Hallo zusammen,
ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und habe die möglichkeit 14 Tage nach Vertragsabschluss zu Widerrufen. (Die Belehrung wurde unterschrieben) Da ich noch nicht weiß, ob ich beruflich in eine andere Stadt muss, wollte ich den Widerruf verzögern. Laut Widerrufsbelehrung steht, "Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses". Ich habe am 11.04. unterschrieben, am 12.04. per E-Mail rausgeschickt. Original per Post am 22.04.
Frage: ab wann gilt denn ein Vertragsabschluss? Sobald ich unterschrieben habe, oder sobald beide unterschrieben haben? Der Vermieter hat am 23.04. unterschrieben. Habe ich ein Widerrufsrecht 14 Tage ab den 23.04. oder ab den 11.04. bzw. 12.04.? Welches Datum gilt denn nun?
-- Editiert von Zahra123 am 25.04.2019 20:58
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-- Editiert von Zahra123 am 25.04.2019 21:06
Widerrufsrecht Mietvertrag
25. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 25. April 2019 | 20:57
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerrufsrecht Mietvertrag
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#1
Antwort vom 25. April 2019 | 21:22
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 1x hilfreich)
Hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen.
#2
Antwort vom 25. April 2019 | 21:24
Von
Status: Unbeschreiblich (49219 Beiträge, 17323x hilfreich)
Vertragsabschluss ist der Tag, an dem beide Seiten unterschrieben haben, hier also der 23.04.
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#3
Antwort vom 25. April 2019 | 21:50
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatVertragsabschluss ist der Tag, an dem beide Seiten unterschrieben haben, hier also der 23.04. :
Hallo,
vielen Dank. Ist das 100 % Prozent so? Ich habe Angst, dass ich nicht widerrufe und alles ist zu spät.
#4
Antwort vom 26. April 2019 | 08:20
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3789x hilfreich)
Zitat:Ich habe Angst, dass ich nicht widerrufe und alles ist zu spät.
Genau das wird auch passieren!
Ängstlich abwarten bringt hier also gar nichts: Sofort die Kündigung aufsetzen und zustellen!
Wenn es zu spät wäre, wird man dir das mitteilen.
#5
Antwort vom 26. April 2019 | 11:44
Von
Status: Unbeschreiblich (49219 Beiträge, 17323x hilfreich)
Zitat:Sofort die Kündigung aufsetzen und zustellen!
Aber nicht die Kündigung, sondern den Widerruf.
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