Hallo,
ich habe einen KV auf Grundlage des Fernabsatzgesetzes widerrufen.
Diesen habe ich per Mail angekündigt (nach dem Motto: sollte sich keine einvernehmliche Lösung finden, widerrufe ich hiermit vorsorglich den KV) und den "richtigen" Widerruf direkt meiner Rücksendung beigelegt.
Nun liegt das Paket allerdings seit über 1 Woche in der Filiale und die Widerrufsfrist von 14 Tagen ist mittlerweile abgelaufen.
Meine Fragen dazu:
1) Reicht vielleicht sogar schon der Einzeiler zum Widerruf in meiner Mail?
2) Falls nicht, ist der Widerruf trotzdem gültig, weil ich ihn theoretisch rechtzeitig abgeschickt und die Verzögerung nicht schuldhaft verursacht habe?
Danke für Eure Hilfe!
-- Editiert von christianhamburg am 19.04.2020 17:44
-- Editiert von christianhamburg am 19.04.2020 17:45
Widerruf liegt in Postfiliale
19. April 2020
Thema abonnieren
Frage vom 19. April 2020 | 17:44
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf liegt in Postfiliale
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#1
Antwort vom 19. April 2020 | 17:52
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
das rechtzeitige Absenden reicht doch sowieso (nicht nur in Coronazeiten).
Stefan
#2
Antwort vom 19. April 2020 | 17:55
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, :
das rechtzeitige Absenden reicht doch sowieso (nicht nur in Coronazeiten).
Stefan
Hallo Stefan,
da war ich mir nämlich nicht ganz sicher, so hab ich wieder was gelernt, danke ;-)
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