Widerrufsrecht bei Telefon-/Internetprovider?

10. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Max Richter
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerrufsrecht bei Telefon-/Internetprovider?

Hallo,
habe mich letzte Woche von einem Unitymedia-Agenten so bearbeiten lassen, dass ich einen Vertrag unterzeichnet habe. Jetzt ruft mich mein alter Provider an mit einem verbesserten Angebot, welches ich eigentlich annehmen möchte. Er sagt, ich hätte in jedem Fall ein 14-tägiges Widerrufsrecht gegenüber Unitymedia. Es war allerdings kein Haustürgeschäft oder per Tel. sondern in persönlicher Begegnung. Leider habe ich Trottel mir auch die AGB nicht geben lassen, so dass ich jetzt im Zweifel bin, ob ich noch vom Vertrag zurücktreten bzw. beim alten Provider verlängern kann. Im Vertrag von Unitymedia steht, dass der Vertrag mit der Bereitstellung der Dienste beginnt. Morgen kommt deren Techniker; wird dann der Vertrag wirksam?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Tipps
Max

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

War der Vertragabschluß in einen Ladengeschäft? Dann sieht es schlecht aus. Dann ist auch der Vertragsbeginn (Hier Leistungsbeginn) irrelevant.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der wesentliche Punkt ist, ob der Vertreter explizit eingeladen wurde oder ob er selbst auf dich zuging um dann in einem längeren Gespräch den Vertrag in der Wohnung abzuschließen.

Wenn es kein Haustürgeschäft war, keine telefonische Bestellung oder via Internet, ist ein Widerruf nicht möglich. Da hilft es nur, auf Probleme zu hoffen, dass der Schaltungstermin nicht eingehalten wird oder oder oder. Daraus dann ggf. eine fristlose Kündigung wegen Nicht-Erfüllung ableiten. Wenn es keine Probleme gibt, wird man den Vertrag erfüllen müssen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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