Folgende Situation:
Ich bin aus Deutschland abgemeldet und habe keinen festen Wohnsitz.
Dies habe ich all meinen Vertragspartnern (per EMail) mitgeteilt.
Post von Amtswegen her erhalte ich (vermutlich) auch nicht mehr.
Was ist mit Post die weiterhin an meine alte Adresse geschickt wird? Gilt diese trotzdem als zugestellt, oder eben als nicht zugestellt?
Wann gilt Post als zugestellt?
31. Oktober 2015
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Frage vom 31. Oktober 2015 | 21:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann gilt Post als zugestellt?
#1
Antwort vom 1. November 2015 | 13:37
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16241x hilfreich)
Das heißt, du bist obdachlos?
Was etwaige Post eines Amtsgerichts angeht, folgendes Google-Stichwort: "Öffentliche Zustellung".
#2
Antwort vom 1. November 2015 | 18:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, obdachlos bin ich nicht. Nur nicht in Deutschland, und auch nirgendwo länger als 1-2 Wochen, also postalisch und telefonisch unerreichbar.
Wie sieht es denn mit nicht öffentlich zugestellter post us, die an meiner alten Adresse landet? Ich bin dort nicht mehr gemeldet und kann die Post auch nicht entgegennehmen. Gilt Sie daher als nicht zugestellt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. November 2015 | 20:09
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16241x hilfreich)
Zitat:Gilt Sie daher als nicht zugestellt?
Natürlich.
Solange bis das Gegenteil bewiesen ist. Wer untertaucht und somit nicht erreicht werden will, der hat extrem schwer, zu beweisen, dass er nicht doch dort erreichbar war. Dass er sich nur zum Schein abgemeldet hat usw.
Formal könnte man sich hinstellen und so tun, als seien Titel u.ä. nie erfolgreich zugestellt worden. Aber das hilft nicht weiter. Wer absichtlich die Zustellung vereitelt indem er untertaucht, kann sich nicht auf Verjährung berufen.
#4
Antwort vom 1. November 2015 | 21:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wer untertaucht und somit nicht erreicht werden will, der hat extrem schwer, zu beweisen, dass er nicht doch dort erreichbar war.
Lustig, ich wurde gegen meinen Willen abgemeldet. Tatsächlich bin ich nur im Urlaub. Deshalb bin ich auch nirgendwo anders gemeldet.
#5
Antwort vom 2. November 2015 | 07:25
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16241x hilfreich)
Und woher weißt du, dass du dort abgemeldet wurdest?
Du hast nicht beispielsweise noch einen Mietvertrag dort?
Wer derart lange im Urlaub ist, hat dafür Sorge zu tragen, dass der Briefkasten regelmäßig gelehrt wird.
-- Editiert von mepeisen am 02.11.2015 07:25
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