Wer darf/muss Unterschrift leisten?

28. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)
Wer darf/muss Unterschrift leisten?

Meine Schwiegereltern und mein Mann haben ein gemeinsames Konto, von welchem die monatlichen Belastungen für das gemeinsam bewohnte Haus abgehen. Bei uns ist ein Streit ausgebrochen und nun haben meine Schwiegereltern das Konto versucht aufzulösen. Sie haben von der Sparkasse ein Formular mitbekommen, auf dem er dafür hätte unterschreiben müssen. Das hat er nicht getan und statt dessen bei der Sparkasse angerufen und ausdrücklich mitgeteilt, dass er einer Kontoauflösung nicht zu stimmt.

Daran denke ich, war mehr als offensichtlich, dass es innerfamiliäre Auseinandersetzungen gab.

Nun hat sicher herausgestellt, dass meine Schwiegereltern die Einzugsermächtigung von diesem Konto der Bausparkasse gegenüber (der Vertrag läuft nur auf meinen Mann) entzogen haben.

Dies geschah auf einem Formular der Sparkasse mit nur 2 Unterschriften statt der 3 Kontoinhaber und wurde sogar von deren Faxgerät (also mit ihrer ausdrücklichen Billigung) zur Bausparkasse gefaxt.

Ist das rechtens?

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25 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das liegt an den vertraglichen Absprachen, z.B. daran, was zum Thema Lastschriften vereinbart wurde (wie viele Unterschriften von wem erforderlich sind).

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Aber wenn nur der Mann Vertragspartner der Bausparkasse ist, dann haben die Schwiedereltern gegenüber der Bausparkasse doch gar keine Befugnisse, da nicht Vertragspartner. M.E. müsste die Bausparkasse den Widerruf der Einzugsermächtigung nicht beachten.

Zur Sicherheit würde ich jedoch die Bausparkasse anschreiben und mitteilen, von welchem Konto die Beiträge weiterhin abgebucht werden können. Nicht, dass es nachher einen Zahlungsrückstand gibt.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#4
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Ich habe bei der Bausparkasse angerufen und gefragt, auf Grund welcher Tatsache die Lastschrift entzogen sei.

Daraufhin meinte die Dame, dass doch von "der Sparkasse" ein Schreiben gekommen sei.

Es handelt sich um einen Vordruck, der nur von meinen Schwiegereltern unterschrieben worden.

Dieser wurde vom Fax der Sparkasse !!! aus an die Bausparkasse geschickt.

Die Sachbearbeiterin hatte meinen Schwiegereltern (sicherlich auf deren Wunsch hin) ein Kündigungsschreiben mitgegeben, welches mein Mann unterschreiben sollte. Er hat dies nicht getan und versucht diese Dame telefonisch zu erreichen. Dies war nicht möglich und so hat er ihr - was er ja auch durch das Nichtunterschreiben deutlich dokomentiert hat - telefonisch ausrichten lassen, dass er einer Löschung des Vertrages nicht zustimmt.

Es war also mehr als offensichtlich, dass meine Schwiegereltern weder mit Absprache noch im Interesse meines Mannes gehandelt haben.....

Ich habe gestern dort mein Sparbuch aufgelöst und mich bei der Gelegenheit erkundigt.

Es ist so, dass bei dieser Sparkasse bei mehrern Kontoinhabern alle Kontoinhaber unterschreiben müssen.

Wir werden jetzt einen Brief an die Leiterin der Filiale aufsetzen und um Klärung bitten.

Außerdem haben meine Schwiegereltern meinen Mann davon schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass sie keine Zahlungen mehr auf dieses Konto machen werden und auch nicht bereit sind, die Kontoführungsgebühren anteilmäßig zu tragen.

Wir überlegen jetzt, ob wir dieses Konto in ein UND-Konto umwandeln sollen, damit die Geldeingänge meines Mannes von meinen Schwiegereltern nicht gestohlen werden können....

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#6
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Dieses Konto hat aber nunmal 3 Inhaber und mir wurde von einer Kundenberaterin dort bestätigt, dass alle 3 gemeinsam dort als Unterschriftenleister benötigt worden.

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#8
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Es ist definitiv zu wider der Bankvereinbarungen.

Wir können freilich jetzt im Dreieck hüpfen, es ist trotzdem durch.

Es war aber nicht in Ordnung. Mein Mann kann nicht mal ohne ihre Unterschrift das Konto auch online nutzen und hier wird sowas praktiziert?!

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#9
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

was wer wem gesagt hat ist hier eher zweitrangig.

entscheidend ist, was in den kontobedingungen steht.

wenn dort steht, dass zur vornahme der bankgeschäfte die zustimmung aller kontoinhaber notwendig ist und nur 2 unterschrieben haben, hat die bank ein problem. wäre aber ungewöhnlich.

bei den meissten kontovarianten die ich kenne sind alle kontoinhaber gegenseitig vertretungs bzw. zustimmungsberechtigt.

von daher mal in den kontoeröffnungsantrag schauen.

