Von Lebensgefährten getrennt dieser hat aber noch Schulden bei mir

12. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Imani123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Lebensgefährten getrennt dieser hat aber noch Schulden bei mir

Hallo liebe 123recht Coummunity , ich habe folgende Frage:
Mein Partner hat sich nach 21 Jahren von mir getrennt. Er schuldet mir noch Geld. Es existiert ein Darlehensvertrag. Jetzt will er Wasser, Strom, Heizung, Grundsteuer, Schonsteinfeger usw. was ich in der Zeit verbraucht habe dagegenrechnen. Geht das?

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15 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Imani123):
was ich in der Zeit verbraucht habe


wie ist das gemeint? in den 21 Jahren verbraucht oder seit der Trennung verbraucht?

Berry

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#3
 Von 
Imani123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Imani123):
was ich in der Zeit verbraucht habe


wie ist das gemeint? in den 21 Jahren verbraucht oder seit der Trennung verbraucht?

Berry


Hallo , in den 21 Jahren wurde das verbraucht. Haben 21 Jahre zusammen gewohnt.

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#4
 Von 
Imani123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Zitat (von Imani123):
Geht das?

Ja.


Warum ja?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Warum ja, das würde mich auch interessieren. Letztlich habt Ihr ja ein einvernehmliches Finanzierungskonzept gehabt (etwa: der eine zahlt die Miete, der andere die Lebensmittel). Und das kann nicht rückwirkend aufgehoben/widerrufen werden.

wirdwerden

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Imani123):
Warum ja?

Zitat (von wirdwerden):
Warum ja, das würde mich auch interessieren


Ich vermute stark, dass es sich hierbei um eine typische Trollantwort handelt. Dadurch, dass die Forderung durch den Ex im Raum steht, ist die Möglichkeit gegeben und die Frage nach dem "geht das?" zu bejahen. Quasi - es geht, weil es ja gerade getan wird... Das Ganze führt natürlich an der ursprünglichen Intension der Frage durch die TE vorbei. Das ist dem Antwortenden klar und die Irritation auf die Antwort wird dabei bewusst in Kauf genommen. Das ganze ist wahnsinnig witzig und wird immer mehr Usus in diesem Forum... :kotz:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
Imani123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Warum ja, das würde mich auch interessieren. Letztlich habt Ihr ja ein einvernehmliches Finanzierungskonzept gehabt (etwa: der eine zahlt die Miete, der andere die Lebensmittel). Und das kann nicht rückwirkend aufgehoben/widerrufen werden.

wirdwerden


War eine Eigentumswohnung , ich habe mich um den Haushalt gekümmert. Es wurde auch nichts irgendwie Vertraglich festgelegt. Die Schulden kommen von Geld was ich ihm nachweißlich geliehen habe aber nie zurück bekommen habe , das begründet er damit das er ja die ganzen Jahre alles gezahlt hat...

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#8
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

EIne eventuelle Vereinbarung zur Kostenteilung muss doch vorher bestanden haben. Im nachhinein ist das mE nicht korrekt, irgendwelche Verbräuche gegenzurechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

EIne eventuelle Vereinbarung zur Kostenteilung muss doch vorher bestanden haben. Im nachhinein ist das mE nicht korrekt, irgendwelche Verbräuche gegenzurechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Imani123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Imani123):
Warum ja?

Zitat (von wirdwerden):
Warum ja, das würde mich auch interessieren


Ich vermute stark, dass es sich hierbei um eine typische Trollantwort handelt. Dadurch, dass die Forderung durch den Ex im Raum steht, ist die Möglichkeit gegeben und die Frage nach dem "geht das?" zu bejahen. Quasi - es geht, weil es ja gerade getan wird... Das Ganze führt natürlich an der ursprünglichen Intension der Frage durch die TE vorbei. Das ist dem Antwortenden klar und die Irritation auf die Antwort wird dabei bewusst in Kauf genommen. Das ganze ist wahnsinnig witzig und wird immer mehr Usus in diesem Forum... :kotz:



Da hast du wohl recht , echt schade. Wollte mir hier nur ein paar Meinungen einholen da das aus meiner SIcht ziemlich unwahrscheinlich ist das er den Fall gewinnnen kann oder?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Imani123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
EIne eventuelle Vereinbarung zur Kostenteilung muss doch vorher bestanden haben. Im nachhinein ist das mE nicht korrekt, irgendwelche Verbräuche gegenzurechnen.


Wurde nicht ausgemacht im vorhinein

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Imani123):
Es wurde auch nichts irgendwie Vertraglich festgelegt.

Zitat (von Imani123):
Die Schulden kommen von Geld was ich ihm nachweißlich geliehen habe aber nie zurück bekommen habe

Finde den Widerspruch ...
Wie kann man nachweißlich was geliehen haben wenn nichts irgendwie Vertraglich festgelegt wurde?

Wie sieht denn dieser Nachweis aus?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Imani123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Imani123):
Es wurde auch nichts irgendwie Vertraglich festgelegt.

Zitat (von Imani123):
Die Schulden kommen von Geld was ich ihm nachweißlich geliehen habe aber nie zurück bekommen habe

Finde den Widerspruch ...
Wie kann man nachweißlich was geliehen haben wenn nichts irgendwie Vertraglich festgelegt wurde?

Wie sieht denn dieser Nachweis aus?


Hallo , es gibt einen Nachweis das ich dass Geld geliehen habe (Darlehensvertrag) , es gibt aber keinen Vertrag wo festgelegt wurde das ich für Strom, Wasser etc. zahlen muss. Jetzt verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Imani123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Zitat (von Imani123):
Warum ja?

Weil es nicht verboten ist.
Weil man sich darauf einigen kann. Oder geeinigt hat.

Zitat (von radfahrer999):
Das Ganze führt natürlich an der ursprünglichen Intension der Frage durch die TE vorbei.

Welche? Soll ich raten? Was da gemeint ist? Ist das eine Quiz-Show hier? Kann ich was gewinnen?
Ok. Ich habe geraten. Was sie meint. *ist es erlaubt* *darf man das*
Habe ich falsch geraten?
Dann besser fragen. Mehr als drei Wörter. Das weniger raten müssen.

Zitat (von Imani123):
Wollte mir hier nur ein paar Meinungen einholen

Meine Meinung war *ja*


Keine sonderlich hilfreiche Meinung aber naja muss jeder selbst wissen. Danke trotzdem.

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