Werkvertrag - iPad Reparatur - Mangel besteht weiterhin, kann nicht repariert werden

19. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go606630-33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkvertrag - iPad Reparatur - Mangel besteht weiterhin, kann nicht repariert werden

Hallo zusammen,

vor einer Woche ist mir aufgefallen, dass mein iPad nur noch sporadisch lädt. Ich bin also zu einem Reparaturservice, habe ihnen den Fehler gezeigt und sie haben mein iPad dabehalten für eine Fehleranalyse. Ein paar Stunden später wurde ich angerufen, der Mitarbeiter meinte es liegt an einem defekten Ladechip an der Platine des Geräts, das ausgetauscht wurde (so habe ich es verstanden). Ich meinte dann, dass ich das gerne vor der Reparatur gewusst hätte bzw. einen Kostenvoranschlag wollte. Vor Ort hieß es dann, ich hätte ja zugestimmt und nichts würde ohne Zustimmung des Kunden geschehen. Schon da wurde mein Vertrauen immer weniger.

Sie meinten sie hätten den Ladechip getauscht und haben mir ein neues Netzteil mitgegeben. Ich bekam außerdem die schriftliche Bestätigung, 1 Jahr Garantie auf diese Leistung zu haben. Da mir das Ganze sehr komisch vorkam, habe ich zwei Tage später bei einem Apple-Händler nachgefragt. Der Techniker schaute sich das Gerät an und der Fehler ist plötzlich nicht mehr aufgetreten, das iPad hat auch mit meinem Kabel und Original-Netzteil einwandfrei geladen. Sie meinten, den Fehler zu suchen, wäre unverhältnismäßig teuer und aufwändig. Ich solle es entweder einfach weiter nutzen mit dem Fehler oder mir direkt ein neues iPad kaufen. Dieser Einschätzung vertraue ich, weshalb ich nun davon absehe, das Gerät erneut reparieren zu lassen, da es sich ja wohl um einen irreparablen oder unverhältnismäßig aufwändig zu reparierenden Fehler handelt. Kann ich nun vom Werkvertrag mit dem Reparaturservice zurücktreten, da mein Fehler nicht behoben werden konnte? Eine Nacherfüllung/erneute Reparatur kann ja nicht bzw. nur unverhältnismäßig stattfinden. Ich bitte um Rat!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go606630-33):
an einem defekten Ladechip an der Platine des Geräts, das ausgetauscht wurde
Zitat (von go606630-33):
der Fehler ist plötzlich nicht mehr aufgetreten, das iPad hat auch mit meinem Kabel und Original-Netzteil einwandfrei geladen
Verständlich, wenn dieser "Ladechip" getauscht wurde.
Zitat (von go606630-33):
Dieser Einschätzung vertraue ich, weshalb ich nun davon absehe, das Gerät erneut reparieren zu lassen, da es sich ja wohl um einen irreparablen oder unverhältnismäßig aufwändig zu reparierenden Fehler handelt. Kann ich nun vom Werkvertrag mit dem Reparaturservice zurücktreten, da mein Fehler nicht behoben werden konnte?
Wieso? Der Fehler tritt doch nicht mehr auf.

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#2
 Von 
go606630-33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hätte ich dazu sagen sollen: Der Fehler ist danach trotzdem aufgetreten, erst seit heute tritt er nicht mehr auf. Der Fehler wurde also nicht gefunden und nicht behoben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von go606630-33):
Dieser Einschätzung vertraue ich

Das sollte man allerdings nicht, denn Apple ist ein absolutes Negativbeispiel für Unfähigkeit bei Reparaturen.
Apple kann nämlich weder Fehler suchen noch reparieren. Der Fehler selbst wird gar nicht gesucht, sondern nur des fehlerhafte Modul identifiziert.. Apple tauscht dann das ganze Module aus, selbst wenn man da einfach nur ein einziges Bauteil tauschen müsste.



Zitat (von go606630-33):
habe ihnen den Fehler gezeigt und sie haben mein iPad dabehalten für eine Fehleranalyse.

Was konkret war denn der erteilte Auftrag?



Zitat (von go606630-33):
Der Fehler wurde also nicht gefunden und nicht behoben.

Da wäre jetzt die große Frage, wie man das gerichtsfest beweisen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go606630-33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was konkret war denn der erteilte Auftrag?


Erstmal vielen Dank. Der Auftrag von meiner Seite war: Mein iPad lädt nicht zuverlässig, ich weiß aber nicht, woran es liegt. Diesen Fehler möchte ich gerne feststellen und beheben lassen.

