Hallo,
schon seit einigen Jahren habe ich eine Bahncard 50.
Da ich dieses Jahr mein Kreditinstitut gewechselt habe, konnte die Bahn den Betrag nicht von meinem Konto einziehen. Weiter nicht schlimm, da ich am 19. April den Betrag für die Bahncard überwiesen habe (am 24. April hätte meine neue Bahncard kommen müssen).
Obgleich ich den Betrag bezahlt habe, habe ich von der Bahn noch immer keine Bahncard erhalten. Da ich in zwei Monaten im Ausland studieren werde, kann ich die Bahncard kaum noch nutzen.
Nun meine Frage: Kann ich die Bahncard widerrufen/außerordentlich kündigen, da ich die vereinbarte Leistung bis zum heutigen Tag nicht erhalten habe? Gibt es eine Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen?
Besten Dank schonmal.
-- Editiert am 28.06.2010 11:02
Widerruf Bahncard 50
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Eine Frist wirst du der DB schon noch (beweisbar) setzen müssen.
Hast du eigentlich auch mal nachgefragt? Vielleicht konnte man deine Zahlung ja nicht zuordnen und ist deswegen immer noch der Ansicht, du hättest deine Rechnung nicht bezahlt.
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Sicher. Ich habe mehrmals nachgefragt. Und ja: Sie konnten meine Zahlung nicht zuordnen. Allerdings ist das für mich nicht ganz nachvollziehbar, da ich einen Verwendungszweck (die Nummer bezieht sich explizit auf meinen Bahncard) angegeben habe. Zudem wäre ein Abgleich mit meinem Namen kein Problem gewesen (in Dtl meines Wissens einzigartig). Da liegt der Fehler doch bei der Bahn, oder?
Hmm.. wenn ich jetzt eine Frist setze, dann bringt mir das nichts im Bezug auf die zwei Monate, in denen ich mittlerweile auf meinen bahncard warte.
Welche rechtliche Handhabe steht mir zur Verfügung, wenn mich die DB nicht aus dem Vertrag rauslässt aber bereits zwei Monate keinen Leistung (Bahncard) erbracht hat?
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Ich habe mehrmals nachgefragt. Und ja: Sie konnten meine Zahlung nicht zuordnen.
Auch nach deiner Nachfrage nicht?
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Welche rechtliche Handhabe steht mir zur Verfügung, wenn mich die DB nicht aus dem Vertrag rauslässt aber bereits zwei Monate keinen Leistung (Bahncard) erbracht hat?
Wenn du schon beweisbar (!) eine Frist gesetzt hast, könntest du vom Vertrag zurücktreten und ggfs. Schadensersatz fordern.
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Leider habe ich keine Frist gesetzt und ich denke, die Bahncard ist mittlerweile auf dem Weg.
Was heißt beweisbar? Einschreiben?
Andere Möglichkeiten gibt es wohl nicht?
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quote:
Was heißt beweisbar? Einschreiben?
In der Regel ja.
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Leider habe ich keine Frist gesetzt und ich denke, die Bahncard ist mittlerweile auf dem Weg.
Dann hast du vermutlich Pech. Jetzt einen Rechtsstreit riskieren, bei dem auch herauskommen könnte, daß du die Nichtzuordbarkeit der Zahlung verschuldet hast, dürfte sich wohl eher nicht so empfehlen.
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