Widerruf bei Nichterfüllung

21. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sapi75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf bei Nichterfüllung

Ich habe ein Transportunternehmen und einen Fahrauftrag, den ich nun seit 4 Tagen fahren lasse. Mein Fahrer hatte nun einen Unfall mit dem Auto. Das Auto ist nicht mehr fahrbereit, ich bekomme auch kein Ersatzfahrzeug, da alle Fahrzeuge vermietet wurden. Nun möchte ich von dem Fahrauftrag zurück treten, habe das dem Auftraggeber auch geschrieben, daß ich aufgrund des Ausfalls den Auftrag nicht bedienen kann. Er besteht auf die Erfüllung, steht im Vertrag drin, hab ich aber nichts davon gelesen. Ich kann auch nicht ein Fahrzeug mieten, da ich von dem Kunden erst in 4 Wochen das Geld für den Auftrag bekomme. Gibt es eine Möglichkeit, daß ich aufgrund des Nichterfüllung (Fahrzeug nach Unfall kaputt) trotzdem aus dem Vertrag komme?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Klar.

Rücktritt vom Vertrag mit der Begründung Unmöglichkeit erklären.

Lost aber Schadenersatzansprüche aus, wenn sich der Vertragspartner jetzt kurzfristig was anderes suchen muss und dies unter Beachtung der Schadenminderung trotzdem nur teurer einkaufen kann.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Sapi75):
Gibt es eine Möglichkeit, daß ich aufgrund des Nichterfüllung (Fahrzeug nach Unfall kaputt) trotzdem aus dem Vertrag komme?

Klar, man informiert den Vertragspartner das man die Leistung ab sofort nicht mehr leisten wird.

Dann schaut man sich zu den Themen Schadenersatz, Insolvenz und Pfändungfreibetrag um, denn das wird dann in der nächsten Zeit wohl recht aktuell werden.



Mit was für einem Fahrzeug soll der Fahrauftrag denn erfüllt werden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.704 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen