Hallo,
ich habe im Jahr 1989 ! ein Kabel-TV-Vertrag mit der Firma Süweda in Mainz abgeschlossen. Es handelte sich im einen 1-Jahresvertrag mit 6-wöchiger Kündigungsfrist. Der Vertrag wurde wegen Insolvenz von der Firma Primacom fortgeführt. Im Februar 2011 wurde von Kabel Deutschland mitgeteilt, dass meine Vertrag von Primacom übernommen wurde und zu gleichen Bedingungen fortgeführt wird.
Weitere Vertragsdetails wurden nicht mitgeteilt.
Ich habe nunmehr meinen Kabel-Vertrag wegen Wechsel auf eine Sat-Anlage Anfang März (wg. o.g. 6-wöchiger Kündigungsfrist) zum 30.04.2016 gekündigt.
Kabel-Deutschland teilt mir jedoch mit, dass gemäß Ihren AGB die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt und daher der Vertrag bis zum 30.04.2017 fortbesteht.
Welche AGB und Kündigungsfrist gilt denn?
Welche AGBs gelten bei Übernahme des Kabel-Vertrages?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Gibt es in den ursprünglichen AGB einen Änderungsvorbehalt? Wenn ja, diesen bitte wortwörtlich hier einstellen.
Nein, gibt es nicht.
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Dann hättest Du einer Änderung der AGB explizit zustimmen müssen. Wenn Du das nicht getan hast, dann gelten die alten AGB weiter.
Zitat:Im Februar 2011 wurde von Kabel Deutschland mitgeteilt, dass meine Vertrag von Primacom übernommen wurde und zu gleichen Bedingungen fortgeführt wird.
Das hat man schriftlich vorliegen?
Dann würden auch die AGB von Primacom gelten ...
ZitatDann würden auch die AGB von Primacom gelten ... :
Nicht zwangsläufig. Es würden die AGB gelten, die auch für den Primacom Vertrag gegolten haben. Das müssen nicht die von Primacom sein, wenn die Aussagen des TE stimmen, dann sind das noch die von Süweda.
Das Lesen der Briefe bei Geschäftsübergang und der Rechnung, auf die gerne Änderungsmitteilung gedruckt werden, sollte das klären. Wie begründet KD denn die Frist?
Aus den Briefen und den Rechnungen geht nichts weiter hervor, außer, dass der Vertrag zu bisherigen Konditionen fortgeführt wird. KD verweist jedoch auf ihre AGBs Wohnungen mit 6-monatiger Kündigungsfrist zum Laufzeitende. Laufzeitende ist angeblich 30.04.2017.
Ich habe nunmehr nochmals schriftlich reklamiert und um Nachweis gebeten, dass die Vertragslaufzeit verändert wurde.
Ich möchte heute berichten, dass ich erfolgreich war. Wie am 05.04. geschrieben, habe ich bei KD nochmals Widerspruch eingelegt und die damaligen Briefe von KD beigelegt, worin bestätigt wurde, dass man meinen alten Kabel-Vertrag zu den gleichen Konditionen fortführt.
KD hat nunmehr eingelenkt und meine Kündigung zum 30.04.2016 bestätigt.
ZitatDas Lesen der Briefe bei Geschäftsübergang und der Rechnung, auf die gerne Änderungsmitteilung gedruckt werden, sollte das klären. :
Damit eine Änderung erfolgen kann müssten aber die ursprünglichen AGB einen Änderungsvorbehalt enthalten haben. Das haben sie nach Angaben des TE nicht und damit können die neuen Vertragspartner an Änderungsmitteilungen schreiben was sie wollen, ohne Zustimmung durch den TE haben diese schlichtweg keine Wirkung entfaltet.
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