Hallo,
ich weiß nicht ob ich im richtigen Berreich bin.
Ich mache ein Werkvertrag für ein für eine Firma.
Ich entwickle eine Anwendung nach deren Wünschen.
Jetzt ist die Frage wer das Copyright hat. Darf die Firma meine Anwendung weiter verkaufen bzw. ausleihen oder schenken?
Ich habe in meinen früheren Anwendungen kein Copyright gesetzt.
Wie ist es bei Werkverträgen? In den Werkverträgen steht immer, dass der Auftraggeber ein Werkvertrag an mir gibt mit dem Auftrag zur Erledigung von Programmierarbeiten...
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Werkvertrag Copyright
21. Juli 2010
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Frage vom 21. Juli 2010 | 12:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Werkvertrag Copyright
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#1
Antwort vom 21. Juli 2010 | 15:00
Von
Status: Praktikant (924 Beiträge, 349x hilfreich)
quote:
Jetzt ist die Frage wer das Copyright hat.
Der Urheber hat das Urheberrecht. "Copyright" gibt es in dem Sinne in Deutschland nicht, auch wenn das gerne als Übersetzung benutzt wird.
quote:
Darf die Firma meine Anwendung weiter verkaufen bzw. ausleihen oder schenken?
Das hängt daran, was du mit der Firma vereinbart hast. Als Urheber wirst du der Firma ja de facto eine Lizenz verkaufen. Deren Umfang (übertragbar? exklusiv? ...) sollte klar festlegt sein, damit du nicht *hinterher* fragen mußt "dürfen die das denn", wenn das Kind schon im Brunnen ist.
quote:
Ich habe in meinen früheren Anwendungen kein Copyright gesetzt.
Das ist nach deutschem Recht auch nicht notwendig, genau wie Urheberrecht nirgendwo "angemeldet" werden muß.
quote:
Auftrag zur Erledigung von Programmierarbeiten
Das alleine besagt ja noch gar nichts darüber, welche Rechte an dem erstandenen Werk übertragen worden sein sollen.
Bei materiellen Werken ("eine Büste von Angela Merkel in Marmor, weiß" ) ist das ja offensichtlich, davon gibt es ja nur ein Exemplar, das nicht ohne weiteres kopiert werden kann.
Bei immateriellen Werken (Computerprogramm, Musikstück, ...) sollte hingegen klar definiert sein, was der Auftraggeber mit dem Werk nun machen darf (nutzen, gewerblich nutzen, modifizieren, vervielfältigen, verkaufen, weiterverkaufen, weiterlizensieren) und wie lange (1 Jahr, 4 Jahre, unbegrenzt) und was der Urheber noch darf (gar nichts mehr, nutzen, lizensieren, verkaufen, ...).
Unterläßt man das, findet man sich im schlimmsten Fall irgendwann vor Gericht wieder mit unklarem Ausgang und hohen Kosten.
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