Widerrufsrecht DSL Vodafone

13. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
frank63123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht DSL Vodafone

Hallo.

Ich habe Mitte Juni über das Vergleichportal check24 Vodafone DSL 100 zum 1.8. bestellt.

Lief alles glatt, Hardware kam 4 Tage vor Schalttermin und mein Anschluß wurde wie vereinbart am 1.8. durch einen Techniker Besuch freigeschaltet.

Jedoch mußte ich schnell feststellen das ich bisher kein einziges Mal echte 100mbit wie bestellt zur Verfügung hatte.

Zu normalen Zeiten Morgends und Mittags maximal stehen 60-70mbit zur Verfügung.

Zwischen 17-23 Uhr geht es dann ganz in den Keller und ich habe teilweise nur 20-30mbit und Pingzeiten über 100ms gemessen.

Da dies absolut nicht tragbar ist habe ich meinen Vertrag rechtzeitig zum 10.8. widerrufen schriftlich per Einschreiben und per Mail.

Schnell bekam ich von Vodafone Support per Mail in einem Dreizeiler mitgeteilt das ein Widerruf nicht möglich ist und sie mir trotzdem viel Spaß mit dem DSL Anschluß wünschen.

Kann das sein ? Ich bin der Meinung das der Vertrag erst bestanden hat ab 1.8. wo mir der DSL Zugang freigeschaltet wurde.

Danke für Hilfe und Ratschläge.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119974 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von frank63123):
Jedoch mußte ich schnell feststellen das ich bisher kein einziges Mal echte 100mbit wie bestellt zur Verfügung hatte.

Wenn Du Dir die Bestellung nochmal durchliest, werden Dir wohl die Worte "bis zu" auffallen ...



Zitat (von frank63123):
Kann das sein ?

Ja, das könnte sein. Ist hier aber nicht der Fall



Zitat (von frank63123):
Ich bin der Meinung das der Vertrag erst bestanden hat ab 1.8. wo mir der DSL Zugang freigeschaltet wurde.

Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Lieferung der Ware und/oder Erbringung der Leistung gesamt. Es konnte also noch widerrufen werden.

Das Voodoofone das bewusst ignoriert und Kunden vorsätzlich falsch informiert ist nicht ganz unbekannt.


Ich würde da noch einmal zurück schreiben und mitteilen, das sie mal erklären sollen, weshalb sie meinen sich nicht an geltendes Recht hatlen zu müssen.



Die Einzugsermächtigung (SEPA) hast Du auch storniert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
frank63123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Du Dir die Bestellung nochmal durchliest, werden Dir wohl die Worte "bis zu" auffallen ...
Sicher war mir das klar aber wenn du zu den Stoßzeiten zwischen 17-23 Uhr nur noch 20-30mbit hast, was ja nicht einmal die Hälfte der versprochenen 100mbit ist, dann kann ich das nicht akzeptieren.
Dieses Problem ist bei Vodafone auch selbst bekannt das ihre Server komplett überlastet sind und viele dies auch im eigenen Support Forum berichten hier https://forum.vodafone.de/t5/St%C3%B6rungsmeldungen-Internet-TV/Viel-zu-hoher-Ping-bis-zu-200ms/td-p/1245694

Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Lieferung der Ware und/oder Erbringung der Leistung gesamt. Es konnte also noch widerrufen (123recht.net Tipp: Widerruf ) werden.
Das Voodoofone das bewusst ignoriert und Kunden vorsätzlich falsch informiert ist nicht ganz unbekannt.
Ich würde da noch einmal zurück schreiben und mitteilen, das sie mal erklären sollen, weshalb sie meinen sich nicht an geltendes Recht hatlen zu müssen.
Die Einzugsermächtigung (SEPA) hast Du auch storniert?

Vodafone scheint da ganz andere Meinung zu sein wie man man in ihrer 3 Zeiler Antwort Mail antwortete.
Ich habe den zugang rst seit dem 1.8. und habe innerhalb der letzten 14 Tage widerrufen.
Geld haben sie mir noch keins abgebucht da die ersten 3 Monate frei sind.
Kannst du mir bitte genau formulieren wie ich auf ihre Mail reagieren soll wo sie den Widerruf nicht anerkennen.
Bin nicht so gut im rechtlich genau schreiben. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn Du Dir die Bestellung nochmal durchliest, werden Dir wohl die Worte "bis zu" auffallen ...

Und es gibt natürlich auch genug Gerichtsurteile, die dieses "bis zu" schon so weit auseinandergenommen haben. Das erlaubt keinesfalls eine Schlechtleistung in Ausmaß von beispielsweise nur 20%.

Davon abgesehen ist es aber vollkommen wurscht, denn für einen erfolgreichen Widerruf muss ich exakt 0 Gründe benennen und brauche auch keinerlei Grund. Ich kann auch einfach aus einer Laune heraus widerrufen.

