Guten Tag,
ich habe einen Verlobungsring im Internet auf der Seite Juwelier-Schmuck.de bestellt.
Der Ring kam am 19.02.2020 per Paket an. Leider musste ich feststellen, dass die Krappen des Ringes scharfkantig waren und der Hauptstein locker ist. Bin dann zu einem Juwelier in meiner Stadt gegangen, weil ich den Ring leider zu groß bestellt hatte.
Er meinte wir können den Ring auch zurück geben, weil es keine individuelle Anfertigung ist (keine Gravur oder Sonderwünsche).
Daraufhin habe ich dann den Support von Juwelier-Schmuck.de kontaktiert. Sie meinten ich könnte den Ring nicht widerrufen, da auf Verlobungsringe das Widerrufsrecht erlischt. Trauringe könnte man aber zurück geben. Sie haben mir nun angeboten, den Ring umzutauschen gegen einen anderen Ring oder Schmuckstück auf deren Seite.
Es geht um folgenden Ring: https://www.juwelier-schmuck.de/verlobungsring-vr05-925er-silber-8060#24c4342a9c83b7bb82144805bf45b242
Nun ist die Frage wer ist im Recht. Habe ich ein Recht auf Widerruf oder hat der Shop recht?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix
Widerrufsrecht bei einem Verlobungsring in einem Online Shop.
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Zitatda auf Verlobungsringe das Widerrufsrecht erlischt. :
Unfug - im Gesetz steht recht deutlich wann das Wiederrufsrecht erlischt.
Wenn nichts individualisiert war, gibt es hier ein Widerrufsrecht.
Ok danke für die Antwort. Der Shop hat nur auf den Auszug von dem Widerrufsrecht zitiert.
"Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind."
"VERLOBUNGSRINGE ANFERTIGUNG
Bitte beachten Sie, dass alle Verlobungsringe individuell für Sie angefertigt werden."
Hat der Shop sich dadurch abgesichert?
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ZitatHat der Shop sich dadurch abgesichert? :
Nein, er versucht sich dadurch nur raus zu mogeln.
Wenn die Ringe nicht individualisiert sind, z.B. durch eine Gravur, dann kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden, egal was in den AGB steht.
Danke. Ihr habt mich also in meiner Vermutung noch einmal bestätigt.
Dann werde ich zur Not rechtliche Schritte einleiten müssen, wenn der Online Shop mein Widerruf nicht anerkennt.
Wäre nur schade extra Geld für einen Anwalt ausgeben zu müssen.
Da würde ich den Verkäufer zur Sicherheit nochmals gerichtsfest in Verzug setzen ...
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