Vorwurf des Betrugversuchs Fitnessstudio

30. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ben030
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorwurf des Betrugversuchs Fitnessstudio

Hallo,

ich habe meine SuperFit-Mitgliedskarte verloren und dies daraufhin per E-mail gemeldet.

SuperFit hat mir daraufhin geantwortet, dass sie mir wegen eines Betrugsversuchs 200Euro Strafe verhängen.

Grund: Es hätte wohl in der Zwischenzeit eine Person versucht mit meinem Ausweis das Fitnessstudio zu betreten. Die Person hätte sich als meine Freundin ausgegeben (Was die Mitarbeiter ihr wohl abgekauft haben).

Ich antwortete, dass es meine Freundin nicht sein könnte da diese nicht in Berlin lebt. Und wollte gerne wissen um wen es sich handelt, ob sie Anzeige erstatten haben gegen die Betrügerin oder ihre Personalien aufgenommen.

Die Antwort: Nein haben sie beides nicht getan, ich sei für die Karte verantwortlich.

Es steht zwar in den AGB's:
Das Mitglied erhält nur mittels der MemberCard Zutritt zu den Studios. Diese ist nicht auf Dritte übertragbar. Jeder Verlust der Karte ist sofort zu melden. Die Gebühr für eine Neuausstellung der Mitgliedskarte entspricht 19,00 €, wenn das Mitglied die Umstände, die zum Ersatz der MemberCard führen zu vertreten hat und SuperFit nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Überlässt das Mitglied die MemberCard Dritten, ist es zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes je Verstoß von 200,00 € verpflichtet.(...)


Aber ist das der Fall? Können die mich für einen Betrug zahlen lassen ohne einen Betrug zu melden?
Ich weiß strenggenommen nicht einmal ob die Geschichte so stattgefunden hat. Bin ich trotzdem in der Beweispflicht?

Vom Gefühl her würde ich sagen, SuperFit auf ganzer Linie versagt bei der Nummer und muss mir ein Fehlverhalten nachweisen oder mir zumindest beweisen, dass jemand mit meiner Karte versucht hat zu betrügen.

Habe leider keine Rechtsschutzversicherung und würde daher im Notfall blechen.

Bin für jeden nützlichen Rat Dankbar!
Liebe Grüße aus Berlin

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Ben030):
ch habe meine SuperFit-Mitgliedskarte verloren und dies daraufhin per E-mail gemeldet.

SuperFit hat mir daraufhin geantwortet, dass sie mir wegen eines Betrugsversuchs 200Euro Strafe verhängen.

Wann verloren? Wann gemeldet?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ben030
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wann genau weiß ich leider nicht, da ich diese Karte echt selten nutze (die und noch zwei weitere, weniger wichtige Karten habe ich verloren). Aber als es mir aufgefallen ist habe ich es direkt gemeldet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Können die mich für einen Betrug zahlen lassen ohne einen Betrug zu melden? Ich denke schon - woraus sollte sich eine "Meldepflicht" ergeben? Der Knackpunkt liegt woanders: In den AGB ist doch explizit von einer "Überlassung" die Rede - das ist beim Verlieren der Karte nicht wirklich der Fall...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen