Widerruf eines DSL Auftrages

21. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
nano125
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerruf eines DSL Auftrages

Hallo Zusammen,

im Februar 2014 habe ich einen DSL Auftrag abgeschloßen. Als der Techniker 3 Wochen danach zur Anschaltung kam, hat gesagt, dass die Leitung bei mir nicht richtig funktioniert und es sollte sie ein Elektricker übeprüfen.
Der Elektricker an sich hat festgestellt, dass die Leitung einwandfrei funktioniert.. Inzwischen sind es 3 Monate vergangen und vor dem zweiten Anschalt-Termin habe ich den DSL Auftrag widerrufen. 14 Tagen waren schon vergangen, dennoch eine Anschaltung kam bis heute nicht zustande.
Darf ich in diesem Fall einen Widerruf tätigen, bzw Stornierung des Auftrages? Der DSL Anbieter verlangt von mir in diesem Fall, dass ich die Rechnungen bis zum Ende Juni zahle, obwohl keine Dienstleistung erbracht wurde.
Auf Ihre Antowriten freue ich mich!

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Der DSL Anbieter verlangt von mir in diesem Fall, dass ich die Rechnungen bis zum Ende Juni zahle, obwohl keine Dienstleistung erbracht wurde.


Mit welcher Begründung denn? Hast du beweisbar eine Frist zur Behebung der Probleme mit Rücktrittsandrohung gesetzt?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nano125
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

ich habe eine Widerrufung, eine Kündigung und eine Stornierung des Auftrages an den Anbieter per Fax und Email gesendet. Danach wurde ich angerufen und es wurde mir mitgeteilt, dass ich kein Recht auf Widerrufung mehr habe, da 14 Tage nach der Bestellung abgelaufen sind..
Sie kündigen aus "Kulanz" bis zum Ende Juni, dafür muss ich die Rechnungen bis dahin zahlen. Wie gesagt bis heute kam es zu einer Anschaltung nicht..
Ich denke, dass ich das Recht auf Widerruf habe, weil die Dienstleistung noch nicht erbracht wurde, oder?


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wurde denn überhaupt ein FERNABSATZ-Vertrag geschlossen?

Keep Cool! Es wird oft ein Versuch gestartet den Kunden zu veräppeln. Bleibt man hartnäckig, dann geben die meist klein bei. Man sollte die Typen im Callcenter aber nicht mit 3 verschiedenen Auflösungsgründen überfordern. ;)

Welcher Anbieter? Wird besondere, vom Anbieter bereitgestellte Hardware benötigt? NGN/IAD?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

"Werter Anbieter XYZ. Hiermit mindere ich die Rechnungen der Monate X, Y und Z auf 0€. Begründung: Leistungsverweigerung bzw. nicht erbrachte Leistung." ;-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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