Erst wenn man kein Widerrufsrecht mehr hätte und eine Sonderkündigung wegen Schlechtleistung will, erst dann wird es kompliziert. Denn dafür muss schon wirklich einiges zusammen kommen. Den Einbruch der Transferrate muss man auch wirklich zuverlässig messen, denn dafür spielt ja auch die Infrastruktur eine Rolle, gegen die man Daten verschickt...
Wenn die Server, die für die Vodafone-eigene Geschwindigkeitsmessung zuständig sind, überlastet sind, bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass man einer Schlechtleistung ausgesetzt ist. Dazu müsste man mal gegen viele andere Server testen, um wirklich sicher zu gehen, dass die Leitung dicht ist.

Zitat:
Kannst du mir bitte genau formulieren wie ich auf ihre Mail reagieren soll wo sie den Widerruf nicht anerkennen.
Bin nicht so gut im rechtlich genau schreiben. Danke.

Ich würde folgendes schreiben:
-----
Werte Vodafone. Mich interessieren ihre falschen Rechtsansichten nicht. Ich habe widerrufen innerhalb der Frist von 14 Tagen ab Lieferbeginn. Der Widerruf ist eine einseitige Willenserklärung, die sie nicht ablehnen können. Sollten Sie sich an meinem Konto vergreifen oder mich sonstwie bedrohen (über Inkassobüros usw.), sollten sie einen Schufa-Eintrag veranlassen o.ä., werde ich sie bei der Polizei wegen Nötigung anzeigen. Ich diskutiere nicht und ich werde auch einem gerichtlichen Mahnbescheid sofort widersprechen. Senden Sie mir einen Rückschein zu für die Hardware. Danke."
-----
Mehr nicht. Und damit ist gut.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
frank63123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde folgendes schreiben:
-----
Werte Vodafone. Mich interessieren ihre falschen Rechtsansichten nicht. Ich habe widerrufen innerhalb der Frist von 14 Tagen ab Lieferbeginn. Der Widerruf ist eine einseitige Willenserklärung, die sie nicht ablehnen können. Sollten Sie sich an meinem Konto vergreifen oder mich sonstwie bedrohen (über Inkassobüros usw.), sollten sie einen Schufa-Eintrag veranlassen o.ä., werde ich sie bei der Polizei wegen Nötigung anzeigen. Ich diskutiere nicht und ich werde auch einem gerichtlichen Mahnbescheid sofort widersprechen. Senden Sie mir einen Rückschein zu für die Hardware. Danke."
-----
Mehr nicht. Und damit ist gut.

Hallo. Habe genau was du mir formuliert hast in die Mail geschrieben.

Eine Antwort kam schnell von Vodafone:

Sie sind mit Ihrem Vertrag nicht zufrieden. Das ist schade.
Ihr Widerrufsrecht beginnt mit Erhalt des Willkommensbriefes und nicht mit der Anschaltung des Vertrages.
Sie können Ihren Vertrag daher nicht widerrufen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Freundliche Grüße


Was jetzt ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was jetzt ?

Tja. Wer nicht hören will, der muss halt fühlen.

Die Widerrufsfrist kann bei dir erst frühestens mit Lieferung des Modems begonnen haben. Mal ganz grundsätzlich, denn du bist auf die Lieferung des Modems angewiesen und das Gesetz besagt eindeutig, dass dies der früheste Termin ist für den Beginn der Widerrufsfrist.
Zudem frühestens mit Übermittlung der Widerrufsbelehrung.

So wäre somit ganz grundsätzlich dein Widerruf noch rechtzeitig. Denn: Hardware kam nach deiner Schilderung somit am 17.7. oder 28.7. (MI/DO). Widerruf erfolgte am Mittwoch dem 10.8., als noch keine zwei Wochen abgelaufen waren.

Der BGH hat im übrigen hierzu eine durchaus gefestigte Rechtsmeinung. Dort findet man Urteile aus dem Mobilfunksektor. Unterm Strich sagt der BGH: Wenn der Vertrag nicht nur einen Dienstleistungsvertrag, sondern auch eine Warenlieferung beinhaltet (gekauftes Handy, Mietmodem usw.), dann dehnt sich insbesondere das Widerrufsrecht der Warenlieferung auf den Gesamtvertrag aus.

Also ich würde Vodafone schreiben, dass sie aufhören sollen, ihre absurden und falschen Rechtsmeinungen zu verbreiten. Sie mögen doch bitte diesen Fall an die interne Rechtsabteilung zur Bewertung geben, diese würde dem Support-Mitarbeitergewiss bestätigen, dass Vodafone vor Gericht 0 Chancen hat und dann sollen sie es gut sein lassen.
Andernfalls würde man selbst zu einem Anwalt gehen und ohne Vorwarnung per Gericht feststellen lassen, dass die Forderung der Vodafone in den Bereich der Fantasie gehört.

Und dazu muss man noch nicht mal diskutieren, ob das Widerrufsrecht erst ab 1.8. begann, da man auch erst ab 1.8. die Leistungsqualität des Anbieters testen konnte.
Im übrigen würde ich denen schreiben: "Wenn Sie mein Widerrufsrecht nicht anerkennen, dann spreche ich hiermit eine fristlose Kündigung wegen arglistiger Täuschung und Schlechtleistung aus. Rückwirkend zum 10.8."
Kommt nämlich unterm Strich aufs selbe aus.

-- Editiert von mepeisen am 17.08.2016 18:02

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