Wasserversorger will alten Versorgervertrag nicht wider aufnehmen

7. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
phleee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserversorger will alten Versorgervertrag nicht wider aufnehmen

Liebes Forum,

schon zwei mal habt ihr mir kompetent weitergeholfen, vielleicht habe ich ein drittes mal Glück?

Die Situation ist folgende: Person X hat im Rahmen einer Zwangsversteigerung ein Immobilie erstanden. Das Betreten war im Vorhinein nicht möglich, auch nicht der Kontakt zum Voreigentümer.

Bei einer ersten Besichtigung stellt Person X fest, dass sich keine Wasseruhr im Haus findet und benatragt beim regionalen Wasserversorger einen Wiederanschluss und möchte einen Vertrag zur Lieferung von Wasser abschließen.

Servicemitarbeiter vor Ort informieren X, dass die seit 60 Jahren im Haus befindliche Leitung erneuert werden muss und kündigen an, die dafür notwendigen Kosten in Rechnung stellen zu wollen. Der Vorbesitzer hat den mit dem Versorger bestehenden Vertrag gekündigt um die monatlichen Kosten zu sparen.

X bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Deklaration des Anschlusses als Neuanschluss, da dass Haus seit 60 Jahren einen Anschluss hat und möchte nicht hinnehmen, dass die nicht unerheblichen Kosten der Erneuerung auf Ihn "abgewälzt" werden.

Da sich der Prozess wegen Untätigkeit des Versorgers hinzieht, verhandelt X mit den verantwortlichen Personen beim Versorger persönlich und bekommt das Angebot, nur 50% der Kosten tragen zu müssen. Diesem Angebot willigt er ein mündlich ein, obwohl es sich immer noch um ein vierstelligen Betrag handelt.

Aufgrund seiner Norlage ohne Trinkwasser stellt X kurz vor diesem Gespräch auch noch einen Antrag auf Neunaschluss vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung, der kurioser Weise auch parallel bearbeitet wird.

Nun zur Frage: ist die Bewertung als Neuanschluss zulässig, oder ist der Versorger verpflichtet, die Leitung auf eigene Kosten zu erneuern? Zum Zeitpunkt des Kaufs bestand ja kein gültiger Vertrag mit dem Versorger für das Grundstück. Trotzdem war die Immobilie 60 Jahre lang eingebunden und die anliegende Infrastruktur damit in der Verantwortung des Versorgers. Besonders möchte ich hervorheben, dass der Käufer nicht wissen konnte, dass ein bestender Versorgervertrag gekündigt wurde. Der Vorbesitzer behauptet auch auf Nachfrage, dass er vor der Kündigung nicht bezüglich eines dann notwendigen Neuanschlusses als Folge seiner Kündigung informiert wurde.

Muss die ins Haus stehende Rechung beglichen werden?

Auf Nachfrage bestätigt der Versorger, dass der "alte" Wasseranschluss weiter genutzt werden würde, wäre er nicht gekündigt worden, eine Erneuerung also eigentlich nicht anstand.

Für mich stellt es sich so dar, dass Versucht wird, die Kosten Erneuerung auf den Kunden abzuwälzen.

Ich habe den Verdacht, dass §9 und §10 der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" relevant sind, kann aber nichts entsprechendes zur Beantwortung der Frage ableiten.

Danke im Voraus an alle, die sich bis hierher eingefuchst haben und vielleicht eine Idee zum Thema haben.

Beste Grüße,

phleee

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119432 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von phleee):
X bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Deklaration des Anschlusses als Neuanschluss,

fangen wir mal am Anfang an: was sagt denn die Satzung des wiederspenstigen Versorgers zur Deklaration eines Neuanschlusses?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7116 Beiträge, 1486x hilfreich)

Ich nehme an, es geht bei der Leitung um die Zuleitung zum Haus. Für diesen Teil war und ist schon immer der Eigentümer zuständig. Wenn die Leitung nicht mehr den heutigen Standarts entspricht, muss eine neue her.

Zitat:
Der Vorbesitzer behauptet auch auf Nachfrage, dass er vor der Kündigung nicht bezüglich eines dann notwendigen Neuanschlusses als Folge seiner Kündigung informiert wurde.


Das konnte ihm zu dem Zeitpunkt ja auch egal sein. Er wollte / musste sich ja von der Immobilie trennen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von phleee):
Aufgrund seiner Norlage ohne Trinkwasser stellt X kurz vor diesem Gespräch auch noch einen Antrag auf Neunaschluss vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung, der kurioser Weise auch parallel bearbeitet wird.


Was soll denn ein Antrag/Auftrag "vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung" sein? Entweder beantrage ich was oder halt nicht.

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