Werkstatt Auftrag

28. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Knoxi
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 75x hilfreich)
Werkstatt Auftrag

Hallo zusammen,

nach einer sehr langen Geschichte mit der Werkstatt wurde letzte Woche ein Auftrag unterschrieben, dass mein Auto zum Festpreis xy Fahrbereit wieder instandgesetzt wird.

Heute morgen riefen die an (leider bei meinem Mann) und sagten, das Auto sei fertig allerdings sei die Airbag Leuchte ständig am blinken und ob die das kostenpflichtig reparieren sollen?

Nach 8 Monaten wo mein Auto jetzt inzwischen da ist und jede Menge Ärger, hatte mein Mann keine Lust mehr und sagte nein.

Aber...
Die Fehlermeldung bestand vorher nicht und das ärgert mich tierisch gerade, daher meine Frage: Gehört diese Meldung bzw. Das Leuchten des Airbag Symbols zum "Fahrbereit"? Das Auto fährt ja (bzw. sollte) aber die Fehlermeldung bestand vorher nicht. Es wurde das Motor Steuergerät ausgetauscht und die Verkabelung, wer garantiert mir, dass es nicht davon kommt?

VG, Knoxi

-- Editiert von Knoxi am 28.02.2019 09:42

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120350 Beiträge, 39879x hilfreich)

Wenn das Auto fahrbereit ist, dann wäre der Auftrag erledigt.

Besser wäre gewesen, nicht "Fahrbereit" sondern "fahrbereit und den Regelnder StVo / Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechend" bzw. "fahrbereit und verkehrssicher" zu vereinbaren.


Wenn der Fehler erst während der Reparatur und durch Schuld der Werkstatt entstanden ist, denn wäre die Werkstatt im übrigen verpflichtet diesen kostenlos zu beseititgen.
Ich würde dahher noch vor Abholung schriftlich reklamieren, das das Fahrzeug mit einem neuen Fehler (Airbag-Leuchte) an euch übergeben werden soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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