Widerrufsbelehrung für Mobilfunk-Tarifwechsel mit VVL per Messenger zulässig?

5. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)
Widerrufsbelehrung für Mobilfunk-Tarifwechsel mit VVL per Messenger zulässig?

Moin,

ich habe gerade eben einen Tarifwechsel bei Vodafone mit gleichzeitiger Vertragsverlängerung um 24 Monate im Facebook Messenger veranlasst. Hierbei wurde dieser Tarifwechsel auch dort bestätigt, unter Angabe aller Details und auch dem Verweis auf mein Widerrufsrecht.

Meine Fragen sind nun, ob eine solche Widerrufsbelehrung im Messenger grundsätzlich wirksam ist und wie genau eine Widerrufsbelehrung auszusehen hat.

Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Natürlich ist auch eine Belehrung im Messanger wirksam, das ist tolle ist, dass man dort sogar nachweisen kann, dass du sie gesehen hast.
Und für die andere Frage kannst du wohl Google selbst bemühen.

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich kann die Belehrung im Messenger aber weder ausdrucken noch abspeichern. Daher kann ich mir nicht vorstellen das die Belehrung dort wirksam ist. Normalerweise sind doch nur Aufklärungen mittels Brief, Fax und/oder E-Mail wirksam. Der Messenger passt unter keine dieser drei Kategorien.

Ich würde schon gern wissen wie eine solche Widerrufsbelehrung auszusehen hat und bin mir nicht sicher ob ich die richtigen Seiten im Internet finde.

Gruß

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
das ist tolle ist, dass man dort sogar nachweisen kann, dass du sie gesehen hast


Ach? Nachrichten in FB Messenger kann ich einfach mit "Remove" löschen. Was hat die Gegenseite dann? Einen Screenshot? Dessen Authentizität ein Zeuge unterschrieben hat? Wohl kaum.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ich würde schon gern wissen wie eine solche Widerrufsbelehrung auszusehen hat

Seine Informationspflichten kann der Unternehmer dadurch erfüllen, dass er das in der Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung zutreffend ausgefüllt in Textform an den Verbraucher übermittelt.



Zitat (von DerPilz):
Ich kann die Belehrung im Messenger aber weder ausdrucken noch abspeichern.

Das ist möglich. Das es dem einen oder anderen das notwendige Wissen fehlt, ist was anderes.



Zitat (von BigiBigiBigi):
Nachrichten in FB Messenger kann ich einfach mit "Remove" löschen. Was hat die Gegenseite dann?

Sie hätte z.B. ein Protokoll eines unabhängigen Dritten über die Anzeige der Daten.



Zitat (von BigiBigiBigi):
Dessen Authentizität ein Zeuge unterschrieben hat?

Das es eines solchen gar nicht bedarf, sollte man wissen. Stichwort: Digitale Signatur.




-- Editiert von Harry van Sell am 05.08.2019 19:12

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
... Vertragsverlängerung um 24 Monate im Facebook Messenger veranlasst.

Dann wundert mich die Frage umsomehr. Eine Bestätigung über denselben Kanal ist doch nicht verwunderlich.
Zudem werden dieselben Informationen im normalen Webportal zu finden sein - oder?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sie hätte z.B. ein Protokoll eines unabhängigen Dritten über die Anzeige der Daten.


Wenn Facebook denn im Zweifel solche Informationen herausgibt. Insbesondere wenn bei denen Löschungen tatsächlich endgültig sind und nicht noch irgendwo im System gespeichert bleiben.

Und man dann noch beweisen kann, daß das Konto "Harry Hirsch" wirklich dem Harry Hirsch gehört, mit dem man einen Vertrag haben will.

Zitat (von Harry van Sell):
Das es eines solchen gar nicht bedarf, sollte man wissen. Stichwort: Digitale Signatur.


Welche "digitale Signatur" soll denn einer der Beteiligten (oder ein Zeuge) bei einer Facebook-Message wo genau hinterlassen?


-- Editiert von BigiBigiBigi am 06.08.2019 09:51

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Moin,

Thema hat sich erledigt. VF haben mir eine WIderrufsbelehrung per E-Mail zukommen lassen, sodass diese Unstimmigkeit nun vom Tisch ist.

Vielen Dank für eure Meinungen.

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