Wettbwerbsverbot unterschreiben ja / nein ?

11. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
jaguarmk10
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Wettbwerbsverbot unterschreiben ja / nein ?

1. Der AN verpflichtet sich, für die Dauer von x Monaten nach Beendigung des AV nicht für ein Unternehmen tätig zu sein, welches zu diesem im Wettbewerb steht.

2. Dem AN ist jede selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit für ein solches Unternehemen untersagt. Das Wettbewerbsverbot gilt für folgende Bundesländer: dort wurde drei benannt, welches einen Umzug von einigen hundert Kilometern zu Folge hätte.

3. Das WV gilt nicht, wenn der An aus Altersgründen, Krankheit oder Familiären Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheidet.

4. Der AG verpflichtet sich, dem AN für die Dauer des WV eine Entschädigung in der Höhe der Hälfte der monatlich zuletzt bezogenen vertragsgemäßigen Entlohnung zu zahlen. (dort seht nicht ob brutto oder netto!)

5. Auf die fällige Entschädigung wird alles angerechnet, was der AN während der Dauer des WV duch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterläßt, sofern dieser Verdienst und die Entschädigung zusammengerechnet um mehr als 1/10 - bei Verlegung des Wohnsitzes durch den AN an einen anderen Ort um mehr als 1/4- die bisherigen Bezüge übersteigen.

6. Verletzt der AN das WV, kann der AG eine Vertragsstrafe von 12,500 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Während der Dauer des Verstoßes entfällt der Anspruch auf Zahlung der Entschädigung.

7. Die Parteien können jederzeit formlos im gegenseitigen Einvernehmen das WV aufheben. Einseitig kann der AG bis zur Beendigung des AV schriftlich auf das WV verzichten.

Legende: AN: Arbeitnehmer, WV: Wettbewerbsverbot, AG: Arbeitgeber, AV: Arbeitsverhältniss

Ist dies rechtens, kann ich so etwas im Vertrag unterschreiben, wie kann ich mich gegen solche Klauseln wehren. Was ist wenn ich nach einigen Jahren den Betrieb wechseln möchte? Aufgrund meiner Ausbildung werde ich wohl in der Brache bleiben müssen. In meinem alten AV hatte ich eine ähnliche Klausel, dort waren es aber nur ca. 50 km und nicht drei Bundesländer. Ist dies rechtens.

Danke für Eure Hilfe und Antworten!

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
(dort seht nicht ob brutto oder netto!)


Na brutto natürlich

quote:
wie kann ich mich gegen solche Klauseln wehren


nicht unterschreiben

quote:
Ist dies rechtens.


Sicher

Die Frage ist doch: hast du ein besseres Angebot ? Normalerweise umgeht man das WV indem der neue Arbeitgeber einen als Fensterputzer einstellt. :-)

K.



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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
jaguarmk10
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten...

Stehe gerade kurz vor dem Ende meiner Probezeit und bin für den Job in ein anderes Bundesland gezogen. Aber ist es möglich ganze Bundesländer mit in diese Klausel einzubeziehen. Habe schon vor langfristig in dieser Firma zu bleiben, aber man weiß ja nie was kommt und aus diesem Grunde will ich mir meine berufliche Zukunft nicht durch so eine Klausel vermiesen. Wenn sie von vornherein unwirksam wäre könnte ich sie bedenkenlos unterschreiben. Oder ich erfahre schon jetzt wie ich sie ggf. umgehen kann. Wie gesagt es geht um meine Zukunft....

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Solange der "Verdienstausfall" bezahlt wird ist die Klausel legal und auch in Ordnung. Keiner will das man beim nächsten AG auch gleich die Kunden mitnimmt.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#4
 Von 
jaguarmk10
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem des Fensterputzer... In der Klausel steht aber Wettbewerb, also ist es doch egal in welcher Form ich dann AN sein könnte, da ich ja dann zum Wettbewerb gehen würde.

Als Beispiel:
Ich wäre Kfzler oder sogar Kfz Meister und würde in Bremen arbeiten und mein AG würde nun in der Klausel Bremen, Niedersachen und was weiß ich als Bundesland benennen. Dann könnte ich mich nach ausscheiden sei es eigene Kündigung oder Entlassung weder Selbstständig machen noch in einer anderen Werkstatt meinen Beruf nachgehen. Oder hab ich da was Falsch verstanden? Das kann doch nicht sein! Was sagt denn das Arbeitsamt zu so einer Klausel?

Gruß

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#5
 Von 
jaguarmk10
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry für die Rechtschreibfehler... mußte vorhin alles schnell gehen... Aber wer welche findet darf sie gerne behalten ;)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Das kann doch nicht sein!

Wie schon gesagt: du mußt es ja nicht unterschreiben. Was soll der AG denn dann machen? Dich anketten?

Wettbewerbsverbote unterschreibt man *freiwillig*, wenn es im Einzelfall eine Win-win-Situation ist.

> Was sagt denn das Arbeitsamt zu so einer Klausel?

Das wird sicherlich kein Arbeitslosengeld zahlen, wenn du von deinem Ex-AG weiterhin 50% des alten Gehaltes bekommst, obwohl du dort nicht mehr arbeitest. Das wird den Staat also eher freuen. :)

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