Weiterbildung

17. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sozialarbeiter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterbildung

Guten Abend,

ich habe mich im November 2007 für eine Weiterbildung im Dezember angemeldet (per Internet). Diese fand dann nicht statt und wurde auf April 2008 (Mitteilung im Dezember 2007) verschoben. Dabei haben sich der Standort als auch die Zeit geändert und somit wollte ich nicht mehr daran teilnehmen. Darauf hin habe ich auf die Rechnung nicht reagiert. Jetzt bekam ich einen Anruf, dass ich die WB zahlen soll weil ich mich nicht abgemeldet habe. Könnte mir jemand sagen ob der Vertrag ohne Rückmeldung überhaupt noch bestand hatte? Ich würde ungern die 120€ zahlen, zumal ich nicht da war. Kann jemand helfen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Warum sollte der Vertrag nicht mehr bestanden haben? So Sie Ihre Teilnahme nicht abgesagt haben ist für den Veranstalter davon auszugehen, dass Sie teilnehmen.

Bei Nichterscheinen ist die Gebühr voll zu zahlen, das ist bei so ziemlich allen Verträgen so. Wenn Sie ein Hotel buchen und nicht Erscheinen, müssen Sie auch den vollen Zimmerpreis zahlen.

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#2
 Von 
Sozialarbeiter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich ging davon aus, dass der ursprüngliche Vertrag durch die Verlegung des Standortes und Termines für die WB seine Gültigkeit verloren hatte. Vom Prinzip her wurde ja der Vertrag einseitig verändert, die Frage ist nur ob durch das nicht melden eine passive Einverständniserklärung von meiner Seite abgegeben wurde?! Also ob es rechtskräftig ist jetzt auf den Vertrag zu bestehen, zumal ich keine Leistung in Anspruch genommen habe.

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