Hallo zusammen!
Ich habe am 28.10. eine Kündigung an meinen Telefonanbieter geschickt und gesagt, dass ich zum 31.12. Kündigen will. Ausserdem sagte ich, ich wolle meine Rufnummer mitnehmen. Als Antwort erhielt ich einen Brief, in dem der Eingang meines "Kündigungswunsches" bestätigt wurde,jedoch ohne Datum der Kündigung. Statt dessen sollte ich meinen neuen Telefonanbieter bitten, den Portierungsauftrag an sie zu schicken. Als ich zu meinem neuen Anbieter ging sagte der, ich könne die Nummer nicht mitnehmen. Das war mir egal. Ich ging nun davon aus, dass mein Vertrag mit dem alten Anbieter zum Ende des Jahres ausläuft.
Als nun mein Telefonanschluss Mitte Januar nun immer noch nicht deaktiviert war, fragte ich nach, was los sein. Darauf hin sagte man mir, da wegen der Portierung nichts mehr geschen sei, würde erst der Termin meines Nachfragens Mitte Januar das Datum des Kündigungseingangs sein, und ich könne erst zum Ende des näschsen Quartals kündigen.
Meiner Meinung nach äußerte ich meinen Kündigungswunsch aber schon am 28.10. und die Sache mit der Portierung ändert nichts daran. Stimmt da meine Auffassung?
Gruß!
Welches Datum gilt als Eingang der Kündigung?
18. Februar 2007
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Frage vom 18. Februar 2007 | 14:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welches Datum gilt als Eingang der Kündigung?
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#1
Antwort vom 18. Februar 2007 | 16:04
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Würde ich auch so sehen.
#2
Antwort vom 19. Februar 2007 | 13:43
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigungsdatum ist das Datum an dem das Schriftstück bei dem Telefonanbieter eingeht!
Und jetzt?
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