Widerrufsrecht Vertragsverlängerung telefonisch abgeschlossen

1. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
msn423010-61
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 3x hilfreich)
Widerrufsrecht Vertragsverlängerung telefonisch abgeschlossen

Ich habe einen Internetvertrag abgeschlossen der am 30.09.2015 auslaufen sollte.

Am 15.04.2015 habe ich diesen telefonisch verlängert.

Versprochen wurde mir am Telefon eine 2. Telefonleitung gratis. Wurde auch ein paar Monate gratis bereitgestellt, ab 01.07.2015 wurden mir dann aber 5 EUR pro Monat dafür berechnet.

Daraufhin habe ich ein meinen Anbieter ein paar Mal angeschrieben, mit dem Ergebnis dass die 2. Telefonleitung komplett gestrichen wurde. Da ich keine Vertragsunterlagen schriftlich bekommen hatte, konnte ich das leider nicht nachweisen.

Also habe ich die Vertragsverlängerung Mitte August 2015 widerrufen mit der Begründung dass ich keine schriftliche Widerrufserklärung bekommen hatte.

Der Widerruf wurde nicht akzeptiert. Ich habe nach Ablauf des Vertrags am 30.09.2015 meine Anbieter angeschrieben und gefragt wohin ich die Hardware schicken soll. Leider bekam ich keine Antwort.

Dann kam jeden Monat weiterhin eine Rechnung. Ich habe der ersten widersprochen und gesagt, dass aus meiner Sicht kein Vertragsverhältnis mehr besteht.

Dann kam nur die Antwort "Ihr Widerruf wurde nicht akzeptiert, Sie sind zur Zahlung verpflichtet". Dann wurden bis Ende Mai 2016 weiterhin fleißig Rechnungen gestellt, und dann Anfang Juni bekam ich die fristlose Kündigung von meinem Anbieter.

Insgesamt soll ich jetzt ca. 550 EUR bezahlen, davon 250 EUR Schadenersatz (für die angebliche Restvertragslaufzeit). Der Vorgang wurde mittlerweile an ein Inkassobüro abgegeben.

Ich bin jetzt zum 01.07.2016 umgezogen und würde jetzt gerne einen Neuvertrag bei demselben Anbieter abschließen, allerdings lehnt der Anbieter das ab, mit Verweis auf die aufgelaufenen "Schulden".

Jetzt hätte ich folgende Fragen:

- Meint ihr der Widerruf war begründet, und würde theoretisch vor Gericht standhalten?
- Wenn ich - theoretisch - vor Gericht gewinnen würde, würde der Anbieter bestimmt keinen neuen Vertrag mit mir abschließen. Kann ich ihn evtl. dazu zwingen (Internet ist doch so etwas wie ein Grundrecht, oder - der Anbieter hat bis zu 400 MBit/s im Angebot und alle anderen Anbieter nur 16 MBit/s)?
- Wie würdet ihr an meiner Stelle weiter vorgehen?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat:
Wie würdet ihr an meiner Stelle weiter vorgehen?


Ich hätte zunächst geprüft, ob ich Monate später und nach Inanspruchnahme der Leistung in dem zurückliegenden Zeitraum überhaupt noch ein Widerrufsrecht habe.

Zitat:
- Meint ihr der Widerruf war begründet, und würde theoretisch vor Gericht standhalten?
2 mal nein.

Zitat:
Kann ich ihn evtl. dazu zwingen (Internet ist doch so etwas wie ein Grundrecht, oder - der Anbieter hat bis zu 400 MBit/s im Angebot und alle anderen Anbieter nur 16 MBit/s)?
Auch nein (zwingen). Ihn nicht und auch nicht die anderen Unternehmen, die vermutlich ebenfalls dankend ablehnen werden.

Berry

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#2
 Von 
msn423010-61
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe die Leistung nicht mehr in Anspruch genommen. Es wurden nur noch Rechnungen gestellt...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat:
Also habe ich die Vertragsverlängerung Mitte August 2015 widerrufen mit der Begründung dass ich keine schriftliche Widerrufserklärung bekommen hatte.

Warum auch. Die müsste man nur bekommen wenn es auch ein Widerrufsrecht gäbe ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
msn423010-61
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 3x hilfreich)

Bei telefonischer Vertragsverlängerung (nach vorheriger schriftlicher Kündigung) gibt es doch ein Widerrufsrecht oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Im Eröffnungspost habe ich nicht entdecken können das eine Kündigung erfolgte. Daher ist die ganze Sache mit Widerruf und Verlängerung belanglos, denn der Vertrag verlängert sich stillschweigend - auch ohne Widerrufsbelehrung. Ein Widerruf käme nur bei einem Neuabschluss in Frage und ob das hier zutrifft oder nur eine Optionsbuchung strittig ist, kann ich nicht erkennen.
Eine Kündigung sollte schriftlich und nachweisbar erfolgen (vergl. AGB). Nur dann ist man auf der sicheren Seite!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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