Werkstattauftrag verbindlicher Vertrag?

11. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sabine Marie
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstattauftrag verbindlicher Vertrag?

Wenn ein Werkstattauftrag zur Behebung eines Unfallschadens (an dem ich übrigens komplett unschuldig war) erteilt wird (in schriftlicher Form), ist dieses Dokument dann bindend?

Ich fand nämlich in der Zwischenzeit eine andere Werkstatt, die mir den Schaden günstiger reparieren könnte.

Da der Auftrag erst gestern abend kurz vor Geschäftsschluss erteilt wurde, besteht eine Möglichkeit, da noch glimpflich herauszukommen?

-----------------
"Sabine Marie"

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-716
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 95x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wenn Sie den Werkstattauftrag erteilt haben, ist dieser verbindlich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

was juckt dich der Preis wenn du komplett unschulig bist ???? Das zahlt die Versicherung.

Billigere Werkstätten haben oft unerwartete Nachforderungen wegen angeblich nicht absehbarer Arbeiten. Für Unfallschäden gibt es keine Festpreise.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.245 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen