Wer ist Vertragspartner der Agent oder der Unternehmer

17. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 49x hilfreich)
Wer ist Vertragspartner der Agent oder der Unternehmer

A bucht beim Agenten B eine Hausbooturlaub beim Unternehmen C. B macht ein Angebot, das A annimmt und die Buchung vornimmt. Dies geschah im Oktober für einen Urlaub im Juni 2019.
Jetzt bei Übersendung der weiteren Info Unterlagen stellt sich heraus, dass die Konditionen verändert wurden, plötzlich wird ein zusätzliche Kaution verlangt.
Die Frage ist nun, mit wem hat A den Vertrag geschlossen mit B oder C und ist der Vertrag noch gültig nachdem C die Konditionen verändert hat?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Kann man so nicht sagen. man müsste die Unterlagen einsehen.
Wurde schon bezahlt? An wen?

Im Regelfall kommt der Vertrag aber direkt mit dem Vermieter zustande. B wäre nur Vermittler.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Kann man so nicht sagen. man müsste die Unterlagen einsehen.
Wurde schon bezahlt? An wen?

Im Regelfall kommt der Vertrag aber direkt mit dem Vermieter zustande. B wäre nur Vermittler.

Ja ich habe schon angezahlt. Habe ich gegenüber dem Vermittler keine Rechte oder ist dieser der Erfüllungsgehilfe???

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

An wen haben Sie denn angezahlt? Auf das Konto von B oder auf das Konto von C?

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#4
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 49x hilfreich)

Auf das Konto von B

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Das ist natürlich ein starkes Indiz dafür, dass der Mietvertrag mit B zustande gekommen ist und B damit der Vertragspartner ist.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die Frage lässt sich ohne Kenntnis der Unterlagen nicht beantworten. Das sehe ich genau so wie der Vorschreiber

Hat A einen Vertrag über die zeitlich befristete Miete unterschrieben? Dann sollte sich aus diesen Unterlagen doch ergeben, wer der Vertragspartner ist.
Aus dem Text könnte man aber auch schlussfolgern, dass A den B veranlasste für ihn bei C zu buchen.

Dass würde dann auf einen Vermittlungsvertrag zwischen A und B hindeuten mit dem Ziel ein Vertragsverhältnis zwischen A und C herbeizuführen.

Die Zahlung einer Teilsumme an B. sehe ich nicht zwingend als Indiz für ein Mietvertragsverhältnis zwischen A und B. an, da es nicht wirklich unüblich ist, das auch Vermittlungsagenten Geldempfangsvollmacht haben.

Was steht in den Unterlagen, was sagt der Vermittler zu der Sache?

Zitat (von Benbulben):
Die Frage ist nun, ist der Vertrag noch gültig nachdem C die Konditionen verändert hat?

C kann die Kontditionen nicht nachträglich einseitig verändern. Also ist der Vertrag, soweit er überhaupt schon geschlossen wurde, unverändert gültig.
Aber es sollte natürlich geprüft werden ob die Kaution nicht schon von Anfang an Vertragsbestandteil war, auch wenn sich A dessen nicht bewusst war, denn die Kautionsstellung bei fahrenden Hausbooten ist nach meinen Infos nicht unüblich.

Berry

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Benbulben):
Die Frage ist nun, mit wem hat A den Vertrag geschlossen

Da könnte es helfen, die vertraglichen Vereinbarungen zu lesen. Meist ergibt sich sich daraus erhellendes zu der Stellung von B.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 49x hilfreich)

Besten Dank für die Informationen.
A ha t bei B ein Angebot angefordert um ein bestimmtes Hausboot zu buchen. B hat das Angebot gemacht und A hat es angenommen. Natürlich war der Vertragsinhalt ein Hausboot von C.
Im Vertrag war ein Angebot für ein Pauschalangebot innkludiert mit dem man die Kaution zurückkaufen konnte. ZU dieser Rückkaufaktion wurde aber nachträglich nach Buchung bzw. Vertragabschluss nochmals ein neue Kaution verlangt und dies betrachte ich als nachträgliche einseitige Änderung.

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#9
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich habe die Unterlagen nochmals gelesen und offensichtlich ist der Vertrag tatsächlich zwischen Aund C geschlossen worden, wobei B als Vermittler tätig war. Aber das Angebot erhielt ich ja von B und dort wurde das Pauschalangebot angeboten das eben den Rückkauf der Kaution enthielt. Und nun hat aber C zusätzlich noch ein weitere Kaution nach Vertragsabschluss verlangt.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Benbulben):
Im Vertrag war ein Angebot für ein Pauschalangebot innkludiert mit dem man die Kaution zurückkaufen konnte.

Diesen "Rückkauf", das muss man sich jetzt wie genau vorstellen?



Zitat (von Benbulben):
Aber das Angebot erhielt ich ja von B

Sollte das Angebot nachweislich falsch gewesen sein, wäre auch eine Haftung des B zu prüfen.



Zitat (von Benbulben):
Und nun hat aber C zusätzlich noch ein weitere Kaution nach Vertragsabschluss verlangt.

Dann müsste man prüfen, ob der C dazu überhaupt berechtigt wäre. Einseitige Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen sind nicht mal "einfach so" möglich.
Sitzt der C in Deutschland, könnte man durchaus erfolgversprechend gerichtlich dagegen vorgehen.
Sitzt er in der EU wird es schon aufwändiger.
Außerhalb der EU wird dann richtig schwierig.


