Widerrufsbelehrung Mietvertrag Router - Telekom erkennt diese nicht an

3. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)
Widerrufsbelehrung Mietvertrag Router - Telekom erkennt diese nicht an

Guten Tag,

ich hoffe man kann mir hier Mut machen, denn meine Probleme reißen einfach nicht ab.

Ich habe mir am 07.06.2018 einen Magenta Zuhause L-Anschluss bei der Telekom bestellt und dazu noch zur Miete die Fritz!Box 7590. Die Auftragsbestätigung ging mir auch an dem Tag per Mail zu. Der Router wurde am 14.06.2018 zugestellt und der Anschluss am 19.06.2018 aktiviert. Ich war mit dem Router aber nicht so ganz zufrieden, weswegen ich diesen am 28.06.2018 per Mail, Fax und beim Telekom Hilft-Team im FB-Messenger widerrief. Eine freundliche Mitarbeiterin setzte sich dann auch mit mir telefonisch in Verbindung und veranlasste die Zusendung eines Retourenscheins und -aufklebers per Mail im Rahmen des mir zustehenden Widerrufsrechts. Alle anderen Kollegen teilten mir nun aber mit, dass die Widerrufsfrist am 21.06.2018 bereits abgelaufen sei, weil die Auftragsbestätigung am 07.06.2018 zugesandt wurde und die Widerrufsfrist am Tag des Erhalts der Auftragsbestätigung zu Laufen beginnt. Der Auftragsbestätigung für den Anschluss lag jedoch keine Widerrufsbelehrung für den separaten Mietvertrag bei. Diese habe ich mir von der Telekom-Seite heruntergeladen und dieser entnehme ich, dass die Widerrufsfrist vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem ich oder ein von mir benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben oder hat, beträgt. Das bedeutet doch, dass ich am 28.06.2018 noch fristgerecht den Mietvertrag widerrufen habe, wenn der Router am 14.06.2018 zugestellt wurde, oder nicht? Es ist doch eigentlich unerheblich wann die Auftragsbestätigung einging. Die Telekom erkennt dies jedoch nicht an und wollen den Schadensersatz von 95,40 EUR (7,95 EUR/Monat x 12 Monate Laufzeit = 95,40 EUR Schadensersatz) auf der kommenden Rechnung erhalten.

Was kann ich jetzt tun? Ich weiß mir keinen Rat mehr.

Gruß

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Was kann ich jetzt tun?

Der Teledum mitteilen, das man den Betrag nicht zahlen wird, da er nicht berechtigt ist - man möge doch mal in der eigenen Rechtsabteilung nachfragen.
Das man im Falle der Abbuchung diese ohne weitere Kommunikation zurückbuchen wird.
Und das man bei Bedarf der Teledum auf Kosten derselben die Rechtslage gerne von einem Gericht erklären lässt.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Mir wird im Forum der Telekom gerade erklärt, dass dieser Mietvertrag ein Dienstleistungsvertrag ist, für den eine andere Widerrufsbelehrung gilt. Stimmt das wirklich oder sind Miet- und Dienstleistungsverträge zweierlei? Ich bin jetzt echt verunsichert.

Gruß

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Mir wird im Forum der Telekom gerade erklärt

Vermutlich von Mitarbeitern der Teledum ...



Zitat (von DerPilz):
sind Miet- und Dienstleistungsverträge zweierlei

Ja.

Ist übrigens nicht relevant, denn die Widerrufsbelehrung muss Dir ausgehändigt werden - sonst läuft die Frist erst mal gar nicht an.

Im übrigen ist es ein Mietvertrag mit dem Router und kein Dienstleistungsvertrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Naja, jetzt berufen sich die Leute in der Community auf das Endgeräte-Servicepaket, das ich wohl eingehe, wenn ich diesen Mietvertrag abschließe und dies soll einen Dienstleistungsvertrag darstellen. Siehe https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44488.pdf? Ist das jetzt etwa richtig? Ist dieses Endgeräte-Servicepaket wirklich ein Dienstleistungsvertrag, weil der Router von der Teledumm instandgehalten und gewartet werden muss oder ist dies nicht, wie ich meine, sowieso Bestandteil eines Mietvertrages?

Gruß

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Halte ich leider für wahrscheinlich. Dafür scheint es auch SLA´s zu geben etc.
Anders sind die horrenden Preise auch nicht zu erklären.

