Hallo liebe 123recht Coummunity , ich habe folgende Frage:
Mein Partner hat sich nach 21 Jahren von mir getrennt. Er schuldet mir noch Geld. Es existiert ein Darlehensvertrag. Jetzt will er Wasser, Strom, Heizung, Grundsteuer, Schonsteinfeger usw. was ich in der Zeit verbraucht habe dagegenrechnen. Geht das?
Von Lebensgefährten getrennt dieser hat aber noch Schulden bei mir
12. Dezember 2020
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Frage vom 12. Dezember 2020 | 09:14
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Lebensgefährten getrennt dieser hat aber noch Schulden bei mir
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#2
Antwort vom 13. Dezember 2020 | 23:32
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zitatwas ich in der Zeit verbraucht habe :
wie ist das gemeint? in den 21 Jahren verbraucht oder seit der Trennung verbraucht?
Berry
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2020 | 00:53
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatwas ich in der Zeit verbraucht habe :
wie ist das gemeint? in den 21 Jahren verbraucht oder seit der Trennung verbraucht?
Berry
Hallo , in den 21 Jahren wurde das verbraucht. Haben 21 Jahre zusammen gewohnt.
#4
Antwort vom 14. Dezember 2020 | 00:54
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatGeht das? :
Ja.
Warum ja?
#5
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 08:29
Von
Status: Unbeschreiblich (38384 Beiträge, 13987x hilfreich)
Warum ja, das würde mich auch interessieren. Letztlich habt Ihr ja ein einvernehmliches Finanzierungskonzept gehabt (etwa: der eine zahlt die Miete, der andere die Lebensmittel). Und das kann nicht rückwirkend aufgehoben/widerrufen werden.
wirdwerden
#6
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 08:50
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
ZitatWarum ja? :
ZitatWarum ja, das würde mich auch interessieren :
Ich vermute stark, dass es sich hierbei um eine typische Trollantwort handelt. Dadurch, dass die Forderung durch den Ex im Raum steht, ist die Möglichkeit gegeben und die Frage nach dem "geht das?" zu bejahen. Quasi - es geht, weil es ja gerade getan wird... Das Ganze führt natürlich an der ursprünglichen Intension der Frage durch die TE vorbei. Das ist dem Antwortenden klar und die Irritation auf die Antwort wird dabei bewusst in Kauf genommen. Das ganze ist wahnsinnig witzig und wird immer mehr Usus in diesem Forum...
#7
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 10:04
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum ja, das würde mich auch interessieren. Letztlich habt Ihr ja ein einvernehmliches Finanzierungskonzept gehabt (etwa: der eine zahlt die Miete, der andere die Lebensmittel). Und das kann nicht rückwirkend aufgehoben/widerrufen werden. :
wirdwerden
War eine Eigentumswohnung , ich habe mich um den Haushalt gekümmert. Es wurde auch nichts irgendwie Vertraglich festgelegt. Die Schulden kommen von Geld was ich ihm nachweißlich geliehen habe aber nie zurück bekommen habe , das begründet er damit das er ja die ganzen Jahre alles gezahlt hat...
#8
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 13:34
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
EIne eventuelle Vereinbarung zur Kostenteilung muss doch vorher bestanden haben. Im nachhinein ist das mE nicht korrekt, irgendwelche Verbräuche gegenzurechnen.
#9
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 13:35
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
EIne eventuelle Vereinbarung zur Kostenteilung muss doch vorher bestanden haben. Im nachhinein ist das mE nicht korrekt, irgendwelche Verbräuche gegenzurechnen.
#10
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 15:33
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatWarum ja? :
ZitatWarum ja, das würde mich auch interessieren :
Ich vermute stark, dass es sich hierbei um eine typische Trollantwort handelt. Dadurch, dass die Forderung durch den Ex im Raum steht, ist die Möglichkeit gegeben und die Frage nach dem "geht das?" zu bejahen. Quasi - es geht, weil es ja gerade getan wird... Das Ganze führt natürlich an der ursprünglichen Intension der Frage durch die TE vorbei. Das ist dem Antwortenden klar und die Irritation auf die Antwort wird dabei bewusst in Kauf genommen. Das ganze ist wahnsinnig witzig und wird immer mehr Usus in diesem Forum...
Da hast du wohl recht , echt schade. Wollte mir hier nur ein paar Meinungen einholen da das aus meiner SIcht ziemlich unwahrscheinlich ist das er den Fall gewinnnen kann oder?
#11
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 15:35
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEIne eventuelle Vereinbarung zur Kostenteilung muss doch vorher bestanden haben. Im nachhinein ist das mE nicht korrekt, irgendwelche Verbräuche gegenzurechnen. :
Wurde nicht ausgemacht im vorhinein
#12
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 23:55
Von
Status: Unbeschreiblich (119594 Beiträge, 39746x hilfreich)
ZitatEs wurde auch nichts irgendwie Vertraglich festgelegt. :
ZitatDie Schulden kommen von Geld was ich ihm nachweißlich geliehen habe aber nie zurück bekommen habe :
Finde den Widerspruch ...
Wie kann man nachweißlich was geliehen haben wenn nichts irgendwie Vertraglich festgelegt wurde?
Wie sieht denn dieser Nachweis aus?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#14
Antwort vom 16. Dezember 2020 | 06:54
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatEs wurde auch nichts irgendwie Vertraglich festgelegt. :
ZitatDie Schulden kommen von Geld was ich ihm nachweißlich geliehen habe aber nie zurück bekommen habe :
Finde den Widerspruch ...
Wie kann man nachweißlich was geliehen haben wenn nichts irgendwie Vertraglich festgelegt wurde?
Wie sieht denn dieser Nachweis aus?
Hallo , es gibt einen Nachweis das ich dass Geld geliehen habe (Darlehensvertrag) , es gibt aber keinen Vertrag wo festgelegt wurde das ich für Strom, Wasser etc. zahlen muss. Jetzt verstanden?
#15
Antwort vom 16. Dezember 2020 | 06:58
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatWarum ja? :
Weil es nicht verboten ist.
Weil man sich darauf einigen kann. Oder geeinigt hat.
ZitatDas Ganze führt natürlich an der ursprünglichen Intension der Frage durch die TE vorbei. :
Welche? Soll ich raten? Was da gemeint ist? Ist das eine Quiz-Show hier? Kann ich was gewinnen?
Ok. Ich habe geraten. Was sie meint. *ist es erlaubt* *darf man das*
Habe ich falsch geraten?
Dann besser fragen. Mehr als drei Wörter. Das weniger raten müssen.
ZitatWollte mir hier nur ein paar Meinungen einholen :
Meine Meinung war *ja*
Keine sonderlich hilfreiche Meinung aber naja muss jeder selbst wissen. Danke trotzdem.
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