Das iPad wurde mir durch den Reparaturservice am selben Tag ausgehändigt mit den Worten: "Der Fehler ist behoben. Alles funktioniert". Am Tag darauf habe ich es wieder zum Laden angesteckt, der Fehler war jedoch nicht behoben, das iPad konnte nicht richtig geladen werden. Seit heute tritt der Fehler jedoch nicht mehr auf, woran das liegt, konnte mir aber niemand sagen. Es kann auch jederzeit natürlich wieder nicht funktionieren.

Grundsätzlich muss ich dem Reparaturservice die Möglichkeit zur Nachbesserung geben oder? Und falls der Fehler dann wieder nicht behoben werden kann, kann ich dann vom Vertrag zurücktreten?

Danke für jede Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von go606630-33):
Ich meinte dann, dass ich das gerne vor der Reparatur gewusst hätte bzw. einen Kostenvoranschlag wollte.

Dann hätte man das auch entsprechend beauftragen müssen.



Zitat (von go606630-33):
Vor Ort hieß es dann, ich hätte ja zugestimmt und nichts würde ohne Zustimmung des Kunden geschehen.

Vollkommen korrekt
Zitat (von go606630-33):
Der Auftrag von meiner Seite war: Mein iPad lädt nicht zuverlässig, ich weiß aber nicht, woran es liegt. Diesen Fehler möchte ich gerne feststellen und beheben lassen.

Insofern verstehe ich diesen Satz
Zitat (von go606630-33):
Schon da wurde mein Vertrauen immer weniger.

nicht, die Werkstatt hat sich an die Vereinbarungen gehalten, sie hatte die Erlaubnis, die Reparatur sofort durch zu führen..



Zitat (von go606630-33):
Grundsätzlich muss ich dem Reparaturservice die Möglichkeit zur Nachbesserung geben oder?

Richtig.



Zitat (von go606630-33):
Und falls der Fehler dann wieder nicht behoben werden kann, kann ich dann vom Vertrag zurücktreten?

Auch das ist korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go606630-33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
nicht, die Werkstatt hat sich an die Vereinbarungen gehalten, sie hatte die Erlaubnis, die Reparatur sofort durch zu führen..


Als ich mein Gerät morgens hingebracht habe, habe ich gesagt, ich hätte gerne eine Fehleranalyse, dann sollen sie sich bitte bei mir melden und mir mitteilen, was das Problem ist und wie viel Zeit und Geld die Behebung kostet und dann können wir gemeinsam die weiteren Schritte besprechen. Mir wurde es dann nachmittags am Telefon so mitgeteilt, dass der Fehler schon behoben wurde und da ein Missverständnis vorlag, sie dachten sie hätten direkt mein Einverständnis für die Reparatur, ich wollte jedoch eine Analyse und einen Kostenvoranschlag. Das kann ich nicht beweisen, hat jedoch einen schlechten Eindruck bei mir hinterlassen. Meiner Meinung nach war das nicht rechtens. Aber das ist nun eben so gelaufen, ich wollte damit nur erklären, dass mir das alles etwas komisch vorkam.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go606630-33):
Der Techniker schaute sich das Gerät an und der Fehler ist plötzlich nicht mehr aufgetreten
Zitat (von go606630-33):
Das hätte ich dazu sagen sollen: Der Fehler ist danach trotzdem aufgetreten, erst seit heute tritt er nicht mehr auf.
Sorry, aber eine arg wirre Beschreibung.

Zitat (von go606630-33):
Der Auftrag von meiner Seite war: Mein iPad lädt nicht zuverlässig, ich weiß aber nicht, woran es liegt. Diesen Fehler möchte ich gerne feststellen und beheben lassen.
Zitat (von go606630-33):
Als ich mein Gerät morgens hingebracht habe, habe ich gesagt, ich hätte gerne eine Fehleranalyse, dann sollen sie sich bitte bei mir melden und mir mitteilen, was das Problem ist und wie viel Zeit und Geld die Behebung kostet und dann können wir gemeinsam die weiteren Schritte besprechen.
Und auch hier das Gegenteil von dem, was Du vorher geschrieben hast.

Ganz ehrlich: wenn das alles nicht wirklich klar war und das iPad lädt jetzt wieder ... nimm es einfach hin.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go606630-33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und auch hier das Gegenteil von dem, was Du vorher geschrieben hast.

Ganz ehrlich: wenn das alles nicht wirklich klar war und das iPad lädt jetzt wieder ... nimm es einfach hin.


Tut mir leid, wenn das verwirrend war.

