Wann genau kündigen bei Dienstleistungsvertrag?

15. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
samira1659
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Wann genau kündigen bei Dienstleistungsvertrag?

Hallo,
Der Vertrag wurde zum 01. eines Monats abgeschlossen und die Vergütung erfolgt mit einer monatlichen Pauschale.
Wann kann ich genau kündigen wenn im Vertrag steht Kündigungsfrist 3 Monate.
Geht das mitten im Monat auch, oder nur wegen der Pauschale zum Monatsende.

-- Editiert von Moderator topic am 15.06.2021 13:21

-- Thema wurde verschoben am 15.06.2021 13:21

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von samira1659):
Wann kann ich genau kündigen wenn im Vertrag steht Kündigungsfrist 3 Monate.


Wenn per Vertrag eine KÜRZERE Kündigungsfrist vereinbart wird als gesetzlich vorgesehen, ist die Kündigungsfristregelung unwirksam.

Wenn per Vertrag für Arbeitnehmerkündigungen eine Kündigungsfrist vorgesehen ist, die den Arbeitnehmer LÄNGER bindet als bei Kündigungen durch den Arbeitgeber, ist die Kündigungsregelung unwirksam.

Vielleicht ist die 3-Monats-Regelung deshalb ungültig, weil sie schon jetzt vorsieht, dass nach dem 10. (?) Beschäftigungsjahr die Kündigungsfrist KÜRZER als gesetzlich vorgeschrieben sein soll?

Vielleicht ist die 3-Monatsregelung deshalb ungültig, weil nur der Arbeitnehmer vom ersten Tag an nur mit 3-Montasfrist kündigen darf, während für den Arbeitgeber von Beginn an die ( in den Anfangsjahren kürzeren ) gesetzlichen Kündigungsfristen von WENIGER als 3 Monaten gelten sollen?

Wenn im Vertrag tatsächlich nur steht "Kündigungsfrist 3 Monate", dann ist das wohl zu verstehen, dass die gesetzliche Regelung für Arbeitnehmer-Kündigungen ( "mit einer Frist von vier Wochen kann zum 15. oder Monatsende gekündigt werden" ) geändert sein soll in "mit einer Frist von 3 Monaten ... zum 15. oder Monatsende ..." )

Zitat (von samira1659):
Geht das mitten im Monat auch


Die gesetzliche Regelung erlaubt Arbeitnehmer-Kündigungen zum 15. des Monats mit einer Frist von vier Wochen, d.h.:

Ein laufendes Beschäftigungsverhältnis könnte zum Donnerstag, den 15. Juli 2021 mit Vierwochenfrist gekündigt werden, d.h. eine bis Freitag, den 18. Juni 2021 erklärte Kündigung würde das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum Donnerstag, 15.7.2021 beenden.

Falls die 3-Monatsklausel gültig ist: dann kann mit einer bis zum 15.6. erklärten Kündigung das Arbeitsverhältnis zum 15.9. beendet werden.

RK

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Welche Art von Dienstleistungsvertrag liegt denn vor? (Und: Fragst du aus Österreich?)
Wenn du einen 'freien Dienstleistungsvertrag' haben solltest, laufen Dinge durchaus anders als beim klassischen Arbeitsvertrag.

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