Ich habe ein Transportunternehmen und einen Fahrauftrag, den ich nun seit 4 Tagen fahren lasse. Mein Fahrer hatte nun einen Unfall mit dem Auto. Das Auto ist nicht mehr fahrbereit, ich bekomme auch kein Ersatzfahrzeug, da alle Fahrzeuge vermietet wurden. Nun möchte ich von dem Fahrauftrag zurück treten, habe das dem Auftraggeber auch geschrieben, daß ich aufgrund des Ausfalls den Auftrag nicht bedienen kann. Er besteht auf die Erfüllung, steht im Vertrag drin, hab ich aber nichts davon gelesen. Ich kann auch nicht ein Fahrzeug mieten, da ich von dem Kunden erst in 4 Wochen das Geld für den Auftrag bekomme. Gibt es eine Möglichkeit, daß ich aufgrund des Nichterfüllung (Fahrzeug nach Unfall kaputt) trotzdem aus dem Vertrag komme?
Widerruf bei Nichterfüllung
21. April 2018
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Frage vom 21. April 2018 | 12:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf bei Nichterfüllung
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#1
Antwort vom 21. April 2018 | 13:28
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Klar.
Rücktritt vom Vertrag mit der Begründung Unmöglichkeit erklären.
Lost aber Schadenersatzansprüche aus, wenn sich der Vertragspartner jetzt kurzfristig was anderes suchen muss und dies unter Beachtung der Schadenminderung trotzdem nur teurer einkaufen kann.
Berry
#2
Antwort vom 21. April 2018 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119458 Beiträge, 39730x hilfreich)
ZitatGibt es eine Möglichkeit, daß ich aufgrund des Nichterfüllung (Fahrzeug nach Unfall kaputt) trotzdem aus dem Vertrag komme? :
Klar, man informiert den Vertragspartner das man die Leistung ab sofort nicht mehr leisten wird.
Dann schaut man sich zu den Themen Schadenersatz, Insolvenz und Pfändungfreibetrag um, denn das wird dann in der nächsten Zeit wohl recht aktuell werden.
Mit was für einem Fahrzeug soll der Fahrauftrag denn erfüllt werden?
Und jetzt?
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