Webdesign - Homepage - Kündigung

6. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kathy123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Webdesign - Homepage - Kündigung

Guten Tag,

ich hatte mit unseren ehemaligen Webdesigner, welchem ich heute unsere Zusammenarbeit gekündigt habe, die Homepage meiner Firma erstellt, bzw. diese erstellen lassen.

Heute wurden mir auch alle Daten auf einer DVD überhändigt.

Das Problem stellt sich mir nun, dass die Homepage über Programme erstellt wurde, die nur auf einem Mac funktionieren.
Meine Firma arbeitet nur mit Windows.
Das heißt, dass ich so an meine Homepage nicht mehr herankomme und diese auch nicht mehr ändern kann.

Da ich heute auch eine notarielle Änderung habe vornehmen lassen, welche eine Änderung zB des Impressums mit einbezieht, stellt sich mir nun die Frage, ob es so rechtens ist, dass ich nichts mehr ändern kann oder mir eben ein Mac zulegen muss inkl. kostenspieligen Programmen?

Iregendwie muss es doch möglich sein, zumindest die bereits eingefügten Bilder, Einträge, etc zu editieren, oder?

Bin ich nun auf mich ganz allein gestellt oder kann ich meinem ehemaligem Webdesigner dazu verpflichten, mir zumindest die Möglichkeit zu geben, Änderungen vorzunehmen?

Über eine Antwort auf meine Fragen wäre ich wirklich mehr als dankbar, da es für mich auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn ich bestimmte Sachen nicht ändere.



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gooldi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Doppelposting

quote:
Heute wurden mir auch alle Daten auf einer DVD überhändigt.

Das Problem stellt sich mir nun, dass die Homepage über Programme erstellt wurde, die nur auf einem Mac funktionieren.
Meine Firma arbeitet nur mit Windows.
Das heißt, dass ich so an meine Homepage nicht mehr herankomme und diese auch nicht mehr ändern kann.


Selten son Quatsch gelesen. Aber das kommt davon, wenn man meint die Weisheit mit Löffeln gelöffelt zu haben.

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#2
 Von 
Kathy123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Selten son Quatsch gelesen. Aber das kommt davon, wenn man meint die Weisheit mit Löffeln gelöffelt zu haben.




Wie darf ich denn diese nette Antwort auffassen?
Habe ich gemeint, die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben???
Verstehe ich nun wirklich nicht.

Ich meine, man geht davon aus, wenn man einen Fachmann seine Arbeit für die Fa. erldeigen lässt, dass alles seine geregelten Bahnen läuft. Zumal dieser Webdesigner in der Fa. gearbeitet hat oder dies noch tut, in der ich auch einmal beschäftigt gewesen bin. Und dort hatten wir Zugangsdaten und bestimmte Änderungen an der Homepage vornehmen zu können.

Meine Frage war nur, ob es rechtens ist, dass es für mich/uns keine Möglichkeit gibt, die HP zu ändern?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gooldi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
dass es für mich/uns keine Möglichkeit gibt, die HP zu ändern?


Woher nehmen Sie diese Weisheit?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo.

quote:
Bin ich nun auf mich ganz allein gestellt oder kann ich meinem ehemaligem Webdesigner dazu verpflichten, mir zumindest die Möglichkeit zu geben, Änderungen vorzunehmen?


Sie haben den Webdesigner mit der Erstellung einer Internetseite beauftragt, nicht mit der Erstellung einer Internetseite unter vertraglichen Bedingungen wie bspw. einer bestimmten Programmiersprache. Demzufolge können Sie den Webdesigner zu nichts "verpflichten".

Die Möglichkeit etwas zu ändern haben Sie, es fehlt Ihnen nur am entsprechenden Werkzeug und den Fachkenntnisseen... eben genau an den Dingen, für die Fachmänner beauftragt werden.

Grüße

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#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Iregendwie muss es doch möglich sein, zumindest die bereits eingefügten Bilder, Einträge, etc zu editieren, oder?


Seit wann können Bilder und Textdateien (HTML) nicht mehr mit frei verfügbaren Programmen bearbeitet werden?

Der Designer hat ja allenfalls die Design-Rohdaten in einem proprietären Format (z.B. Quark XPress, Photoshop, ...) geliefert; die finale Website muß ja schon aus HTML/JS/CSS und GIF/JPG/PNG bestehen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120296 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Iregendwie muss es doch möglich sein, zumindest die bereits eingefügten Bilder, Einträge, etc zu editieren, oder?

Sämtliche Daten der Seite sind - wie bereits erwähnt - auf dem Server zu finden und sogar mit Windows-Bordmitteln problemlos zu bearbeiten.
Das es dazu an entsprechender Kompetenz fehlt ist nicht das Problem des ehemaligen Vertragspartners, da der Wissenstransfer wohl - wie üblich - nicht Inhalt des Vertrages war.
Dann sucht man sich einfach einen neuen Vertragspartner, (idealerweise sogar einen mit Mac) oder eignet sich dieses Wissen an.

Die Zugangsdaten zum entsprechenden Bereich des Servers muss der ehemalige Vertragspartner mitteilen soweit sie ihm bekannt sind.



quote:
kann ich meinem ehemaligem Webdesigner dazu verpflichten, mir zumindest die Möglichkeit zu geben, Änderungen vorzunehmen?

Nein, das du für nachvertragliche Probleme nicht Vorsorge getroffen hast, ist nicht das Problem des ehemaligen Vertragspartners.
Natürlich kann man ihm beauftragen die Änderungen vorzunehmen, nur ist er nicht verpflichtet diesen Auftrag anzunehmen.

Wenn die Summe auf dem Scheck hoch genug ist, könnte ihn dies jedoch motivieren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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