Wann beginnt Kündigungsfrist neu Vertrag

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go523381-86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann beginnt Kündigungsfrist neu Vertrag

Guten Morgen,
ich hätte folgendes Anliegen
Ich habe bereits mein Stromanbieter zum 31.07 gekündigt da ich ab den 01.08. in meine neue Wohnung umziehen kann und ich ab da nicht mehr in der alten wohne.
Jedoch ist die alte Wohnung wegen der Kündigungsfrist bis zum 01.09 gemeldet.

Nun habe ich am 14.08 ein Brief des Grundversorger erhalten (der am 06.08 geschrieben wurde) das dieser nun für mein Strom zuständig ist, ich jedoch kein Vertrag eingegangen bin.
Nachdem Telefongespräch haben die mir gesagt das der Grundversorger das Recht, wenn man sich bei den nicht meldet das man kein Strom haben will, hat einfach einen Vertrag ohne Einverständins abschließen zu dürfen.

Nun wollte ich fragen ab wann die Kündigungsfrist beginnt, ab dem erhalt des Briefes (14.08) oder ab wann der Brief geschrieben wurde (06.08)? Da ich nachdem Telefongespräch mit dem neuen Stromanbieter nur eine 14 Tage frist hätte die abgelaufen wäre.

Vielen Dank
Liebe Grüßen Ilias

-- Editiert von go523381-86 am 22.08.2019 11:22

-- Editiert von go523381-86 am 22.08.2019 11:25

-- Editiert von go523381-86 am 22.08.2019 11:26

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Nachdem Telefongespräch haben die mir gesagt das der Grundversorger das Recht, wenn man sich bei den nicht meldet das man kein Strom haben will, hat einfach einen Vertrag ohne Einverständins abschließen zu dürfen.


Das ist nur bedingt richtig. Ein Vertrag mit dem Grundversorger kommt schon dadurch zustande, dass man Strom entnommen hat (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Wenn jedoch die Wohnung leer steht und tatsächlich keine Stromentnahme stattfgefunden hat, auch nicht, weil man nochmal z.B. kurz da war und Licht eingeschaltet hat, dann ist auch kein Vertrag zustande gekommen.

Dem Grundversorger würde ich daher mitteilen, dass die Wohnung seit dem 01.08. leer steht und der Mietvertrag zum 31.08. endet. Ab dem 01.09. ist somit der Vermieter oder ein Nachmieter zuständig.

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