Widerrufsrecht / Stornierung

13. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
PV-Dealer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerrufsrecht / Stornierung

- Textvorschau -

Hallo, wir handeln mit Photovoltaikprodukten, im Besonderen mit Modulen und Wechselrichter. Wir fragten bei einer Firma von der wir einen Newsletter bekommen 1368 Module einer bestimmten Marke und Güte an. Es wurde uns zugesagt diese liefern zu können. Darauf hin, verlangte ich nach einer AB (Auftragsbestätigung) das passierte alles am 17.09.2012. am 19.09.2012 um 16:14 Uhr wurde mir eine AB zu gesandt mit dem Hinweis das die AHB unter www.photovoltaikanlage.biz ein zu sehen seien. Um 16.39 Uhr des selben Tages informierte ich die anbietende Firma per email und telefonisch, dass mein Kunde bereits am Vortag die Module in den Niederlanden gekauft hatte (dies erfuhr ich von unserem Kunden unmittelbar vor dem email und Anruf an die Verkäufer Firma, als ich ihn informieren wollte). telefonisch bekam ich die Zusage, dass eine Storno kein Thema sei, da diese Module "weggehen wie warme Semmeln". am 20.09.2012 bekam ich folgende Mail "Sehr geehrter .... ......., hiermit bersende ich Ihnen unsere Abschlagsrechnung mit der bitte um sofortige erweisung wie vertraglich vereinbart per Mail zu.

Ich habe gestern Ihre Mail erhalten, weise aber darauf hin, dass eine Stornierung einer Verbindlichen Bestellung nicht möglich ist. Sollte Sie bis morgen 12:00 Uhr nicht berwiesen haben werden wir die Unterlagen unserer Rechtsabteilung weiterleiten."

Ich wies den bearbeiter noch einmal telefonisch darauf hin, dass er genauso gut wisse wie ich, dass in dieser Branche eine sofortige Bearbeitung von Bestellungen bez. AB versendungen nötig ist, da sich dere Verkauf fast Börsenählich darstellt (wer als erste mit dem besten Preis anbietet, verkauft die Ware) und ein Zeitraum von 2 Tagen einfach zu lange sei!!

Nun bekam ich heute dem 13.10.2012 vom RA der Firma ein Schreiben, in dem er mich auffordert, wegen nicht erfüllung des Vertrages laut Ziffer 4.4 der AGB (die es übrigens gar nicht gibt!) 20% des Kaufpreises + die Anwaltskosten in Höhe von 1.085,04€ bis in 10 Tagen zu bezahlen!

In den AGB`s der Firma ist unter Widerruf folgendes vermerkt

"Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

.... AG, Stüvenbrede, 4908. ....brück, Fax: +49 541 9.............. , E-Mail: info@...tv "

Was ist nun Ihre fachliche Meinung??

Hat die Firma ein begründetes Recht den Betrag + RA Kosten zu verlangen??

MfG

PV-Dealer

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

sehe ich auch teilweise so,eine nachweisliche Bestellung liegt vor. Du könntest evtl gerichtlich klärenlassen, ob die AB zu lange gedauert hat, aber ich denke kaum, dass ein Gericht die 2 Tage als unzumutbar ansieht.

Ein Widerrufsrecht hast du schonmal gar nicht, dass hätte nur eine Privatpersohn, aber nicht du, der gewerblich bestellt hat.

Du hattest zwar eine telefonische Zusage zwecks stornierung, aber diese wird dir nichts bringen, da eine telefonische Zusage nicht beweisbar ist, du bräuchtest eine schriftliche.

Du hast jetzt das Recht die Ware zu zahlen und auch zu bekommen.

Bei den Anwaltskosten wäre ich mir jetzt aber nicht wirklich sicher, denn hier stellt sich die Frage, bist du schon im Verzug mit der Zahlung? Sprich gibt es vertragliche Zahlungsfristen? Ob die Mail mit der Aufforderung zum zahlen als zugestellte Frist gilt, würde ich als fraglich ansehen. Sollte diese nicht al zugestellte Frist gelten, wärst du meiner Meinung nachnoch nicht im Zahlungsverzug und müsstest dann somit die Kosten für den Anwalt nicht übernehmen...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PV-Dealer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst mal danke für die prompten Meinungsäusserungen!
was meint ihr dazu, dass er auf seine AGB auf seiner Webseite hinweist, dort aber nur AGB stehen die sich auf seinen Onlineshop beziehen mit dem ich ja nie etwas am hut hatte!
Außerdem beruft sich der RA ebenfalls auf die AGB 4.4, auf den AGB`s gibt es aber nur 4.3 und nicht den Passos auf den sich der RA bezieht!!!!

MfG
PV-Dealer

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