Trotzdem ist das ein verbundener Vertrag. Hättest Du den Magenta-Vertrag widerrufen, wäre auch die Routersache erledigt. Leider jetzt zu spät.

Jetzt besteht nur die Chance nach Schwächen wie nicht erhaltene Widerrufsbelehrung zu schauen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Warum ist das ein verbundener Vertrag? Ich hätte den Router nicht nehmen müssen? Das war kein Bundle. Ich habe den Router aus freien Stücken gewählt. Beim Mobilfunkvertrag, wo es diese Bundles ja gibt, ist es so, dass über den Vertrag auch das Gerät finanziert wird und es nach 24 Monaten mir gehört. Dies ist bei diesem Endgeräte-Servicepaket nicht der Fall. Daher handelt es sich hier schlicht um einen Mietvertrag.

Nein, wenn ich den Magenta-Vertrag widerrufen hätte, wäre der Mietvertrag weiterhin berechnet worden. Mir wurde in einer E-Mail nun auch angekündigt, dies aber vor wenigen Tagen und nicht heute, dass trotz Rücksendung des Gerätes die Miete weiterhin berechnet wird. Die Telekom versucht also mit allen Mitteln an ihr nicht zustehendes Geld zu kommen.

Gruß

-- Editiert von DerPilz am 04.07.2018 00:39

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#7
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Noch etwas, was mir aufgefallen ist, ist, dass in der Widerrufsbelehrung, die der Auftragsbestätigung zu meinem Magenta Zuhause L beigefügt war, folgendes zu entnehmen ist:

"Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Erwerben Sie ein vergünstigtes Endgerät in Verbindung mit Abschluss eines neuen Telekommunikationsdienste-Vertrages oder einer Vertragsverlängerung, so können Kaufvertrag und Dienstleistung nur gemeinsam widerrufen werden. Widerrufen Sie den Vertrag über die Dienstleistung, so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des Kaufvertrages und umgekehrt."

Das ist aber kein Kaufvertrag, denn der Router gehört niemals mir, er geht nie in mein Eigentum über, daher ist dieser Hinweis völliger Blödsinn. Diese WIderrufsbelehrung trifft daher nicht auf mich zu, definitiv nein.

Gruß

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ich kenne es nur so, das man meist Internetvertrag + Routerhardware zusammen bestellt. Daraus entsteht meist ein verbundener Vertrag. Aber wenn das alles anders ist als bei den anderen Anbietern halte ich mich raus, da ich die Telekom-Verträge gar nicht kenne.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#9
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

@Mr.Cool:
Gehört Dir die Hardware denn nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder musst Du diese dann dem Anbieter zurücksenden?

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Einen weiteren Hinweis: Hat man nur eine Unterschrift geleistet oder wirklich mehrere auf völlig losgelösten Verträgen?

Vor Gericht wird dann das Zauberwort "Mischvertrag" verwendet. Ein verbundener Vertrag ist je nach Sichtweise eigentlich was anderes. Mischvertrag soll aussagen, dass verschiedene Vertragsformen miteinander verwoben sind. Um das Problem dann zu lösen, wird dann wahlweise vor Gericht jeder Teil des Mischvertrages separat betrachtet (eher selten bzw. nur unter gewissen Umständen) oder es wird im Regelfall dann geschaut, welcher Vertragsbestandteil überwiegt.
Das bedeutet: Ist es überwiegend ein Mietvertrag oder überwiegend ein Dienstleistungsvertrag?

Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wie man hier erfolgreich argumentieren will, dass es ein reiner bzw. überwiegender Dienstleistungsvertrag wäre, dessen Widerrufsfrist bereits am 7.6.2018 begonnen habe. Es geht um die Miete der Hardware und nicht darum, dass die Telekom täglich vorbei schaut um bei dir den Rasen zu mähen (nur um mal ein Praxis-Beispiel eines Dienstleistungsvertrages zu benennen).

Zitat:
Ich kenne es nur so, das man meist Internetvertrag + Routerhardware zusammen bestellt. Daraus entsteht meist ein verbundener Vertrag. Aber wenn das alles anders ist als bei den anderen Anbietern halte ich mich raus, da ich die Telekom-Verträge gar nicht kenne.

