Widerruf von Stromanbieter ignoriert,2.Mahnung!

16. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Gambrinus
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)
Widerruf von Stromanbieter ignoriert,2.Mahnung!

Hallo,
vom Gedanken besessen, mal den Stromanbieter zu wechseln, geriet ich mitte Dezember auf einer Preisvergleichsseite auf ein unschlagbares Angebot des Anbieters Flexstrom. Also Strom bestellt - ein paar Tage bekam ich meinen "Vertrag" zugeschickt. Der Preis sollte nun um 125€ höher liegen als im Internet angeboten. Telefonisch erklärte man mir, daß dort schon ein Rabatt abgerechnet wäre, den man bekäme wenn man auch ein 2. Jahr dort Kunde bleiben würde. Also nach meinem Empfinden nicht seriös. Deshalb widerrief ich den "Vertrag" per Email. Einige Tage später erhielt ich eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs. 1 Woche später bestellte ich den Stromtarif nochmals per Internet, wieder zum niedrigen beworbenen Preis. Prompt erhielt ich wieder per Post einen "Vertrag" zugesandt, wieder um 125€ teurer.
Also wiederrief ich nochmals per Mail den Vertrag mit dem Hinweis daß mir ein ganz anderer Preis angeboten wurde und deshalb der Vertrag nichtig sei. Daraufhin bekam ich eine Antwort in der mir dargelegt wurde, weshalb der Preis höher sei (Rabatt ab dem 2. Vertragsjahr) aber es wurde der Widerruf nicht bestätigt. 1 Woche später schickte ich deshalb nochmals ein Fax bezugnehmend auf meine Email, daß der Vertrag widerrufen wurde und eben gar nicht zustande kommen kann, wenn der Preis auf einmal um fast 50% höher sein soll als er mir angeboten wurde. Darauf keine Reaktion sondern eine 1. Mahnung.
Auf die Mahnung hin schrieb ich wieder eine Mail in der mir geantwortet wurde, daß die Widerrufsfrist von mir nicht eingehalten wurde sondern am 28.12.08 geendet wäre. 1 Tag bevor ich den Auftrag zum 2. Mal gab!
Meine Antwort mit der Bitte um interne Klärung wurde mit einem 2. Mahnschreiben beantwortet.
Mein bisheriger Stromanbieter hat mir heute den Februar Abschlag abgebucht und bisher keine Bestätigung zur Kündigung geschickt obwohl der Vertrag mit Flexstrom ja angeblich am 01.02.09 beginnen sollte.

Habe ich etwas zu befürchten? Ich habe 2x fristgerecht widerrufen, der Vertrag der zugeschickt wurde enthielt einen um 125€ höheren Preis als den bestellten, zudem habe ich keinerlei AGBs schriftlich bekommen (also habe ich eigentlich immernoch ein Widerrufsrecht?).
Falls ich als Nächstes Post vom Inkasso/Anwalt etc. bekomme, kann ich mir dann einen Anwalt nehmen und das Honorar von Flexstrom zurückfordern?
Ich habe weder die Zeit noch die Nerven mich mit solch Drückerverein selbst zu befassen, weil die einen anscheinend gegen Wände laufen lassen und jedwedes Verbraucherrecht einfach ignorieren.
Für einen Tip wäre ich dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
patata
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

dein ganzes dilemma wäre nicht passiert, wenn du dir die tarifbedingungen gründlicher durchgelesen hättest!
und ich denke du hast immer noch etwas falsch verstanden:
der 125€ bonus wird mit der ersten jahresabrechnung verrechnet. völlig unabhängig davon, ob du nach einem jahr kündigst, oder weiter kunde bleibst!
(bin selber neuer flexstrom-kunde und kein flexstrom-werber ;-), deshalb weiß ich darüber relativ gut bescheid!)
ansonsten kann ich dir nur raten, wichtige schreiben immer per einschreiben zu verschicken. dann hast du wenigstens was in der hand!

-- Editiert von patata am 18.02.2009 20:22

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