Wem gehört das Fahrzeug?

21. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
SM304
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Wem gehört das Fahrzeug?

Wem gehört das Fahrzeug?

im März 2013 hat ein Bekannter bei einem gewerblichen Händler einen PKW gekauft. Dieser wurde durch eine Bank finanziert, der Kaufvertrag steht nach wie vor auf seinen alleinigen Namen. Ebenso war das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen und versichert.

Im 2014 hat er umgeschuldet, d.h. das Fahrzeug bei der ursprünglich kreditgebenden Bank ausgelöst und den KFZ Brief ausgehändigt bekommen. Die Beziehung zu seiner damaligen Lebensgefährtin lief leider nicht gut. Beide haben sich getrennt, sind jedoch nach 4 Monaten - auch bedingt durch den Sohn - wieder zusammen gekommen. Sie verlangte von ihm damals als "Liebesbeweis" das Überschreiben des KFZ auf ihren Namen. Das Fahrzeug war ihr Traumauto...
Er hat das Fahrzeug damals umgemeldet und hat ihr ausdrücklich mündlich mitgeteilt, dass nur eine Überlassung und keine Schenkung vorliegt.

Bis Ende 2015 hat er für dieses KFZ weiter die Versicherung sowie die Rate an die Bank weiter bezahlt, zudem noch diverse Reparaturen.

Im Dezember 2015 haben beide sich endgültig getrennt. Sein Anwalt hat sie aufgefordert, das Fahrzeug herauszugeben. Allerdings rührt sie sich diesbezüglich nicht.
Den KFZ Brief hat sie als Pfand für Schulden, die aus einer großen KFZ Reparatur hervorgingen, an den Vater meines Bekannten heraus gegeben. Dieser lieh ihr Geld, um die dringend notwendige KFZ Reparatur durchführen zu lassen (Schuldschein liegt vor). Diese Schulden zahlt sie ebenfalls nicht.

Mein Bekannter zaht also immer noch für das von ihm einst gekaufte Fahrzeug. Seine Ex fährt nach wie vor damit. .

Was konkret kann er unternehmen? Hat er da irgendwelche Chancen, das Fahrzeug oder aber die noch restlichen Raten einzuklagen?

Vielen Dank.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von SM304):
Sie verlangte von ihm damals als "Liebesbeweis" das Überschreiben des KFZ auf ihren Namen.

Und das Überschreiben lief wie genau ab?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
SM304
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie verlangte, dass er beim Straßenverkehrsamt den KFZ Brief und den KFZ Schein auf ihren Namen überträgt. Genau das ist der "Liebesbeweis". Beim Auszug hat sie ihm den Zweitschlüssel des KFZ weggenommen. Das Fahrzeug will sie nicht aushändigen.

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von SM304):
Bis Ende 2015 hat er für dieses KFZ weiter die Versicherung sowie die Rate an die Bank weiter bezahlt, zudem noch diverse Reparaturen.



Und wer bezahlt jetzt die Versicherung, die Steuer und die Raten?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
SM304
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dann sie die bezahlt.

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#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von SM304):
Er hat das Fahrzeug damals umgemeldet und hat ihr ausdrücklich mündlich mitgeteilt, dass nur eine Überlassung und keine Schenkung vorliegt.
Also nicht beweisbar. Sie muss das ganze nur als Geschenk darstellen ... das war es. Insbesondere weil man wohl innerhalb einer Beziehung für eine "Überlassung" das Fahrzeug nicht ummelden würde.

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Schon wiede reine Leichenfledderei von dir?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Schon wiede reine Leichenfledderei von dir?
Wieder reingefallen ... einen Link unterhalb eines anderen Beitrags angeklickt.

P.S.: Musst Du mich so anmaulen?

0x Hilfreiche Antwort

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