Widerrufrecht und Einzugsermächtigung

13. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
ChopSuey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Widerrufrecht und Einzugsermächtigung

Guten Tag
Ich wurde am gestrigen Tag in der Fußgängerzone von 2 Mitgliedern vom "Bund Deutscher ****** e.V." angesprochen ob ich nicht,nach Vorlange einiger grausamer Bilder und Zeitungsartikel, Spenden wolle.Am Tag ca 40 Cent, also im Monat 11 Euro, was Sie jedoch vierteljährlich mit 33 Euro abbuchen.Da Ich in einer moralischen Zwickmühle war und Mitleid hatte hab Ich unterschrieben,als Ich zuhause ankam und dies überdachte kam Ich ich zu dem Entschluss,dass Ich gerne von diesen Vertrag zurücktreten würde.

Das Problem ist natürlich,dass Ich nicht 100% hingeschaut hab da Ich von einer Spende ausging,welche ja freiwillig ist und die Ich jederzeit abbrechen kann.
Zuerst wird das mit dem Betrag geregelt: "Ich bezahle meinen Beitrag vierteljährlich und erkläre mich bereit - um Verwaltungskosten einzusparen - den Mitgliedsbeitrag von meinen nachstehenden Konto einzuziehen zu lassen.Diese Ermächtigung kann ich jederzeit widerrufen"

Das ist ok aber nach meiner BLZ und Kontonummer kommt der springende Punkt .Nämlich der Satz: " Die Fördermitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten wird ab heute für 2 Jahre erklärt und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres jahr,falls sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.Es gelten die gesetzlichen Widerrufsfristen".Dieser Satz ist sehr leicht zu übersehen und es wurde mir auch keine ZEit gegeben alles zu lesen und ich wurde mündlich nicht aufgeklärt.

So Ich als Laie kenn mich damit garnicht aus,aber ich möchte diese Mitgleidschaft beenden,da mir das doch zuviel Geld ist und Ich mich überrumpeln lassen hab,weil die 2 Mitglieder ,die mich angesprochen haben, mir diese ERmächtigungserteilung nicht mit nachhause geben wollten damit ich eine längere Bedenkzeit hab,da es doch um viel Geld geht.Ich hätte diese ja per Post zuschicken können.Angerufen hab Ich,aber die lassen mich nicht raus.
Die erste Abbuchung soll am 01.12.2006 erfolgen,aber diese möchte Ich verhindern,und Ich weis nicht was ich tun kann weil ,laut Text ja meine Mitgliedschaft sich auf 2 Jahre beläuft.

Meine Frage ist einfach: Kann ich diesen "Vertrag" widerrufen ohne dass ich etwas zahlen muss?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ChopSuey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die Antworten :)
Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ja, Sie können den Vertrag widerrufen.
Und zwar nach §§ 312 I Nr. 3 i.V.m. 355 BGB

Diese Vorschrift regelt explizit die Situation, wenn man in der Fußgängerzone überrumpelt wird.
Widerrufen Sie den Vertrag schriftlich und bitten Sie um eine Bestätigung. Dies ist ganz wichtig, egal ob die Firma dem Widerruf zustimmt oder nicht. Vielleicht auch per Einschreiben schicken. Sie müssen letztendlich beweisen können, daß Sie den Widerruf überhaupt erklärt haben.

Wenn trotzdem Geld abgebucht wird, können Sie es innerhalb von 6 Wochen einfach zurückbuchen lassen bei Ihrer Bank.

Wenn dann Mahnungen etc kommen, können Sie die mit Hinweis auf den wirksamen Widerruf nach oben genannten Vorschriften ignorieren.

Aber trotzdem gilt: Beim nächsten mal erst lesen, dann nachdenken und dann unterschreiben ;)

Gruß Justice

-- Editiert von justice005 am 13.09.2006 23:45:55

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ChopSuey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Dankeschön für die schnelle und genaue Hilfe:)
Ich werd denen nun schriftlich den Widerruf zuschicken und um Bestätigung bitten.
Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Und nicht vergessen, gleichzeitig mit dem Widerruf auch die Einzugsermächtigung zu entziehen.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

1x Hilfreiche Antwort

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