Widerrufsrecht Handyvertrag + Handy im Laden

6. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2021 14:22:09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht Handyvertrag + Handy im Laden

Hallo zusammen,

ich helfe derzeit einem jungen Syrer aus einer kleinen Misere. Der Herr brauchte unbedingt ein neues Handy, da sein altes schon sehr gelitten hatte. Und das Handy ist natürlich die Schnittstelle zu Familie und Freunden.
Nun war er in einem Vodafone-Shop (Franchise) und hat sich dort einen Vertrag + Handy aufschwatzen lassen. 74,99€ die ersten 12 Monate, danach 84,99€. Dazu für 1€ ein Premium Smartphone (Samsung Galaxy S7 Edge).

Das ganze ist meiner Meinung nach total überteuert und wurde zur Provisionsmache aufgeschwatzt.
Ich weiß, dass bei Ladenkäufen kein Widerrufsrecht besteht - jedoch aber bei Subventionierten Handy-Verträgen schon, da das ganze ein Darlehnensvertrag ist. (s. http://www.francislimbach.net/ZGS%202009.206.pdf ; http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-bei-handyvertrag-im-laden.htm)

Der Händler erkennt den Widerruf nicht an, hat er mir auch unterschrieben. Er verweist auf Vodafone, Vodafone verweist auf den Händler. Es ist ein hin und her.

Was soll ich tun? Ich sehe mich im Recht und möchte diesen überteuerten Vertrag gerne loswerden. Liege ich im Unrecht?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Sly123):
Was soll ich tun?
Dein Freund soll bei beiden Widerrufen. Falls notwendig dem Beispiel aus dem Link folgen und eine Feststellungsklage einreichen.

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Vodafone verweist auf den Händler.


Hat der Kunde bereits mit Vodafone kommuniziert - in welcher Form?

Zitat:
Dein Freund soll bei beiden Widerrufen.

Genau! Widerruf per Einschreiben an Vodafone schicken.

Zitat:
und eine Feststellungsklage einreichen.


Derjenige, der Geld haben will, muss klagen. Und das ist Vodafone.
Wenn sich Vodafone am Konto vergreift, kann man die Beträge zurückbuchen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.12.2021 14:22:09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es wurde mit dem Shop-Händler geredet. Der wollte sich die ausgedruckten Urteile nicht mal anschauen und hat sich total verweigert. Immerhin hat er mir unterschrieben, dass er den Widerruf zur Kenntnis genommen hat, diesen aber nicht akzeptiert.
Er verweist auf Vodafone.

Ebenfalls ging es an Vodafone direkt. Widerruf per Fax, Fax-Protokoll dazu vorhanden. Daraufhin habe ich per Mail Kontakt aufgenommen. Hier hat man gesagt, dass man nicht in der Lage sei, den Vertrag zu stornieren. Das könne nur der Shophändler selber.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mit der Masche kommen die vor Gericht nicht weit. Also mit dem gegenseitigen Schuld-Zuweisen, wer nun für den Widerruf verantwortlich sei.

Wichtig ist, dass du schriftlich hast, dass du bzw. dein Bekannter den Widerruf fristgerecht geäußert haben. Ob der entsprechende Richter es genauso anerkennt, dass es ein Darlehensvertrag ist, weiß ich natürlich nicht. Aber ich bin mir zu 99,99% sicher, dass ein Richter allergisch reagiert, wenn sich zwei miteinander verbundene Unternehmen gegenseitig die Schuld zuschieben und den Verbraucher im Kreis herumschicken.
Genau darauf würde ich setzen.

Mach deinem Bekannten klar, dass er das vom Shop gut aufheben muss. Allen Schriftverkehr. eMails ausdrucken und ebenfalls abheften. Mindestens für 3 Jahre zum Jahresende (also mindestens bis Ende 2019). Danach ist es verjährt und kann ohnehin nicht mehr eingeklagt werden, wenn der Bekannte dann monoton sagt "Ist verjährt, juckt mich nicht mehr."
Sollten die so weit gehen, das vor Gericht erstreiten zu wollen, würde ich einfach einen Anwalt hinzuziehen und ihm die Schreiben vorlegen.

-- Editiert von mepeisen am 07.09.2016 07:15

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Mal eine kurze Zwischenfrage.

Nutzt der junge Syrer das Mobiltelefon und den Vertrag, oder wie kommuniziert er aktuell mit deiner Familie?

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

In die Richtung dachte ich auch. Der Widerruf erfordert eine Rückabwicklung. Wenn der Shop nicht mitspielt ein Paket packen mit Zeugen und Fotos. Dann Paket nebst Widerrufschreiben bei DHL aufgeben, Beleg und Zustellbericht aufbewahren. Dann Einschreiben an Vodafone mit Verweis auf Widerruf. Einzugsermächtigung entziehen und abwarten.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja, richtig. Das Handy ist dann natürlich zurückzugeben und es ist eine Entschädigung zu zahlen (also anteilig für die genutzte Zeit, beispielsweise bei 14 Tagen Nutzung dann eine halbe Grundgebühr bzw. die Hälfte der ersten Monatsrechnung).

-- Editiert von mepeisen am 07.09.2016 10:21

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#8
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Widerrufen werden muss gegenüber dem Darlehensgeber. Wer das ist sollte sich aus den Unterlagen ergeben.

Der Widerruf erstreckt sich dann nach § 358 Abs. 2 BGB auf die anderen Verträge ohne dass man den jeweiligen Vertragspartnern gegenüber auch noch mal den Widerruf erklärt.

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▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

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#9
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Widerrufen werden muss gegenüber dem Darlehensgeber. Wer das ist sollte sich aus den Unterlagen ergeben.

