Widerruf ungültig - bleibt der Kaufvertrag bestehen?

26. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Skylinejuppie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf ungültig - bleibt der Kaufvertrag bestehen?

Hallo zusammen,
Ich habe für meine Mutter samstags am 15.5. eine Sonderanfertigung eines Bilddruckes bestellt. Am nächsten Tag, sonntags, 16.5., sollte ich den Auftrag stornieren, weil sie es sich anders überlegt hatte, was ich umgehend tat. Der Händler wies auf der Produktseite darauf hin, dass individuelle Anfertigungen vom Umtausch ausgeschlossen seien. Als Laie habe ich trotzdem einen Widerruf geschickt, weil ich dachte Umtausch und Widerruf seien zwei verschiedene Dinge. Wie ich zwischenzeitlich gelernt habe, ist das Widerrufsrecht bei Sonderanfertigung auf Kundenwunsch ausgesetzt, selbst wenn der Produktionsprozess noch nicht einmal im Gang gesetzt wurde. Alles nachvollziehbar und akzeptiert soweit.

Noch vor dieser Erkenntnis erkundigte ich mich heute am 26.5. beim Händler per E-Mail nach einer Rückmeldung zu meinem Widerruf, worauf hin er mir mitteilte, dass Sonderanfertigungen vom Widerruf ausgeschlossen seien - und jetzt kommt es - der Druck bereits vernichtet wurde. Geld futsch, Bild futsch.

Fragen:
-was passiert mit den Pflichten aus dem Kaufvertrag, wenn zwar ein Widerruf ausgesprochen wurde, dieser aber nicht rechtskräftig (richtiges Wort?) wird?
-Bleiben dann die Pflichten des Kaufvertrags bestehen?
-Durfte der Händler ohne Rücksprache das Bild vernichten oder hätte er den Kaufvertrag trotz Widerrufsabsicht erfüllen müssen?
- kann ich die Lieferung des Bildes oder Schadensersatz für das ohne Rücksprache vernichtende Bild verlangen?

Vielen Dank für Rückmeldungen hierzu im Voraus!

-- Editiert von Skylinejuppie am 26.05.2021 18:28

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41045x hilfreich)

Zitat (von Skylinejuppie):
-was passiert mit den Pflichten aus dem Kaufvertrag, wenn zwar ein Widerruf ausgesprochen wurde, dieser aber nicht rechtskräftig (richtiges Wort?) wird?
-Bleiben dann die Pflichten des Kaufvertrags bestehen?




Zitat (von Skylinejuppie):
-Durfte der Händler ohne Rücksprache das Bild vernichten

Klar. Er darf alles verbrennen wenn er will. Muss ja auch die Kosten dafür tragen ...



Zitat (von Skylinejuppie):
hätte er den Kaufvertrag trotz Widerrufsabsicht erfüllen müssen?

Natürlich muss er den Vertrag erfüllen.



Zitat (von Skylinejuppie):
- kann ich die Lieferung des Bildes oder Schadensersatz für das ohne Rücksprache vernichtende Bild verlangen?

Ich würde jetzt erst mal gerichtsfest die Erfüllung verlangen.
Dann mal abwarten was er antwortet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2612 Beiträge, 418x hilfreich)

Der Handwerker (ja, Handwerker...Händler machen üblicherweise keine Individualanfertigungen sondern nur Stangenware) muss sich schon entscheiden...

Entweder den Widerruf ablehnen und den Vertrag erfüllen oder aber die Lieferung verweigern und den Widerruf akzeptieren.
Aber Geld kassieren und nicht liefern ist nicht.

ich würde jetzt dem Handwerker ganz einfach mitteilen, dass ich das Nichtvorhandensein eines Widerrufsrechts akzeptiere und zeitnahme Vertragserfüllung seinerseits erwarte und es nicht mein Problem sei, wenn er das Werkstück bereits der Vernichtung zugeführt hätte. Gleichzeitig würde ich dem Handwerker anbieten gegen vollständige Rückzahlung des geleisteten Geldes ihn von der Vertragserfüllung zu befreien.

Aber:
Ich gehe davon aus, dass Du Gegenüber dem Vertagspartner einen Widerruf erklärt hast und nicht etwa um Stornierung gebeten. Der Unterschied ist wichtig. Den zweiten Fall kann man als einseitige Willenserklärung einer Seite interpretieren, dass auf einen Vertragsbestandteil verzichtet wird. Im ersten Fall betseht durch die Forderung nach einem Widerruf eine beiderseitige Rückabwicklungspflicht und durch die Ablehnung des Widerrufs eben keine Änderung am Vertrag zustande gekommen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.617 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.118 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen