Widerruf Handyvertrag - lag ich innerhalb der 14 Tage?

8. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
krümel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf Handyvertrag - lag ich innerhalb der 14 Tage?

uns zwar hab ich folgendes Problem
am 16.4.03 hab ich einen handyvertrag bei mobilcom geholt
der käufer erwähnte während des gespärches nie, dass es sich um ein leihhandy handeln würde, aber da bei mobilcom die aktionen scheinbar nie sehr lang dauern, hab ich mir auch keine gedanken um den günstige preis gemacht und da ich auch nicht wußte das man einen Vertrag für ein Leihhandy abschleißen kann, kam ich auch gar nicht auf die Idee danach zu fragen, ob es sowas ist
jedenfalls rief ich nach dem erhalt meiner ersten rechnung die kundenhotline an (am 29.4.) und da fiel das erste mal das es sich um ein leihhandy handeln würde

nun meine fragen
1. ich hab dann sofort am 29.4. einen widerruf geschrieben
der ging als fax weg
als einschreiben mit rückschein und
3 emails (bei denen jeweils der posteingang bestätigt wurde, wenn auch nur per automat)
rückschein kam am 2.5. wieder, am 30.4. kam der brief dort an

bezüglich des widerruf steht in den agb`s nur:

der Vertragsbeginn beginnt, wenn das Vertragsformular ausgefüllt und unterschrieben der MCC zugeht und MCC die Annahme des Antrages schriftlich bestätigt oder die Netzkarte freischaltet. Der Kunde ist an seinen Antrag gebunden, bis er ihn Schriftlich widerruft.

nun die frage
lag ich innerhalb der 14 tage?

2. da ich nur eine unterschrift geleistet habe müßte doch mein Widerruf für alles (Einzugsermächtigung, Handy und SIM Karte) gelten?

Oder soll ich nochmal extra einen Widerruf der Einzugsermächtigung schicken?

3. am 2.5. wurde laut Kontoauszug von meinem Konto der Rechnungsbetrag abgebucht, also nach Erhalt meines Schtreibens

Kann ich diesen zurückholen?
oder
Sollte ich erstmal warten bis ich MobilCom meldet?

4. Bis jetzt kam noch keine Stellungnahme zu meinem Widerruf
Wie verhalte ich mich am besten?

5. Kann ich auch die SIM Karte zurückgeben?
In den AGB`s habe ich keinen Hinweis darauf gefunden, dass die SIM KArte vom Widerruf ausgeschlossen ist

6. Kann mir jemand einen guten Anwalt empfehlen?



Schonmal Danke an alle die antworten :)

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1 Antwort
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#1
 Von 
krümel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

bei mir geht es um das angeblich leihhandy, für das dann eine "Miete" zu zahlen wär laut Verkäufer (29.4.03 da fiel das erste mal das fr das andy waszu zahlen sei) aber die Telefonauskunft sagte aber es wär nur eine einmalzahlung
in den AGB`s findet sich aber kein Hinweis, dass man eine Rate zahlen muss, da steht nru etwas von Rückgabe des Handies, wenn keine Vertragsverlängerung erfolgt

ich hab hier grad entdeckt, das es noch jemanden gibt, der von MCC nicht aufgeklärt wurde
1. gibt es noch mehr Betroffene?



2. War die Einreichung des Widerruf richtig oder hätte ich Rücktritt schreiben müssen?

3. Wie sieht es denn mit etwaigen Deaktivierungsgebühren aus?
Bin ich dann verpflichtet diese zu zahlen?
Schließlich hätte ich bei Aufklärung den Vertrag nie unterschrieben


Hab ich überhaupt eine Chance da raus zu kommen?

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