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#11
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 49x hilfreich)

Der Rückkauf der Kaution funktioniert so, dass man einen bestimmten Betrag, eben eine Pauschale bezahlt und dafür die Kaution nicht entrichten muss. Dieser Rückkaufbetrag ist aber verloren, wogegen man die Kaution wieder zurückerhält, sofern man keinen Schaden verursacht hat.
Bei Buchung hat B dieses Pauschalangebot mit dem Rückkauf für einen bestimmten Betrag angeboten, dieser Betrag hat sich auch nicht geändert, aber jetzt wird plötzlich von C eine weitere Kaution trotz dieses Rückkaufangebotes verlangt.

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Benbulben):
aber jetzt wird plötzlich von C eine weitere Kaution trotz dieses Rückkaufangebotes verlangt.


Wurde die Buchung schon vorher final bestätigt? Oder ist dies die erste Reaktion vom Vertragspartner C auf die von B lediglich vermittelte Buchung?
Anders formuliert: gab es von C schon vorher eine Bestätigung des Vertragsabschlusses ohne Kaution und jetzt wird was nachgeschoben?

Berry

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#13
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 49x hilfreich)

Die Buchung wurde nur von B bestätigt. B hat nun die neuen Unterlagen, von C, zugesandt aus denen zu ersehen war, dass bei Bootsübernahme zusätzlich zur Rückkaufsumme aus dem Pauschalangebot noch eine neue Kaution zu bezahlen ist. Mit C hatte ich keinen vertraglichen Kontakt.
Also ich sehe die Causa mittlerweile so: Ich habe den Vertrag mit C abgeschlossen, vermittelt durch B der auch alles abgewickelt hat. Im Angebot von B war eben dieses Pauschalangebot mit der Rückkaufsumme um die Kaution zu vermeiden. Nun nach Vertragsabschluss im Oktober kamen die neuen Unterlagen von B aber von C erstellt, dort war eben zu lesen, dass nun noch zusätzlich eine neue Kaution bezahlt werden muss, auch wenn man diesen Rückkauf tätigt. Nur das stört mich jetzt, da ich dies als nachträgliche Änderung sehe. B hat mir aber mittlerweile zugesagt, dass ich den Vertrag kostenlos stornieren kann. Ich will aber B nicht aus dem Vertrag entlassen. Ich möchte nur diese neue Kaution nicht bezahlen, da sich dies als neues "Schmugeld" sehe.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Benbulben):
dass nun noch zusätzlich eine neue Kaution bezahlt werden muss, auch wenn man diesen Rückkauf tätigt.

Ok, dann müsste man wohl mal prüfen was der genaue Grund / die Begründung der Kaution ist.

C sitzt wo? DE? EU?


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#15
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 49x hilfreich)

In DE

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#16
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 49x hilfreich)

B hat mich mittlerweile angerufen und mitgeteilt, dass C die zusätzliche Kaution unbedingt verlangt und nicht darauf verzichtet und wenn mir das nicht passt, kann ich kostenlos stornieren, allerdings ist dann meine dort bezahlte RRV futsch. Ich denke ich bezahle die Kaution, denn ein Rechtsstreit bringt doch nichts, ich wollte ja nur wissen wie der Hase läuft. Aber bei großen Unternehmen ist man immer im Nachteil und B meint er ist ja nur Vermittle rund kann auch nichts machen. Das nächste Mal gehe ich bei der Buchung gleich zum Schmied und nicht mehr zum Schmiedl.

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#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Benbulben):
Also ich sehe die Causa mittlerweile so: Ich habe den Vertrag mit C abgeschlossen, vermittelt durch B der auch alles abgewickelt hat.


ich nicht.

Du hast über B - der vermutlich für das ganze Hick/Hack garnichts kann - eine verbindliche Buchungsanfrage abgegeben, die in dieser Form von C nicht bestätigt wurde.

Es gibt keine übereinstimmenden Willenserklärungen - ergo keinen Vertrag zwischen Dir und C.

Die Anzahlung s. Antwort 2 ist daher ungekürzt zurück zu zahlen.
Ausnahme: mit B wäre eine Aufwandsentschädigung für den Fall des durch Dich zu verantwortenden vorzeitigen Abbruchs vereinbart.

C darf auf jeden Fall nichts einbehalten.

Aber die Kaution zu zahlen ist vermutlich die nervenschonendere Variante. Bei einem solchen Anbieter würde ich aber den Zustand des Hausbootes bei Übernahme doppelt und dreifach dokumentieren.

Berry

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#18
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 49x hilfreich)

Ja ich werde die Kaution wohl bezahlen, da ich die nervenschonende Variante bevorzuge.
Fakt ist aber dass die Schuldverhältnisse zwischen A und B nach wie vor unklar sind. Ich habe bei B unter Kenntnis der KOnditionen von B gebucht die offensichtlich von C stammten. C hat aber die Konditionen jetzt im Feber geändert, eben durch Verlangen einer zusätzlichen Kaution, die bei Vertragsabschluss im Oktober noch nicht verlangt wurde. Auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt nicht die Absicht hatte diese Variante in Anspruch zu nehmen, waren die KOnditionen doch verbindlich.
Mich würden trotz allem noch die Schuldverhältnisse zwischen A und B interessieren. Kann sich B ganz freizeichnen?

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