Ich habe dem Internetanbieter nach Vertragskündigung per Einschreiben und Rückschein geschrieben, daß ich die Einzugsermächtigung widerrufe. Drei Monate lasse ich der Firma für die Endabrechnung Zeit. Der Support ist zwar erreichbar aber keiner zuständig. Sie arbeiten seit Monaten "mit Hochdruck an ihrer Software".
Ich kann zwar zurückbuchen. Aber für den Rest meines Lebens ist mir das zu mühsam. Und bei dem Saftladen funktioniert nichts.
Muß die Firma einen Widerruf der Einzugsermächtigung akzeptieren?
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-- Editiert am 16.09.2010 17:52
-- Editiert am 16.09.2010 17:57
Widerruf einer Einzugsermächtigung
16. September 2010
Thema abonnieren
Frage vom 16. September 2010 | 17:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf einer Einzugsermächtigung
#1
Antwort vom 16. September 2010 | 19:06
Von
Status: Lehrling (1416 Beiträge, 652x hilfreich)
Ja, uneingeschränkt
Oft kann man online seinen Online-Account löschen und damit erlischt automatisch Einzugsverfahren und eine Umstellung auf normale Rechnung erfolgt
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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"
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