Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass frage ich mich, wie genau das 14-tägige Widerrufs-/Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen zu verstehen ist.
Muss man als Käufer innerhalb der 14 Tage nach Lieferung die Ware zurückschicken oder hat man zunächst 14 Tage Zeit um sich die Ware genau anzusehen etc. und bekundet dann seinen Widerrufswunsch durch Retoure und/oder E-Mail vorab?
Wäre sehr nett, wenn mich jemand mal aufklären würde.
LG aus FFM
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-- Editiert fb256897-58 am 15.02.2012 14:51
Widerrufsrecht Fernabsatz -Verständnisfrage
15. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 15. Februar 2012 | 14:50
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerrufsrecht Fernabsatz -Verständnisfrage
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#1
Antwort vom 15. Februar 2012 | 18:40
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Muss man als Käufer innerhalb der 14 Tage nach Lieferung die Ware zurückschicken oder hat man zunächst 14 Tage Zeit um sich die Ware genau anzusehen etc. und bekundet dann seinen Widerrufswunsch durch Retoure und/oder E-Mail vorab? <hr size=1 noshade>
§355 I S. 2 BGB :
"Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. "
D.h. entweder die Rücksendung oder die Widerrufserklärung muß innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgen. Eins davon genügt.
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#2
Antwort vom 15. Februar 2012 | 23:15
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank.
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