Widerruf Fitnesstudiovertrag am "Tag der offen Tür"

5. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Xilip
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf Fitnesstudiovertrag am "Tag der offen Tür"

Hallo,

versuche gerade aus einer Nutzungsvereinbarung für ein Fitnesstudio "rauszukommen" !

Habe mich von den hübschen Fitnesstudiodamen "einlullen" lassen und nach Konsum von Sekt am "Tag der offenen Tür" einen Vertrag unterschrieben.

Im Prinzip geht es "nur" um die Frage ob ein "Tag der offenen Tür" eine Freizzeitveranstaltung im Sinne des § 312 Abs 1 Nr. 2 BGB ist.

Habe mir schon ein paar BGH-Urteile angeschaut, konkret zu einem "Tag der offenen Tür" habe ich aber nichts gefunden.

Am besten passt noch folgendes Urteil:

Die Qualifikation einer Verbraucherausstellung als Freizeitveranstaltung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG (jetzt § 312 Abs. 1 Nr. 2 BGB ) setzt voraus, daß Freizeitangebote und Verkaufsangebote derart organisatorisch miteinander verwoben sind, daß der Kunde im Hinblick auf die Ankündigung und die Durchführung der Veranstaltung in eine freizeitlich unbeschwerte Stimmung versetzt wird und sich dem auf einen Geschäftsabschluß gerichteten Angebot nur schwer entziehen kann (im Anschluß an BGH, Urt. 10.7.2002 - <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%20199/01" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 199/01: "Grüne Woche Berlin" 1999 keine Freizeitveranstaltung im Sinn...">VIII ZR 199/01</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%202002,%203100" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 199/01: "Grüne Woche Berlin" 1999 keine Freizeitveranstaltung im Sinn...">NJW 2002, 3100</a>).

Eine freizeitlich unbeschwerte Stimmung war ja aufjedenfall bei mir vohanden ;-))

Bin für jeden Kommentar dankbar ! Der "Fitnessheini" schaltet nämlich auf stur ... Habe auch schon ein Vergleich versucht immerhin war ich ja 3 mal in dem Studio und habe eine Einweisung und Trainingsbetreuung bekommen ..

so long
Xilip




-----------------
".Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist"

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie lange läuft denn der Vertrag ???

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xilip
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Michael,

12 Monate und da es ein Sonderangebot der Tag der offenen Tür war 3 Monate gratis also insgesamt 15 Monate ...

Aber ich denke die Frage ist uninteressant ...

Die entscheidende Frage ist ja ob mein Widerruf rechtswirksam ist !

Der "Fitnessheini" ist ja auch bereit mich nach einem Monat (50 Eur) rauszulassen, die Frage ist nur ob ich die Einstiegsgebühr von 80 EUR bezahlen muss.

Gruss Philipp

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ingo_Z
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 5x hilfreich)

Wann ist dir denn eingefallen, dass du da nicht trainieren willst.
Also Datum Unterschrift, Datum Kündigung.


-----------------
" MfG

Ingo_Z"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xilip
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Ingo,

10 Tage später, habe ich den Vertrg schirftlich widerrufen ! (Habe auch eine Empfangsbestätigung!)

Habe schon vorher versucht, die Sache mündlich zu lösen .. Hatte aber keinen Erfolg !

Gruss Philipp

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.017 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen