Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit?

9. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
k_a_r_o_l_a
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann beginnt die Mindestvertragslaufzeit?

Hallo,

ich habe am 10.01.2007 bei Arcor einen ISDN-Telefon- und einen DSL-Internet-Anschluss mit DSL- und Telefon-Flatrate-Tarif beantragt. Laut Vertrag beträgtdie Mindestvertragslaufzeit hierfür 24 Monate .

Da ich noch vertraglich bis zum Mai 2007 an meinen vorherigen DSL-Anbieter gebunden waren, erfolgte der Anschalttermin für Telefon und Internet von Arcor am 02.05.2007 . Also erst von da an bezog ich Leistungen von Arcor und erst von da an wurden die Kosten hierfür auch von Arcor abgebucht.

Da aus dem Vertrag nicht hervorgeht, ob nun für die Mindestvertragslaufzeit der Tag der Unterschrift oder der Anschalttermin als Starttermin gilt, suchte ich Anfang Dezember 2008 die hiesige Arcor-Filiale auf, um den dortigen Arcor-Mitarbeiter nach genau diesem Sachverhalt zu fragen. Seine Antwort lautete, der Anschalttermin würde als Starttermin gelten, folglich würde die Mindestvertragslaufzeit am 01.05.2009 enden. (Sinnigerweise arbeitet dieser Mitarbeiter inzwischen nicht mehr bei Arcor und kann seine Aussage daher auch nicht mehr bestätigen.)

Da ich jetzt demnächst meinen Vertrag fristgerecht kündigen wollte, loggte ich mich zur Informationsfindung auf der Arcor-Website bei meinem Arcor-Kundenmenü ein und fand dort zu meiner Überraschung den 09.01.2010 als Ende meiner Vertragslaufzeit angegeben!

Daraufhin suchte ich heute erneut die Arcor-Filiale auf, um die dortige Mitarbeiterin zu fragen, wie es denn zu diesen Daten käme. Nach telefonischer Rücksprache mit der Arcor-Zentrale wies mich die Frau darauf hin, dass ihr Mitarbeiter, den wir im Dezember 2008 nach dem Starttermin für die Vertragslaufzeit gefragt hatten, uns offenbar falsch informiert hatte, da nämlich der Tag der Unterschrift anstatt des Anschalttermines als Starttermin gelte, die Vertragslaufzeit daher bereits am 09.01.2009 geendet hätte und von Arcor automatisch um 1 Jahr verlängert worden sei, da ich nicht gekündigt hätte.

Muß ich jetzt hinnehmen, dass ich angeblich aufgrund der Falschaussage des früheren Arcor-Mitarbeiters in der Filiale den Termin verpasst habe, meinen Arcor-Vertrag fristgerecht zu kündigen?

Beide Aussagen, hinsichtlich der Frage, was jetzt als Starttermin für die Mindestvertragslaufzeit gilt, erfolgten schließlich nur mündlich!

Daher meine Frage:
Ab wann beginnt die Midestvertragslaufzeit? Ab dem Tag der Unterschrift oder ab dem Anschalttermin, also dem Beginn der Leistungen?

MfG,
k_a_r_o_l_a

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Arcor drehts wohl auch so, wie es am besten passt.

Frag doch mal warum du dann noch keinen Grundgebühr ab Januar gezahlt hast, wenn der Vertrag da schon lief...


Oder hattest du 3 Freimonate o.ä....dann ists A Karte ;)

-- Editiert am 09.03.2009 13:38

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
k_a_r_o_l_a
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich hatte keine 3 Freimonate.

Gruss,
k_a_r_o_l_a

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Jeder Arcor-Kunde kennt dieses Verwirrspielchen nur zu gut. Die Daten ändern sich nachweisbar alle paar Monate ohne erkennbaren Anlaß.
Es gibt ein einfaches Mittel - wenn eine Kündigung zum 2.5.09 abgelehnt wird Beschwerdebrief mit genauen Umständen in höflicher, aber bestimmter Form an den Vorstandsvorsitzenden von Arcor (siehe Impressum). Dann bekommt es das Eskalationsteam auf den Tisch und regelt es meist im Sinne des Kunden.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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