Also in Kurzfassung: iPad hat nicht geladen. Ich bin zur Reparatur, wollte eine Diagnose und einen Kostenvoranschlag, damit das Problem behoben werden kann. Reparaturservice hat mich angerufen und gemeint es wäre repariert. Fand ich dann natürlich nicht in Ordnung, hab ich aber so hingenommen. Fehler ist weiterhin aufgetreten. Seit heute tritt er nicht mehr auf, der Grund dafür ist aber unbekannt. Habe von der Reparatur 1 Jahr Garantie bekommen, aber da der Fehler nicht behoben werden konnte, würde ich am liebsten vom Vertrag zurücktreten, da ich nicht glaube, dass der Fehler in Zukunft behoben werden kann (momentan tritt er ja aus irgendeinem Grund gar nicht auf, wie das in Zukunft ist, weiß ich aber natürlich nicht). Aber was ich aus diesem Beitrag mitgenommen habe, ist, dass ich dem Reparaturservice eine Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen muss und falls es dann wieder nicht funktioniert, ein Rücktritt möglich ist. Das hilft mir auf jeden Fall weiter.

Danke an alle!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go606630-33):
dass ich dem Reparaturservice eine Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen muss und falls es dann wieder nicht funktioniert, ein Rücktritt möglich ist.
Dann habe ich das wohl nicht verstanden.
Dein ipad hat seit letzter Woche nur sporadisch geladen, der Service-Dr. hat es repariert, hat dir ein neues Netzteil mitgegeben.
Dann hat es vielleicht nicht richtig geladen, aber heute lädt es wieder richtig.
Falls es (wann?) mal wieder nicht richtig lädt, lässt du den Service-Dr. nochmal nachbessern--- und dann---falls es nicht richtig lädt---willst du vom Werkvertrag zurücktreten?
Bei wem hast du das Teil denn gekauft (wann und neu oder gebraucht?)

Was stellst du dir unter Rücktritt vom Werkvertrag in diesem Falle vor? Was willst du damit erreichen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go606630-33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dein ipad hat seit letzter Woche nur sporadisch geladen, der Service-Dr. hat es repariert, hat dir ein neues Netzteil mitgegeben.
Dann hat es vielleicht nicht richtig geladen, aber heute lädt es wieder richtig.


Genau so war es.

Zitat (von Anami):
Falls es (wann?) mal wieder nicht richtig lädt, lässt du den Service-Dr. nochmal nachbessern--- und dann---falls es nicht richtig lädt---willst du vom Werkvertrag zurücktreten?


Genau, ich nehme an, dass der Fehler irgendwann wieder auftreten könnte (bzw. glaube ich, dass mein iPad trotzdem einen Treffer weg hat, sonst wäre das ja gar nicht passiert). Dann würde ich erstmal eine Frist zur Nachbesserung einräumen und falls es dann aber wieder nicht lädt mein Geld zurück verlangen (Nur für die Reparatur, nicht für die Fehleranalyse und das Netzteil natürlich).

Zitat (von Anami):
Bei wem hast du das Teil denn gekauft (wann und neu oder gebraucht?)


Bei Media Markt, vor über drei Jahren, also keine Garantie mehr von Apple.

Zitat (von Anami):
Was stellst du dir unter Rücktritt vom Werkvertrag in diesem Falle vor? Was willst du damit erreichen?


Das ist vielleicht falsch ausgedrückt von mir. Ich meine, nach erfolgloser Nachbesserung eine Rückerstattung des Betrags.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von go606630-33):
Ich meine, nach erfolgloser Nachbesserung eine Rückerstattung des Betrags.

Rücktritt bedeutet, das jeder die Leistung zurückgewährt die er erhalten hat.

Der Auftragnehmer bekommt seine eingebauten Teile zurück, der Auftraggeber bekommet sein Geld zurück.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go606630-33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Auftragnehmer bekommt seine eingebauten Teile zurück, der Auftraggeber bekommet sein Geld zurück.


Das ist in Ordnung für mich, dann muss das iPad am Ende noch ein drittes Mal geöffnet werden, aber die Garantie ist ja sowieso weg. Mich hat mit diesem Beitrag einfach nur der Sachverhalt interessiert, was passiert, wenn ein Fehler nicht repariert werden konnte, dann aber von alleine nicht mehr auftritt, ob ich vom Vertrag zurücktreten kann, da der Vertragspartner mir ja nicht helfen konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von go606630-33):
was passiert, wenn ein Fehler nicht repariert werden konnte, dann aber von alleine nicht mehr auftritt, ob ich vom Vertrag zurücktreten kann, da der Vertragspartner mir ja nicht helfen konnte.

In dem Falle passiert vermutlich rein gar nichts, da man den behaupteten Mangel "Fehler nicht repariert" nicht beweisen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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