Ich habe einen Übergabevertrag, in dem ich meinen Eltern ein Taschengeld zahlen muss. Hier ist auch eine Wertsicherungsklausel aufgeführt.
Diese muss nach Vertrag schriftlich eingefordert werden.
Ich habe nun einen Brief erhalten, in dem diese eingefordert wird.
Der Brief ist an meinen Mädchennamen addressiert (bei Übergabe war ich bereits verheiratet), enthält den falschen Wert für den Verbraucherpreisindex und ist nicht unterschrieben. Muss ich hier zahlen oder zumindest reagieren, v.a. da die Unterschrift fehlt?
Der Brief ist übrigens nur von meinem Vater von der Mutter ist nichts erwähnt.
Wertsicherungsklausel - Forderung ohne Unterschrift
10. Januar 2018
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Frage vom 10. Januar 2018 | 15:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wertsicherungsklausel - Forderung ohne Unterschrift
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