Hallo ich habe ei Handyvertrag abgeschlossen. Mein Handy hat aber jetzt nach dem dritten tausch wieder den gleichen fehler. Da ich mit Vodafon jetzt nur noch stress habe möchte ich meinen Vertrag nach §434 vom Vertrag zurück tretten. Bei Vodafon sagt man mir nur das nur eine Handywandlung möglich sei aber laut Amtsgericht Düsseldorf heist es doch
Zitat:
Kündigung des Handyvertrages bei defektem Handy möglich
Wer in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag ein Handy erwirbt, kann den kompletten Vertrag kündigen, wenn das Handy defekt ist. Dieses hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden. Der Netzbetreiber wollte das defekte Handy zwar zurücknehmen und den bewusst niedrigen Kaufpreis erstatten, bestand jedoch auf den Zweijahresvertrag.
Kann mir jemand tipps geben wie ich jetzt weiter vorgehensoll denn ich bin mit meinem Latein am Ende. Denn die Shops sagten die Kundenhotlein wäre dafür verantwortlich die sagen aber das der shop verantwortlich dafür ist ich hoffe das mir jemand von euch helfen kann und mir sagen kann was ich tun soll MFG Sebastian Huber Danke!!!:)
Von Telephonanbieter nicht ernst genommen
5. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2006 | 17:33
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Telephonanbieter nicht ernst genommen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2006 | 19:23
Von
Status: Lehrling (1567 Beiträge, 258x hilfreich)
Haben wir nicht genau das Thema schon hier:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=53671
Doppelpostings führen (auch unter anderem Thread-Namen) nicht notwendigerweise zu schnelleren Antworten.
Die hier gestellten Fragen sind in dem o.g. ersten Beitrag zu dem Thema mittlerweile m.E. ausreichend beantwortet.
MfG,
der Ritter
Und jetzt?
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