Mich hat folgendes Thema von frag-einen-Anwalt.de aufmerksam gemacht:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=27066
Ein Kunde möchte seinen Handyvertrag widerrufen.
Antwort des Anwalts:
quote:<hr size=1 noshade>
Sollten Sie es privat über das Internet bestellt und gekauft haben, so gelten für Sie die Verbraucherschutzbestimmungen. Gleiches gilt auch wenn Sie es als Verbraucher (Privatperson) im Mobilfunkshop (Händler) gekauft haben.
Ihnen wird dann eine Widerrufsbelehrung zum Vertrag vorgelegt. Aus dieser ergibt sich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Halten Sie diese ein, kann der Vertrag rückabgewickelt werden § 355 BGB .Zitat:
Widerruf bei einem Handyvertrag im Geschäft?
Den gab es meines Erachtens noch nie.
Verstehe ich die Antwort jetzt falsch? <hr size=1 noshade>
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