Der Widerruf erstreckt sich dann nach § 358 Abs. 2 BGB auf die anderen Verträge ohne dass man den jeweiligen Vertragspartnern gegenüber auch noch mal den Widerruf erklärt.

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Bitte nicht mehr herumtelefonieren oder im Shop mit den Leuten dort sprechen! Die Gesprächsinhalte lassen sich im nachhinein nicht nachweisen.

Zitat:
Ebenfalls ging es an Vodafone direkt. Widerruf per Fax, Fax-Protokoll dazu vorhanden. Daraufhin habe ich per Mail Kontakt aufgenommen. Hier hat man gesagt, dass man nicht in der Lage sei, den Vertrag zu stornieren.


Wurde da von Vodafone was mündlich gesagt oder schriftlich geantwortet?
Mit einer schriftlichen Antwort (auch wenn Vodafone den Widerruf ablehnt) hat man den Beweis in der Hand, dass der Widerruf Vodafone zugegangen ist.


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.12.2021 14:22:09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal an alle für die Antworten, hat mir Mut gemacht weiter dafür zu kämpfen. Würde gerne jedem einmal auf den "Hilfreiche Antwort"- Button drücken, aber man muss dazwischen leider ein paar Minuten warten. :grins:

Also nochmal ein paar Sachen, damit es klarer wird:

Bestellt am Tag 1(Freitag), Ware kam an Tag 4.
An Tag 4. habe ich zum ersten Mal einen Widerruf angefragt, nichts schriftliches vorhanden.
An Tag 5 ging ich, mit neuen Infos, erneut in den Laden und informierte den Inhaber über die entsprechende Möglichkeit des Widerrufes (s. Link im ersten Post), dieser ging nicht darauf ein, unterschrieb aber die Rückseite eines dieser Blätter, dass er den Widerruf zur Kenntnis genommen hat, aber nicht anerkennt.
Am gleichen Tag ging das Fax mit dem Widerruf an Vodafone raus, ebenso wie das Handy per Retoure (laut Sendungsverfolgung auch angekommen)
Ebenso an Tag 5 die Mail an Vodafone (nachdem die Hotline auf Mail verwiesen hat) mit den Informationen zum Vorfall, sowie der Bitte der Besätigung des Widerrufes. Daraufhin kam die Antwort (Tag 7), man könne eine Stornierung des Vertrages nicht veranlassen. Man verweist auf das Widerrufsrecht, welches im Laden nicht gelte, und das, wenn die Ware bereits genutzt wurde, dieses ebenfalls erlische. Man verweist darauf, dass ich mich an den Shop wenden muss.
Daraufhin habe ich ebenfalls per Mail nochmal deutlich auf bestehende Urteile hingewiesen (Tag 7) und den nicht kooperativen Shop-Inhaber, worauf hin man wieder nur auf den Shop verwies (Tag 11).

Dokumente und Schriftverkehr ist alles sicher aufbewahrt.

Das Handy wurde aber leider bereits eingeschaltet, aber soweit noch nicht genutzt. Es wurde nach circa 1h sofort wieder verpackt und wie bereits gesagt zurück geschickt. Aktuell nutzt er noch sein altes, soweit es noch geht und nicht abstürzt.

Weiteres Vorgehen ist also, Einzugsermächtigung zu kündigen per Brief, sowie abgezogene Beträge zurückbuchen zu lassen?

Werde ebenfalls zum Amtgericht gehen und dort einen Termin zwecks Beratungshilfe anfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Aktuell nutzt er noch sein altes, soweit es noch geht und nicht abstürzt..

Hoffentlich nicht mit neuer SIM? Denn der Vertrag soll ja widerrufen werden. Würde daher damit aufhören. Stattdessen parallel einen günstigen vertrag und ggf. günstiges Handy woanders holen. Denn wenn man den neuen Vertrag (= die neue SIM) ständig weiter nutzt, kann dies blöd werden. Dann könnte man das so auslegen, als wollte der dann doch gar nicht widerrufen.

Wenn Beratungshilfe möglich wäre, würde ich auch die ansonsten weiteren Schritte direkt beim Beratungstermin mit dem Anwalt besprechen. Meist erklären sich Anwälte auch bereits, einfach noch direkt auf Beratungsschein ein Briefchen an die Telekomiker-Konzerne zu verschicken. Dann ist da auch meist ganz schnell Ruhe. Wäre denke ich die allerbeste Lösung, auch damit der Herr, dem du da hilfst, für sich Sicherheit gewinnt, dass da normalerweise nichts mehr nachkommt. :-)

-- Editiert von mepeisen am 07.09.2016 16:08

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.12.2021 14:22:09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die neue SIM wird natürlich nicht weiter genutzt.

Ja, werde Beratungshilfe angehen, nur haben die Amtsgerichte auf dem Land echt super Öffnungszeiten...

Weiterhin werde ich gegebenfalls Buchungen von Vodafone zurückbuchen lassen und auf die Beratung warten.

Danke euch, gerne werde ich über den Ausgang informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12327.12.2021 14:22:09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

nach Beratungshilfeantrag hat schlussendlich alles ganz gut geklappt. Nachdem der Anwalt direkt die Firma angeschrieben hat, kam prompt am nächsten Tag die Kündigung seitens Vodafone. Seltsam, dass man immer erst mit Anwälten drohen muss und sowas nicht im Vorhinein gelöst werden kann...

Schönes Wochenende und danke nochmal an alle! Thread kann geschlossen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb497228-18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

was hat der Anwalt geschrieben?

Beste Grüße
Tom

0x Hilfreiche Antwort

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