Hallo,
Kunde kauft eine bei Quelle eine Waschmaschine, diese ist dem Kundenempfinden nach sehr laut.
Kunde ruft beim Kundenservice an, dieser schickt den Kundendienst (bei Quelle die Firma Profectis). Dem Kunden wir d auf Nachfrage vom Kundenservice zugesagt, daß dies eine Garantieleistung wäre und kostenlos sei.
Kundendienst kommt, meint das ist so normal, kostet 58 EUR. Kunde verweigert die Zahlung mit Hinweis auf die Aussage des Quelle Kundendienstes. Daraufhin übergibt nach Mahnung der Kundendienst die Sache an SW-Inkasso.
Frage nun, ist überhaupt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kundendiesnt zustande gekommen oder ist AUftraggebr hier nicht sowieso Quelle ?
Gruß
Michael
Wer ist AUftraggeber ?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Wenn bei der Auftragserteilung dies eindeutig als kostenlose Gewährleistung deklariert wurde und/oder die Leistung eindeutig eine Nachbesserung einer Installation ist, dann ist das frei. Bleibt nur das Beweisproblem (Quelle und Telefon).
Mir ging das mal so mit dem Auto. Gottlob "kostenlose Garantiereparatur" unter den Auftrag geschrieben und die 600.- Reparaturkosten durften die abschreiben.
Das mit dem Beweisproblem ist schon klar, aber die Konstellation, daß Quelle eine andere Firma beauftragt, bedeutet doch, daß Quelle auch bezahlen muss und evtl. das Gekd vom Kunden zurückholen kann.
Besteht denn in diesem Fall überhaupt ein Anspruch auf Bezahlung seitens der Servicefirma gegenüber dem Quellekunden ??
Gruß
Michael
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--- editiert vom Admin
So,
der Fall ist ja von Januar 2007 und nun wollte ich mal schreiben, wie das ganze ausging.
Nachdem Profectis die Angelegenheit an SüdWest-Inkasso abgegeben hatte, kam nach einigen Forderungschreiben, die damit beantwortet wurden, daß die Forderung bestritten wird ein Mahnbescheid. Diesem wurde vollumfänglich widersprochen.
Nun kam diese Woche ein Schreiben, daß SüdWest-Inkasso aus -wirtschaftlichen Gründen- davon absieht, Klage einzureichen....
Für mich eine ganz typische Inkassoabzocke, auf die Beweggründe des -Schuldners- wurde in keinster Weise eingegangen, es wurde noch die Gebühr für den Mahnbescheid investiert, in der Hoffnung, daß der Schuldner dann Angst bekommt (Post vom Gericht !!) und zahlt.
Gruß
Michael
netter Zug so eine Info! Danke
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