Hallo!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas noch nicht gefragt wurde. Aber ich habe über die Suche nichts gefunden und bitte bereits jetzt um Entschuldigung, falls mir jemand den passenden Link unter die Augen hält.
Szenario:
User A hat einen DSL6000 Anschluss und bucht telefonisch ein Upgrade auf 16000. Ihm wird eine kurzfristige Umstellung telefonisch versprochen.
Nach fast 2 Wochen und vielen Telefonaten mit immer neuen Begründungen zeichnet sich ein Systemfehler ab, da es Rechnungsfehler/Abbuchungsfehler usw. gibt.
User A möchte jetzt erstmal auf das Upgrade verzichten, damit die anderen Fehler behoben werden können, damit es nicht noch mehr Probleme gibt.
Er widerruft den Auftrag nach §355BGB (Widerrufsrecht).
Provider nimmt dies nicht an, weil bereits ein "Vertragsverhältnis besteht".
User A beruft sich auf §323BGB (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung), aber lehnt der Provider auch ab, da kein Zeitrahmen für die Erbringung der Leistung gesetzt wurde und der Auftrag ausserdem schon "weit fortgeschritten sei".
Was hat der User falsch gemacht?
Was kann er in Zukunft besser machen?
Widerruf (Storno?) DSL-Upgrade
25. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 25. Oktober 2007 | 17:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf (Storno?) DSL-Upgrade
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Oktober 2007 | 23:20
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Ein seriöser Anbieter räumt ein Widerrufsrecht ein (z.B. Arcor). Jetzt gibt es die Möglichkeit sich auf die fehlende Widerrufsbelehrung zu beziehen, die vermutlich bei diesem Anbieter nicht erfolgt ist.
Der streitet aber wohl generell Widerrufsrecht ab
Oder Verzicht wegen sofortiger Arbeitsaufnahme erfolgt?
Notfalls Einzugsermächtigung entziehen+per Überweisung zahlen oder Beträge unter Vorbehalt zahlen und Verbraucherschutz/RA kontaktieren. Musterfälle beim Anbieter vorlegen - aber ob das hilft...?
Hört sich nach trouble an.
-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
Und jetzt?
Schon
266.920
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
Top Vertragsrecht Themen
-
28 Antworten