Widerrufsrecht Private Krankenversicherung

17. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
s1mon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht Private Krankenversicherung

Ich habe Mitte Mai ein Angebot einer privaten Krankenversicherung (PKV) per Email erhalten. Ich habe am 29. Mai den Antrag für die PKV unterschrieben und am 8. Juni Unterlagen nachgereicht, so dass mein Antrag komplett war. Mein Antrag ist seitens der PKV noch in Bearbeitung und ich habe noch keine Antwort dazu erhalten.

Da ich zwischenzeitlich bessere Alternativen gefunden habe würde ich gerne von dem Antrag zurücktreten falls möglich. Im Antrag ist ein Paragraph zum Widerrufsrecht enthalten und ich Frage mich ob ich von diesem Gebrauch machen könnte.

Hier der Paragraph:

Zitat:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1, 3 und 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


Ich meine herauszulesen dass die Frist von 14 Tagen noch nicht mal angefangen hat, weil mein Antrag noch in Bearbeitung ist und ich demnach noch keinen Versicherungsschein erhalten habe. Irgendwie ist das für mich aber trotzdem Chinesisch und ich hätte gerne eine 100% Klarheit ob ich hier ohne Probleme vom Widerrufsfrist Gebrauch machen kann. Kann mir jemand weiterhelfen oder an die richtige Stelle verweisen, wo ich das Abklären kann?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von s1mon):
Ich meine herauszulesen dass die Frist von 14 Tagen noch nicht mal angefangen hat, weil mein Antrag noch in Bearbeitung ist und ich demnach noch keinen Versicherungsschein erhalten habe

Korrekt.

Nur darauf achten, das man das ganze auch mit Zustellnachweis vesendet.



Zitat (von s1mon):
ich hätte gerne eine 100% Klarheit ob ich hier ohne Probleme vom Widerrufsfrist Gebrauch machen kann

Da wir nicht wissen wie die Versicherung "tickt" wird hier nur "machen" Klarheit bringen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1480x hilfreich)

Ich schliesse mich meinen Vorrednern an und ergänze:

Beim nächsten mal VORHER noch besser recherchieren und erst abschliessen, wenn man sich alle Optionen gut überlegt und angesehen hat

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
s1mon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von s1mon):
Ich meine herauszulesen dass die Frist von 14 Tagen noch nicht mal angefangen hat, weil mein Antrag noch in Bearbeitung ist und ich demnach noch keinen Versicherungsschein erhalten habe

Korrekt.

Nur darauf achten, das man das ganze auch mit Zustellnachweis vesendet.



Zitat (von s1mon):
ich hätte gerne eine 100% Klarheit ob ich hier ohne Probleme vom Widerrufsfrist Gebrauch machen kann

Da wir nicht wissen wie die Versicherung "tickt" wird hier nur "machen" Klarheit bringen


Vielen Dank für die Antwort. In der Tat habe ich zwischenzeitlich erfahren dass dieser Widerspruch wohl kein Problem darstellt, und die Frist dazu erst mit Erhalt des Versicherungsscheines bzw. mit Erhalt der Leistung beginnt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
s1mon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich schliesse mich meinen Vorrednern an und ergänze:

Beim nächsten mal VORHER noch besser recherchieren und erst abschliessen, wenn man sich alle Optionen gut überlegt und angesehen hat


Danke für den Hinweis. So ist es in diesem Fall aber nicht gewesen. Das war auf einem Missverständnis beruht, dass ich nach einer Rückkehr aus dem Ausland die gleiche Krankenversicherung re-aktivieren muss. Anschliessend habe ich erst mit der Recherche nach Alternativen begonnen. Ich finde es auch nicht in Ordnung mit off-topic Kommentaren ins persönliche/maßregelnde/spekulative zu gehen, ohne die Situation beurteilen zu können oder zumindest Annahmen nicht gleich als Tatsachen zu formulieren. Sorry dass ich deinen Beitrag als Anlass nehme mal darauf zu antworten, ich gebe es zu, mich nervt das. Klar verstehe ich auch dass man aufpassen muss Foren nicht vollzumüllen mit Fragen die sich vermeiden lassen, falls Deine Intention in diese Richtung ging.

-- Editiert von s1mon am 20.06.2018 13:44

-- Editiert von s1mon am 20.06.2018 13:45

0x Hilfreiche Antwort

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