Wenn ein Werkstattauftrag zur Behebung eines Unfallschadens (an dem ich übrigens komplett unschuldig war) erteilt wird (in schriftlicher Form), ist dieses Dokument dann bindend?
Ich fand nämlich in der Zwischenzeit eine andere Werkstatt, die mir den Schaden günstiger reparieren könnte.
Da der Auftrag erst gestern abend kurz vor Geschäftsschluss erteilt wurde, besteht eine Möglichkeit, da noch glimpflich herauszukommen?
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"Sabine Marie"
Werkstattauftrag verbindlicher Vertrag?
11. Januar 2007
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Frage vom 11. Januar 2007 | 07:01
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstattauftrag verbindlicher Vertrag?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2007 | 21:39
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 95x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 12. Januar 2007 | 12:56
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Wenn Sie den Werkstattauftrag erteilt haben, ist dieser verbindlich.
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#3
Antwort vom 12. Januar 2007 | 22:25
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
was juckt dich der Preis wenn du komplett unschulig bist ???? Das zahlt die Versicherung.
Billigere Werkstätten haben oft unerwartete Nachforderungen wegen angeblich nicht absehbarer Arbeiten. Für Unfallschäden gibt es keine Festpreise.
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