Widerruf bei einem Handyvertrag im Geschäft?

20. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Widerruf bei einem Handyvertrag im Geschäft?

Mich hat folgendes Thema von frag-einen-Anwalt.de aufmerksam gemacht:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=27066

Ein Kunde möchte seinen Handyvertrag widerrufen.

Antwort des Anwalts:

quote:<hr size=1 noshade>
Sollten Sie es privat über das Internet bestellt und gekauft haben, so gelten für Sie die Verbraucherschutzbestimmungen. Gleiches gilt auch wenn Sie es als Verbraucher (Privatperson) im Mobilfunkshop (Händler) gekauft haben.
Ihnen wird dann eine Widerrufsbelehrung zum Vertrag vorgelegt. Aus dieser ergibt sich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Halten Sie diese ein, kann der Vertrag rückabgewickelt werden § 355 BGB .
Zitat:


Widerruf bei einem Handyvertrag im Geschäft?
Den gab es meines Erachtens noch nie.
Verstehe ich die Antwort jetzt falsch? <hr size=1 noshade>


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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

...gelten für Sie die Verbraucherschutzbestimmungen. Gleiches gilt auch wenn Sie es als Verbraucher (Privatperson) im Mobilfunkshop (Händler) gekauft haben.

Vielleicht nur auf die Verbraucherschutzbestimmungen bezogen?
Es kommt aber tatsächlich vor, das es nur ein Formular gibt -egal ob Shop oder Fernabsatz. Ist auch völlig egal, denn mit Freischaltung und Nutzung der Karte (Belehrung zum sofortigen Beginn=keine Frist) ist der Widerruf nicht mehr möglich.
In dem genannten Fall sieht es sowieso schlecht aus, da der Irrtum zu Lasten des Shops kaum nachweisbar sein wird und die SIM sicher genutzt wurde.

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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wäre eine Möglichkeit. Aber es sit doch seltsam geschrieben. Bei einem Handyvertrag wird in jedem Fall (sofern er im Laden abgeschlossen wurde) KEIN Widerrufsrecht gewährt.

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