Servus und frohe Weihnachten nachträglich,
ich habe eine Grundsatzfrage und stelle es mal in diesem Thread:
Wenn man bei einer Bank, einer Versicherung mit einem Handwerker o. ä. einen Ersttermin abmacht, ohne weiteres zu vereinbaren, ist dieser Termin i.d.R. kostenlos und wird nachher nicht Rechnung gestellt.
Wenn man bei einem Arzt, Anwalt, Psychologen etc. einen Termin abmacht, ohne weiteres zu vereinbaren, wird es in Rechnung gestellt (üblicherweise nach deren Honorarordnungen).
Wie kann man die Rechtsprinzipien hierfür für Laien zusammenfassen?
-Ist es, dass Dienstleistungen, die einer Gebührenordnung unterliegen, ohne vorherige vertragliche Vereinbarung abgerechnet werden dürfen?
-Ist es Bestellerprinzip, das ohne Vertrag Gültigkeit hat?
-Was reguliert die Vergütung bei normalen Dienstleistungen ohne Honorarordnung? (Überspitzt: Kann mir der Handwerker für ein halbstündiges Informationsgespräch 5000€ in Rechnung stellen?)
Klar, man weiß i.d.R. welche Beratungen vergütet werden und welche nicht und welche Höhe üblich ist, bzw. was üblicherweise als Akquisitionsgespräch gilt und was als kostenpflichtiger Beratungstermin.
Tatsächlich habe ich aber gerade Schwierigkeiten, die Informationsgespräche bei Architekten zu beurteilen. Ich muss ein paar Architekten für eine Baumaßnahme kontaktieren. Ich weiß auch von einem bekannten Architekten, dass Erstgespräche kostenlos sind. Was unterscheidet die denn von Ärzten und Anwälten? Die Architekten haben nämlich auch eine Honorarordnung. Ist der Unterschied, dass diese Honorarordnung nicht verbindlich ist? dass sie strengerer Konkurrenz unterliegen als Ärzte und Anwälte? Kann mir also der Architekt das erste Kennenlerngespräch in Rechnung stellen, ohne dass irgendeine Leistung vereinbart wurde?
Nochmal überspitzt: Muss ich immer schriftlich klären, wenn ich jemanden um ein Gespräch bitte, ob dieses Gespräch was kostet?
Freue mich, wenn jemand meine Wissenslücken schließt.
-- Editiert von solocan am 30.12.2020 14:55
Wann entsteht ein Vertrag bei Dienstleistungen?
30.12.2020
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Frage vom 30.12.2020 | 14:50
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 10x hilfreich)
Wann entsteht ein Vertrag bei Dienstleistungen?
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#1
Antwort vom 30.12.2020 | 17:12
Von
Status: Lehrling (1899 Beiträge, 269x hilfreich)
Einfache Antwort: ja.ZitatMuss ich immer schriftlich klären, wenn ich jemanden um ein Gespräch bitte, ob dieses Gespräch was kostet? :
#2
Antwort vom 30.12.2020 | 19:39
Von
Status: Unbeschreiblich (99906 Beiträge, 36985x hilfreich)
ZitatWie kann man die Rechtsprinzipien hierfür für Laien zusammenfassen? :
Handwerker:
§ 632 BGB - Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
(3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.
Dienstleister:
§ 612 BGB - Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
ZitatMuss ich immer schriftlich klären, wenn ich jemanden um ein Gespräch bitte, ob dieses Gespräch was kostet? :
Nein.
Es wäre aber empfehlenswert wegen der Beweisbarkeit und um unnötige Diskussionen zu vermeiden.
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