Widerrufsrecht für Seminare

10. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
pinklady707
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht für Seminare

Ich habe bei einer Veranstaltung von **** unter massiver Werbung und Beeinflussung einen Vertrag über 2 weitere sehr teure 4-tägige Seminare gebucht und es zu Hause angekommen total bereut.
Jetz heisst es in den AGBs es gibt kein Widerrufsrecht. Stimmt das wirklich? Ich habe Ratenzahlung, 12 Raten a 250 Euro gewählt, da ich nicht viel Geld habe, kann das aber nicht zahlen und will da wieder raus...
Gibt es wirklich keinen Ausweg?

-- Editiert von Moderator am 10.12.2018 18:08

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von pinklady707):
Ich habe bei einer Veranstaltung

Wo fand die statt? Beim Seminar-Anbieter? Auf einer Messe? In der Fußgängerzone?



Zitat (von pinklady707):
einen Vertrag über 2 weitere sehr teure 4-tägige Seminare

Was für Seminare sollen das denn sein?



Zitat (von pinklady707):
Jetz heisst es in den AGBs es gibt kein Widerrufsrecht.

Das wird ja auch schon dort gestanden haben, als man den Vertrag abgeschlossen hat ...?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von pinklady707):
Ich habe Ratenzahlung, 12 Raten a 250 Euro gewählt, da ich nicht viel Geld habe, kann das aber nicht zahlen und will da wieder raus...
Ihnen war schon bei Vertragsabschluss klar, daß Sie das nicht zahlen können? Ich meine halt, 250 Euro sind ja nicht ohne - ich wünschte, ich hätte 250 Euro monatlich für eine Ratenzahlung zur Verfügung ;) .

Wenn dem allerdings so war, geht's schon Richtung Eingehungsbetrug - man darf schlicht keine finanziellen Verpflichtungen eingehen, wenn schon von vorneherein feststeht, daß man das gar nicht bezahlen kann....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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