Hallo ihr Lieben,
ich habe ein Problem mit einer von mir erteilten Einzugsermächtigung, ich bin der Vetragspartner. Ich habe die Einzugsermächtigung niemals widerrufen, allerdings tat das mein Partner ohne mich zu informieren. Ich bekam jetzt Post und fiel bald aus allen Wolken. Darf er das? Bitte, es ist wichtig und dringend. Ich brauche eine hieb- und stichfeste Antwort, bitte kein Bauchgefühl. Ich danke euch sehr.
Gruß InKu
Widerruf Einzugsermächtigung bei SEPA-Abbuchung
Kommt drauf an ...
was für ein Vertrag betroffen ist und wer die Vertragspartner sind und
ob mit oder ohne Vollmacht.
Was ist denn überhaupt das Problem? Es schädigt eher unbefugt eine Einzugsermächtigung zu erteilen als umgekehrt eine zu widerrufen.
Das ist schon richtig. Als ich die Einzugsermächtigung erteilte, waren wir noch ein Paar und es waren unsere gemeinsamen Ausgaben, jetzt sind wir kein Paar mehr und die Ausgaben sind nur noch meine. Abgebucht wird von einem gemeinsamen Konto, welches von uns beideb bedient wird, sowohl hoch aufs Konto als auch runter vom Konto. Den Vertrag habe ich seinerzeit geschlossen und habe auch die Einzugsermächtigung erteilt.
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Jeder Kontoinhaber bzw. Verfügungsberechtigter kann grundsätzlich eine SEPA-Lastschriftermächtigung widerrufen oder erteilen. Der Vertragsinhaber muss auch nicht der Kontoinhaber sein. Das scheint also zuzutreffen ...
Eine andere Frage sind die Verhältnisse der Kontoinhaber zueinander und zum Rechnungssteller.Zitat:Abgebucht wird von einem [u]gemeinsamen Konto[/u], welches von uns beideb bedient wird ...
Die SEPA-Lastschriftermächtigung widerrufen kann jeder Kontoinhaber bzw. ein entsprechend Bevollmächtigter.
Schädigt er dadurch einen anderen, wird er unter Umständen für einen möglichen Schaden haften müssen.
Zitat :Ich brauche eine hieb- und stichfeste Antwort, bitte kein Bauchgefühl.
Dann dürfte ein Meinungsforum eher der falsche Ort sein. Die Spezialisten finden sich hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/
-- Editiert von Harry van Sell am 03.01.2020 23:51
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