Widerruf eines nicht bestellten Kabelanschluß

11. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jan Meier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf eines nicht bestellten Kabelanschluß

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 08.03.2008 wurde in meiner Wohnung ein Internetanschluss eines bekannten Kabelanbieters durch Techniker einer Fremdfirma installiert. EIn bislang vorhandener und funktionsfähiger Kabelanschluss sollte durch einen Störfilter unbenutzbar gemacht werden, da für diesen bisher keine Gebühren gezahlt worden waren.

Den Kabelanschluss habe ich bisher nicht genutzt, da ich einen Receiver für DVB-T benutze. Ich wollte mich vor der Deaktivierung jedoch bei meinem Vermieter erkundigen, ob eine Abschaltung korrekt und in seinem Sinne ist. Bisher war ich auch davon ausgegangen, dass die Kabelgebühren über die Nebenkosten mit abgrechnet werden. Ich bat daher darum, den Störfilter fürs erste nicht einzubauen.

Ein Anruf beim Vermieter klärte dann, das der Kabelanschluss nicht in den Nebenkosten enthalten ist. Von Kabel XYZ hörte ich nichts.

Am 28.03.2008 wurde mir ein Paket von Kabel XYZ mit einem DVB-C digital Kabelreceiver nebst Begrüßungsschreiben zugestellt. Ein Anruf bei der kostnpflichtigen Hotline klärte mich darüber auf, dass ich seit 13.03.2008 einen Vetrag über einen Kabelanschluss habe und auch keine Möglichkeit des Widerrufs mehr habe, da die Frist schon abgelaufen sei.

Wie hätte ich einen Vertrag widerrufen sollen, über dessen Existenz ich erst Kenntnis erlangt habe (am 28.03), nachdem die Frist für einen Widerruf bereits abgelaufen ist (am 27.03, nach 14 Tagen also)?

Ich habe das Paket umgehend zurückgeschickt und per Email und per Einschreiben einen Widerruf des Vetrags gefordert. Kabel XYZ, hat dies mit folgender Begründung abgewiesen: "Leider können wir Ihren Widerruf zum Kabelanschluss nicht bearbeiten, da Sie diesen nicht in der Widerrufsfrist widerrufen haben."

Was kann ich tun, um den Kabelanschluss doch noch zu Widerrufen? Ich hab niemals einen Vertrag abgeschlossen bzw. eine Willenserklärung abgegeben, sei es schriftlich oder mündlich.

Ich bin über die Praxis die Kabel XYZ anwendet ziemlich erbost. Das sind schon quasi Drückmethoden...

Wie ist die Rechtslage?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sie haben keine Willenerklärung abgegeben??

Zitat: "...Ich bat daher darum, den Störfilter fürs erste nicht einzubauen..."

Sie schreiben doch selbst, das der Anschluß funktionsfähig war. Sie waren - aus welchen Gründen auch immer - gegen die Sperrung, kommt m. E. einer Zustimmung gleich.

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#2
 Von 
Jan Meier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo murgab,

Zitat: Ich wollte mich vor der Deaktivierung jedoch bei meinem Vermieter erkundigen, ob eine Abschaltung korrekt und in seinem Sinne ist. Bisher war ich auch davon ausgegangen, dass die Kabelgebühren über die Nebenkosten mit abgrechnet werden. Ich bat daher darum, den Störfilter fürs erste nicht einzubauen.

Es hieß vor geraumer Zeitr, der Kabelanschluss sei Teil der Nebenkosten, was sich jedoch als falsch herausgestellt hat. Darüber wollte ich mir Klarheit verschaffen. Ich habe den Anschluß nie genutzt, da ich aus einer alten Wohnung noch DVB-T Receiver und Antenne hatte.

Selbst wenn meine Aussage einer Willenserklärung gleichkommt, so habe ich nicht die Möglichkeit gehabt, diese zu Widerrufen, da der Vertrag angeblich seit 13.03. besteht, ich aber erst mit der Hardwarelieferung am 28.03 Kenntnis erlangt habe. Es gab vorher keinen Brief, Anruf oder sonstiges. Bei Auslieferung der Hardware war die Widerrufsfrist schon abgelaufen. Daruf zielt meine Hauptkritik ab und dagegen versuche ich mich zu wehren.

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