Widerruf Einzugsermächtigung bei SEPA-Abbuchung

3. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
InKu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf Einzugsermächtigung bei SEPA-Abbuchung

Hallo ihr Lieben,
ich habe ein Problem mit einer von mir erteilten Einzugsermächtigung, ich bin der Vetragspartner. Ich habe die Einzugsermächtigung niemals widerrufen, allerdings tat das mein Partner ohne mich zu informieren. Ich bekam jetzt Post und fiel bald aus allen Wolken. Darf er das? Bitte, es ist wichtig und dringend. Ich brauche eine hieb- und stichfeste Antwort, bitte kein Bauchgefühl. Ich danke euch sehr.
Gruß InKu




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Kommt drauf an ...
was für ein Vertrag betroffen ist und wer die Vertragspartner sind und
ob mit oder ohne Vollmacht.
Was ist denn überhaupt das Problem? Es schädigt eher unbefugt eine Einzugsermächtigung zu erteilen als umgekehrt eine zu widerrufen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
InKu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist schon richtig. Als ich die Einzugsermächtigung erteilte, waren wir noch ein Paar und es waren unsere gemeinsamen Ausgaben, jetzt sind wir kein Paar mehr und die Ausgaben sind nur noch meine. Abgebucht wird von einem gemeinsamen Konto, welches von uns beideb bedient wird, sowohl hoch aufs Konto als auch runter vom Konto. Den Vertrag habe ich seinerzeit geschlossen und habe auch die Einzugsermächtigung erteilt.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Jeder Kontoinhaber bzw. Verfügungsberechtigter kann grundsätzlich eine SEPA-Lastschriftermächtigung widerrufen oder erteilen. Der Vertragsinhaber muss auch nicht der Kontoinhaber sein. Das scheint also zuzutreffen ...

Zitat:
Abgebucht wird von einem [u]gemeinsamen Konto[/u], welches von uns beideb bedient wird ...
Eine andere Frage sind die Verhältnisse der Kontoinhaber zueinander und zum Rechnungssteller.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Die SEPA-Lastschriftermächtigung widerrufen kann jeder Kontoinhaber bzw. ein entsprechend Bevollmächtigter.
Schädigt er dadurch einen anderen, wird er unter Umständen für einen möglichen Schaden haften müssen.



Zitat (von InKu):
Ich brauche eine hieb- und stichfeste Antwort, bitte kein Bauchgefühl.

Dann dürfte ein Meinungsforum eher der falsche Ort sein. Die Spezialisten finden sich hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/




-- Editiert von Harry van Sell am 03.01.2020 23:51

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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