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#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#11
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

es geht hier ja darum, dass etwas scheinbar gegen den willen eines kontoinhabers geschehen ist, der dieser handlung nicht zugestimmt hat.

und damit hätte dann die bank das problem, wenn der übergangene kontoinhaber auf die barikaden geht.

wenn die zustimmung ALLER kontoinhaber notwendig ist, reicht die zustimmung der mehrheit der kontoinhaber nicht aus.

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#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#14
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Das ist es auf den Punkt gebracht. Zwei Kontoinhaber wollen nicht, dass vom gemeinsamen Konto ein Bausparvertrag abgebucht wird.

Hierzu befinden wir uns in einer Auseinandersetzung (habe hierzu in einer anderen Rubrik ausführlich geschrieben) mit meinen Schwiegereltern.

Das Schöne an der Sache ist allerdings, dass sie auf dieses Konto nichts mehr einzahlen und nur noch Geld von meinem Mann dort eingeht....

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#15
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

@ hanibal

ich verstehe deine ausführungen nicht

@ sharona

wenn zwei der kontoinhaber nicht mehr einzahlen, ist es allerdings nicht das problem der bank, dass müssen die kontoinhaber dann schon untereinander regeln.

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#16
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Das sehe ich genauso. Der Bank ist egal, wer da was einzahlt.

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#17
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

angenommen am Montag sollen 20 EUR von Ihrem Mann (Sohn der Schwiegereltern) von dem Konto abgehoben werden, welcher Personenkreis muss dann das Formular zum Auszahlungsantrag am Schalter unterschreiben >> alle 3 ??
Ist es möglich, per Karte am Automaten Abhebungen vorzunehmen?

Einfach ein neues eigenes Konto eröffnen und schon sollten ALLE Schwierigkeiten erledigt sein. Nur noch eigene Einzahlungen und eigene Auszahlungen und zwar ALLEINE und/oder mit Ihnen zusammen bzw. jeder alleine.

Die Bausparkasse über die *Reiberei* in der Familie ehrlich informieren, damit zwischenzeitlich keine *Nachteile* entstehen.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

-- Editiert von Commodore am 01.12.2007 04:46:24

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#18
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Für dieses Konto gibt es oder zumindest gab es zwei Karte, die auf meine Schwiegereltern lauteten. Da über 15 Jahre dort alle Kontobewegungen absprachegmäß waren, war das auch absolut in Ordnung. Ob sie diese Karten abgegeben haben, ist mir nicht bekannt.

Sie weigern sich auch, anfallende zukünftige Kontoführungsgebühren zu bezahlen. Mein Mann kann dieses Konto aber nicht mal alleine auf online-banking umstellen.

Meines Wissens gibt es die Möglichkeit, dieses Konto so umzuwandeln, dass JEDER Transaktion von allen 3 Inhabern unterschrieben werden muss.

Damit wäre verhindert, dass sie sich an den Geldeingängen meines Mannes bereichern. Allerdings kann er dann auch nicht mehr über dieses Geld verfügen.

Leider sind wir aus betrieblichen Gründen gezwungen, dieses Konto weiter zu führen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

>>>> Leider sind wir aus betrieblichen Gründen gezwungen, dieses Konto weiter zu führen.

Es kann kein Grund der Welt so zwingend sein, dass mich meine Eltern schikanieren bzw. im banküblichen Geschäftsverkehr behindern.

Was soll der Kleinkrieg mit den Kontogebühren. Was ist das für eine geschäftliche Verpflichtung.

Lassen Sie sich Ihr eingeschränktes Wissen von einem gut informierten Unternehmensberater oder Betriebswirt ausführlich aufhellen. Der Beitrag mag vielleicht als krass erscheinen, aber Sie kriegen sonst keine Ruhe und keinen Sinn in Ihre Kontoführung. Sorry !

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#21
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

@hanibal

Das werden wir ihnen vorschlagen - wir wollen so wenig wir möglich mit ihnen gemeinsam haben.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Lt. Aussagen der Filalleiterin sei die Aussage der Mitarbeiterin, dass dafür alle Unterschriften notwendig seien nicht korrekt.

Im Übrigen wolle sie in diese Streitigkeiten nicht mit hineingezogen werden und legte uns nah, das Konto aufzulösen.

Meine Schwiegermutter muss dort gute Vorarbeit geleistet haben - Kunststück sie hat ja auch den ganzen Tag für sowas Zeit und muss ihre Zeit nicht mit Arbeit verplembern wie wir.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Recht vielleicht aber anscheinend nicht genug Kompetenz - sonst hätte sie uns vorher ja nicht eine falsche Angabe gemacht.

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