Widerrufsrecht - gilt dies nicht generell bei Verträgen?

29. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Marlene2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht - gilt dies nicht generell bei Verträgen?

Ich habe einen Festnetzanschluss bei einem Telefonanbieter in Auftrag gegeben. Die Auftragsbestätigung habe ich vor 3 Werktagen erhalten. Nun hat es sich ergeben, dass ich überraschend umziehen muss. Da ich nicht weiß, ob dieser Anschluss auch dort möglich ist, möchte ich den Vertrag lieber wieder auflösen. In den AGB's ist kein Widerrufsrecht erwähnt. Aber gilt dies nicht generell bei Veträgen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo Marlene2,

ein gesetzlich vorgeschriebens Widerrufsrecht gilt nur bei Verbraucherverträgen und einem Fernabsatzgeschäft, d.h. wenn der Vertrag mittels der Neuen Medien, Telefon, Internet abgeschlossen wurde.

Anfechtungsgründe sind m.E. nicht ersichtlich, da ein Motivirrtum vorliegt, aber das müsste näher geprüft werden.

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Arbeite nur, die Freude kommt von selbst." (Goethe)

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