Widerrufsrecht Mietvertrag

25. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerrufsrecht Mietvertrag

Hallo zusammen,

ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und habe die möglichkeit 14 Tage nach Vertragsabschluss zu Widerrufen. (Die Belehrung wurde unterschrieben) Da ich noch nicht weiß, ob ich beruflich in eine andere Stadt muss, wollte ich den Widerruf verzögern. Laut Widerrufsbelehrung steht, "Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses". Ich habe am 11.04. unterschrieben, am 12.04. per E-Mail rausgeschickt. Original per Post am 22.04.

Frage: ab wann gilt denn ein Vertragsabschluss? Sobald ich unterschrieben habe, oder sobald beide unterschrieben haben? Der Vermieter hat am 23.04. unterschrieben. Habe ich ein Widerrufsrecht 14 Tage ab den 23.04. oder ab den 11.04. bzw. 12.04.? Welches Datum gilt denn nun?


-- Editiert von Zahra123 am 25.04.2019 20:58

-- Editiert von Zahra123 am 25.04.2019 20:59

-- Editiert von Zahra123 am 25.04.2019 21:04

-- Editiert von Zahra123 am 25.04.2019 21:06

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Vertragsabschluss ist der Tag, an dem beide Seiten unterschrieben haben, hier also der 23.04.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Vertragsabschluss ist der Tag, an dem beide Seiten unterschrieben haben, hier also der 23.04.


Hallo,

vielen Dank. Ist das 100 % Prozent so? Ich habe Angst, dass ich nicht widerrufe und alles ist zu spät.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Ich habe Angst, dass ich nicht widerrufe und alles ist zu spät.


Genau das wird auch passieren!

Ängstlich abwarten bringt hier also gar nichts: Sofort die Kündigung aufsetzen und zustellen!
Wenn es zu spät wäre, wird man dir das mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat:
Sofort die Kündigung aufsetzen und zustellen!


Aber nicht die Kündigung, sondern den Widerruf.

0x Hilfreiche Antwort

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