Ich spekuliere mal und winke mit dem Grundsatzurteil der Routerfreiheit. Sprich: Da mittlerweile ja kein Routerzwang mehr herrscht und durchgesetzt werden darf, könnte eine der Lösungen der Telekom sein, das in zwei separate Verträge zu splitten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
@Mr.Cool:
Gehört Dir die Hardware denn nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder musst Du diese dann dem Anbieter zurücksenden?
Das hängt doch vom Provider ab. Bei meinem Provider ist der Router nur Leihgabe und muss nach Vertragsende zurück. Die Bestellung erfolgte im DSL-Vertrag = untrennbar. Bei manchen Anbietern werden zeitgleich und auf getrennten Wegen, aber im engen Bezug (Schalttermin = Mietbeginn) die Router bereitgestellt. Angeblich gibt es bei der Telekom aber erweiterte Zusagen für eigene Router wie "Austausch durch reitenden Boten binnen 12 Stunden" o.ä. und darauf basiert deren Anpreisung.
Klar ist aber - ein Telekom-Router und die zugesagten Leistungen machen nur Sinn bei einem Telekom-DSL-Vertrag. Die rechtliche Bewertung wird aber das Wälzen der AGB/Preisliste/PIB/SLA etc. erfordern.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#12
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Und genau das ist hier der Unterschied. Ich habe mich frei für diesen Router entschieden und sogar eigenständig nach diesem gefragt, weil die Telekom normalerweise nur Speedport-Router vertreiben und keine Fritz!Boxen. Daher sind beides nicht untrennbar miteinander verbunden. Die Leute in der Community sind noch immer der Meinung dass Widerrufsbelehrungen immer allgemein gehalten sind und alle Möglichkeiten enthalten. Ich habe auf diesen Hinweis in der Widerrufsbelehrung, die meiner Auftragsbestätigung beilag, aufmerksam gemacht. Dieser Hinweis soll nur eine allgemeine Anmerkung und für mich nicht weiter relevant sein. Aber das will ich nicht glauben. Wenn wirklich jede Widerrufsbelehrung allgemein gehalten wäre, warum gibt es dann so viele unterschiedliche?

Gruß

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#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Entscheidend ist die zugesendete Version! Nur die gibt halbwegs Rechtssicherheit.
Und unklare Regelungen wirken immer zum Vorteil des Kunden. :grins:

Bekannte haben erst kürzlich bei Telekom bestellt und gleichzeitig Fritzbox mit Routerbonus wegen gleichzeitigem DSL-Vertrag erhalten. Da waren die Gesamtumstände eindeutig. Aber wie so oft - es hängt von den genauen Umständen ab.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#14
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Die zugesendete Version ist diese http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=38824c-1530702513.jpg.

Diese lag meiner Auftragsbestätigung am 07.06.2018 für den Magenta Zuhause L-Anschluss bei. Eine weitere habe ich nicht erhalten und ich bin der Aufassung, dass diese nur für den Anschluss gilt, nicht aber für den weiteren Vertrag über die Miete des Routers.

Hier noch eine relevante Seite der Auftragsbestätigung: http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=38bc15-1530702783.jpg

Gruß

-- Editiert von DerPilz am 04.07.2018 13:13

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Merkwürdig. Das ist der einzige Anbieter, den ich persönlich kenne, der keine Hardwareklausel in seiner Widerrufsbelehrung drin hat.
Und es ist ein gemeinsamer Vertrag, denn es steht gemeinsam in einem Auftrag. Auch hättest Du ohne Router keine 120€ Gutschrift erhalten. Also ist der Router 12 Monate kostenlos. So schlecht kann der für kostenlos nicht sein ... ;)

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#16
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Nein, die 120 Euro wurden mir auch ohne den Router gegeben, denn die wären mir auch online gewährt worden. Dafür bezahle ich eine Bereitstellungsgebühr, die mir online nicht berechnet worden wäre. Daher stimmt das nicht, dass mir die Gutschrift wegen des Routers erteilt worden ist. Das kann ich dementieren. Der Router ist nicht 12 Monate kostenlos, warum auch? Von der Gutschrift müssen die Kosten der Grundgebühr (19,95 EUR in den ersten 6 Monaten und ab dem 7. Monat 44,95 EUR/Monat) und die Bereitstellungsgebühr von 69,95 EUR abgezogen werden und natürlich dann auch die Grundgebühr des Routers.

Bei einer Online-Bestellung werden derzeit ebenfalls 120 Euro Gutschrift + 110 Euro Onlinevorteil gewährt und dies ohne dass in den Bedingungen von einem zu bestellenden Router die Rede ist. Daher werden die 120 Euro gewährt ohne das der Router Voraussetzung dafür war.

Gruß

-- Editiert von DerPilz am 04.07.2018 17:13

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