Welche AGBs gelten bei Übernahme des Kabel-Vertrages?

2. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
SpringerundLäufer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche AGBs gelten bei Übernahme des Kabel-Vertrages?

Hallo,
ich habe im Jahr 1989 ! ein Kabel-TV-Vertrag mit der Firma Süweda in Mainz abgeschlossen. Es handelte sich im einen 1-Jahresvertrag mit 6-wöchiger Kündigungsfrist. Der Vertrag wurde wegen Insolvenz von der Firma Primacom fortgeführt. Im Februar 2011 wurde von Kabel Deutschland mitgeteilt, dass meine Vertrag von Primacom übernommen wurde und zu gleichen Bedingungen fortgeführt wird.
Weitere Vertragsdetails wurden nicht mitgeteilt.
Ich habe nunmehr meinen Kabel-Vertrag wegen Wechsel auf eine Sat-Anlage Anfang März (wg. o.g. 6-wöchiger Kündigungsfrist) zum 30.04.2016 gekündigt.
Kabel-Deutschland teilt mir jedoch mit, dass gemäß Ihren AGB die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt und daher der Vertrag bis zum 30.04.2017 fortbesteht.
Welche AGB und Kündigungsfrist gilt denn?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Gibt es in den ursprünglichen AGB einen Änderungsvorbehalt? Wenn ja, diesen bitte wortwörtlich hier einstellen.

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#2
 Von 
SpringerundLäufer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, gibt es nicht.

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Dann hättest Du einer Änderung der AGB explizit zustimmen müssen. Wenn Du das nicht getan hast, dann gelten die alten AGB weiter.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Im Februar 2011 wurde von Kabel Deutschland mitgeteilt, dass meine Vertrag von Primacom übernommen wurde und zu gleichen Bedingungen fortgeführt wird.

Das hat man schriftlich vorliegen?
Dann würden auch die AGB von Primacom gelten ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann würden auch die AGB von Primacom gelten ...

Nicht zwangsläufig. Es würden die AGB gelten, die auch für den Primacom Vertrag gegolten haben. Das müssen nicht die von Primacom sein, wenn die Aussagen des TE stimmen, dann sind das noch die von Süweda.

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#6
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Das Lesen der Briefe bei Geschäftsübergang und der Rechnung, auf die gerne Änderungsmitteilung gedruckt werden, sollte das klären. Wie begründet KD denn die Frist?

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#7
 Von 
SpringerundLäufer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Aus den Briefen und den Rechnungen geht nichts weiter hervor, außer, dass der Vertrag zu bisherigen Konditionen fortgeführt wird. KD verweist jedoch auf ihre AGBs Wohnungen mit 6-monatiger Kündigungsfrist zum Laufzeitende. Laufzeitende ist angeblich 30.04.2017.

Ich habe nunmehr nochmals schriftlich reklamiert und um Nachweis gebeten, dass die Vertragslaufzeit verändert wurde.

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#8
 Von 
SpringerundLäufer
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte heute berichten, dass ich erfolgreich war. Wie am 05.04. geschrieben, habe ich bei KD nochmals Widerspruch eingelegt und die damaligen Briefe von KD beigelegt, worin bestätigt wurde, dass man meinen alten Kabel-Vertrag zu den gleichen Konditionen fortführt.
KD hat nunmehr eingelenkt und meine Kündigung zum 30.04.2016 bestätigt.

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#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Simoff):
Das Lesen der Briefe bei Geschäftsübergang und der Rechnung, auf die gerne Änderungsmitteilung gedruckt werden, sollte das klären.

Damit eine Änderung erfolgen kann müssten aber die ursprünglichen AGB einen Änderungsvorbehalt enthalten haben. Das haben sie nach Angaben des TE nicht und damit können die neuen Vertragspartner an Änderungsmitteilungen schreiben was sie wollen, ohne Zustimmung durch den TE haben diese schlichtweg keine Wirkung entfaltet.

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